Die Berlin4 dürfen bleiben

13.05.2025, Lesezeit 3 Min.
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Foto: Elaine Toszka / KGK

Es gibt gute Nachrichten im Prozess der vier palästinasolidarischen Aktivist:innen: Cooper Longbottom, Kasia Wlaszczyk, Roberta Murray und Shane O’Brien, der #Berlin4. Alle vier haben nun vom Berliner Verwaltungsgericht Recht bekommen und dürfen vorerst nicht abgeschoben werden.

Die vier Aktivist:innen, drei EU-Staatsbürger:innen und eine Person mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit, wurden wegen angeblicher gewaltsamer Proteste und Uni-Besetzungen angeklagt und sollten auf Beschluss des Landesamtes für Einwanderung abgeschoben werden. Sie seien, durch ihre offene Palästinasolidarität, die sie bei Protesten und Aktionen zeigten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Beschluss des Landesamtes traf auf starken Widerstand, vor allem bei palästinasolidarischen Menschen und sorgte für Proteste und Kundgebungen in Solidarität mit den #Berlin4

Gegen diesen Beschluss reichten die Angeklagten außerdem Eilverfahren ein, um die drohenden Abschiebungen aufzuhalten und hatten damit Erfolg. Sie dürfen zunächst in Deutschland bleiben. Die Begründung des Verwaltungsgerichts ist, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind, sie noch nicht verurteilt wurden und es somit zunächst keinen Grund für eine Abschiebung gibt. Die Entscheidung zur Abschiebung kann erst dann getroffen werden, nachdem die Hauptsache verhandelt wurde.

Dies ist erst einmal ein gutes Zeichen, dennoch kann man noch nicht von einem endgültigen Erfolg reden, denn die Abschiebung wurde mit der Entscheidung zunächst nur vertagt.

Die Entscheidung ist damit zwar positiv, da die Willkür und die Fehlentscheidung des Landesamtes für Einwanderung aufgezeigt wurde. Auf der anderen Seite sind die eigentlichen Probleme des Prozesses, die Repressionen gegen pro-palästinensische Aktivist:innen, das Eingreifen in demokratische Rechte und Abschiebungen generell, dadurch nicht aufgehoben.

Wir dürfen außerdem nicht vergessen, dass wir uns nicht auf deutsche Gerichte, deutsche Ämter, die deutsche Polizei und allen voran den deutschen Staat verlassen können. Immer wieder begegnen wir Repression, staatlicher Gewalt und einem Einschneiden in unsere demokratischen Rechte und Freiheiten.

Auch wenn in diesem Fall ausnahmsweise ein Gericht eine rechtlich gesehen richtige, und in diesem Fall für uns positive Entscheidung getroffen hat, sind Gerichte dennoch die Judikative des Staates und arbeiten für und mit den Regierenden zusammen. Unsere Rechte und Interessen als Studierende und Arbeiter:innen spielen in der Regel dabei keine Rolle, solange „die da oben“ zufrieden sind.

Wir können und dürfen uns nicht von diesem kleinen Erfolg blenden lassen, wir müssen weiterhin für unsere Rechte und gegen Repressionen und politischer Verfolgung kämpfen.

Gerichte lassen jährlich tausende „legale“ Abschiebungen zu, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken und beweisen so jedes Mal aufs Neue, sie sind nicht auf unserer Seite, sondern nur ein weiterer Teil des Staatsapparates.

Als Internationalist:innen stehen wir klar gegen jegliche Abschiebungen, völlig egal ob sie rechtlich gesehen legal sind oder nicht . Denn Abschiebungen sind nur die Spitze einer im Ganzen menschenverachtenden und grausamen Asylpolitik. Sie sind traumatisierend und bedeuten nicht selten den sicheren Weg in den Tod. Vor allem mit der kommenden Regierung, die eine Verschärfung der eh schon schlimmen Asylpolitik fordert, müssen wir weiter gegen Abschiebung und für offene Grenzen kämpfen. Wir fordern Bleiberecht für alle und keine weitere politische Verfolgung von Aktivist:innen!

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