TVöD: Tarifverhandlungen, dann Mitgliederbefragung oder Urabstimmung – wie es jetzt weitergeht

22.04.2023, Lesezeit 2 Min.
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Foto: Julius Götz

Heute nehmen die Bundestarifkommission von ver.di sowie Bund und Kommunen die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Potsdam wieder auf. Grundlage der Verhandlung ist der enttäuschende Vorschlag aus der Schlichtung.

Ab heute finden in Potsdam die Verhandlungen auf Grundlage des Schlichterspruchs statt, der einen Reallohnverlust für die kämpfenden Beschäftigten bedeuten würde. Auf Seiten von Bund und Kommunen wird mit Zustimmung gerechnet. Auf Seiten der Gewerkschaft ver.di liegt es an der Bundestarifkommission (BTK), ob sie das Verhandlungsergebnis annimmt oder ablehnt. Der Vorschlag beinhaltet einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent mehr Gehalt ab März 2024 sowie mehrere Einmalzahlungen.

Ohne Inflationsausgleich: TVöD-Einigung ablehnen!


Am 22. April hat die Bundestarifkommission in ihren Verhandlungen über den TVöD den Schlichtungsvorschlag weitgehend akzeptiert. Stimmen wir mit „Nein“ in der Mitgliederbefragung und organisieren uns gegen das Ergebnis!
Zum weiterlesen: Was wir jetzt tun können

Mit einer Zustimmung, über die Forderungen der Beschäftigten hinweg würden die Warnstreiks beendet und das Potential für einen flächendeckenden und unbefristeten Streik der Beschäftigten verwehrt werden. Auch schon das Schlichtungsverfahren als solches stellt eine Zwangsmaßnahme dar, um die Streiks der Gewerkschaften für diese Zeit zum Stillstand zu bringen. Falls die BTK auf Grundlage der Schlichtungsempfehlung ein Angebot annimmt, soll danach eine Mitgliederbefragung erfolgen. Diese ist jedoch formal nicht bindend für die BTK und es gilt wieder ein Friedenspflicht sobald die BTK ein Angebot annimmt.

Ein solcher Mitgliederentscheid müsste aus unserer Sicht bindend sein. Dann hätten die Mitglieder die Entscheidungsmacht, entweder das Angebot anzunehmen oder für unbefristete Streiks zu stimmen. Nach den derzeitigen Regelungen wäre der einzig demokratische Schritt die Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Tarifkommission, für welchen die Beschäftigten nicht gekämpft haben und anschließend eine Urabstimmung.

Demnach sichert nur die Urabstimmung den Beschäftigten ein Mitspracherecht, um ihre Forderungen mit Hilfe eines Erzwingungsstreiks durchzusetzen. Trotz dessen sind die Streikregelungen restriktiv, sodass sich mindestens 75 Prozent der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten gegen das Verhandlungsergebnis und für den Erzwingungsstreik abstimmen müssen. Was es jetzt braucht, sind Betriebsversammlungen und öffentlich wirksame Aktionen vor Betrieben um die Belegschaften auf Urabstimmung und einen Erzwingungsstreik einzustimmen.

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