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Was Rosa Luxemburg zur Sozialpartnerschaft gesagt hätte…

07.11.2018, Lesezeit 10 Min.
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„Die Revolution ist großartig, alles andere ist Quark.“ Dieses Zitat wird Rosa Luxemburg zumindest zugeschrieben. Nach einer Schulung der marxististischen jugend münchen zum Streit „Luxemburg vs. Bernstein“ haben wir überlegt, was die Revolutionärin zur Sozialpartnerschaft gesagt hätte. Mit Literatur-Tipps zum Thema.

Wir befinden uns in einem Moment der Geschichte, der lange politische und soziale Gewissheiten unsicher erscheinen lässt. Darunter das Projekt der europäischen Integration und die deutsche Sozialpartnerschaft, die nach außen und innen seit Gründung der BRD ausgleichend gewirkt haben – „Anpassungsmittel“ im Sinne des Sozialdemokraten Eduard Bernstein, der der SPD ihre revolutionäre Spitze nahm.

Was die Verteidigerin des Sozialismus, Rosa Luxemburg, gegen den „Revisionisten“ Eduard Bernstein einwandte, ist heute hoch aktuell: Sie verteidigt die These des letztlichen Zusammenbruchs, das heißt die 2008 zuletzt hervorgetretene ökonomische Krisenhaftigkeit des Kapitalismus, gegen die Vorstellung einer krisenfreien kapitalistischen Harmonie. Luxemburg schreibt in „Sozialreform oder Revolution“:

Nach Bernstein wird ein allgemeiner Zusammenbruch des Kapitalismus mit dessen Entwicklung immer unwahrscheinlicher, weil das kapitalistische System einerseits immer mehr Anpassungsfähigkeit zeigt, andererseits die Produktion sich immer mehr differenziert. Die Anpassungsfähigkeit des Kapitalismus äußert sich nach Bernstein erstens in dem Verschwinden der allgemeinen Krisen, dank der Entwicklung des Kreditsystems, der Unternehmerorganisationen und des Verkehrs sowie des Nachrichtendienstes, zweitens in der Zähigkeit des Mittelstandes infolge der beständigen Differenzierung der Produktionszweige sowie der Hebung großer Schichten des Proletariats in den Mittelstand, drittens endlich in der ökonomischen und politischen Hebung der Lage des Proletariats infolge des Gewerkschaftskampfes.

Für den praktischen Kampf der Sozialdemokratie (als der Text 1899 erschien, war die Sozialdemokratie als Bewegung noch revolutionär und die Partei der Arbeiter*innenklasse, was sich spätestens mit dem Kriegseintritt 1914 änderte, Anm. d. Red.) ergibt sich daraus die allgemeine Weisung, daß sie ihre Tätigkeit nicht auf die Besitzergreifung der politischen Staatsmacht, sondern auf die Hebung der Lage der Arbeiterklasse und auf die Einführung des Sozialismus, nicht durch eine soziale und politische Krise, sondern durch eine schrittweise Erweiterung der gesellschaftlichen Kontrolle und eine stufenweise Durchführung des Genossenschaftlichkeitsprinzips zu richten habe.

Der bundesrepublikanische Klassenkompromiss geht auf das Jahr 1948 zurück, als die modernen Anpassungsmittel aus der Lösung der Stahlfrage geschmiedet wurden. 1948 war nicht entscheidend wegen des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz ausarbeitete – das war eher ein Resultat der bestehenden Kräfteverhältnisse. Nein, 1948 gab es ein wirklich großes Ereignis: den Generalstreik vom 12. November, der bisher einzige Generalstreik der BRD, dessen Ergebnis die Beziehung zwischen Kapital und Arbeit bis heute prägt. Hintergrund waren die Preissteigerung nach der Währungsreform und der Lohnstopp. Bis zu neun Millionen gewerkschaftlich organisiert Beschäftigte gab es 1948 in allen Zonen zusammen, am Generalstreik in der US-britischen Bizone sollten ebenso viele Menschen teilnehmen.

Ein passiver Generalstreik läutet die Sozialpartnerschaft ein

Nach der militärischen Niederlage des Nationalsozialismus durch die Rote Armee war es in den Massen common sense, dass der Kapitalismus diskreditiert war. Ebenso war klar, dass der Zusammenbruch, der Faschismus und der Krieg Resultate des Kapitalismus waren. Die Zeit war reif für die Enteignung der Enteigner*innen, das sahen die zahlreichen antifaschistischen Komitees und Arbeiter*innenräte so – nicht aber die Reformist*innen der SPD und der Gewerkschaftsspitzen.

Der Gewerkschaftsvorsitzende Hans Böckler wollte die „gleichberechtigte Mitwirkung und Mitbestimmung in allen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten“ durch die Gewerkschaften, also eine Gleichberechtigung, aber das Beibehalten der Produktionsmittel in Privateigentum und der Verzicht auf die politische Machtausübung durch das Proletariat. Eine klassische Vermittlung, die „Demokratisierung der Wirtschaft“ (aber nicht der Produktionsmittel!), die letztlich nicht mehr bedeutet als die Mitverwaltung der kapitalistischen Misere. Doch für US-Besatzungsgeneral Lucius Clay, der das Interesse des Kapitals ausdrückte, war das bereits zuviel „Sozialisierung“ gegen das „freie Unternehmertum“. Die Demokratisierung der Wirtschaft sollte sich laut Böcklers „Verfassungsbrief“ an Adenauer besonders in paritätischer „wirtschaftlicher Selbstverwaltung“ mit halber Lohnabhängigen-Vertretung ausdrücken.

Auch Ludwig Erhard, zu dessen „Wohlstand für alle“ Sahra Wagenknecht heute zurück möchte, wollte nichts von den Ausgleichsvorschlägen der Reformist*innen aus den Böckler-Gewerkschaften und der Schuhmann-Sozialdemokratie wissen. Für ihn war Demokratisierung der Wirtschaft „hysterisches Gekeife der Kollektivisten aller Sorten“. Also wurde der Generalstreik unvermeidlich. Dieser Generalstreik, der neben wirtschaftlichen Notstandsforderungen auch die Sozialisierung des Rohstoff-, Energie-, Verkehrs- und Bankenwesens sowie des Außenhandels verlangte, hätte die anstehende große Kräfteprobe zwischen den Klassen werden können. Angesichts des Mangels in Verbund mit der politischen Unklarheit in der Zeit des Interregnums – vor der Etablierung der BRD, aber vor allem vor der Durchsetzung der neuen Jalta-Ordnung als Verfasstheit des kapitalistischen Weltsystems – hätte so ein Kräftemessen leicht zu einer Erhebung anwachsen können.

Die Gewerkschaftsbürokratien waren entsprechend genauso wie das US-Militär eingeschüchtert von den Konsequenzen einer solchen Massenmobilisierung, sodass der Generalstreik nur in der Bizone und nur für 24 Stunden ausgerufen wurde. Absprachen mit der sowjetischen Zone wurden auf Druck ebenso fallen gelassen wie mit der französischen. Die eigentliche Schranke aber: Die Funktionär*innen unterwarfen sich völlig der Weisung der US-Besatzung, auf öffentliche Versammlungen beim Streik zu verzichten. Die Arbeiter*innen blieben also der Arbeit fern, aber wurden nicht mobilisiert. Der Streik verkam zu einer bloßen Abstimmung, die zwar „gewonnen“ wurde – aber keine Konsequenzen hatte, da es eben Arbeiter*innenmacht gebraucht hätte, um die Großkapitalist*innen der Kernindustrie und der Banken einzuschränken.

Das ist auch der Grund, warum sich kaum jemand später an den 48er-Streik erinnerte: Es war ein passiver Streiktag, ein Rückzug in den reinen Stellungskampf. Die „gesellschaftliche Kontrolle“ ohne politische Macht der Arbeiter*innen, um die gekämpft werden musste, erwies sich einmal mehr als utopisch. In den Worten Luxemburgs:

Im Sinne der so aufgefaßten Sozialreform nennt Bernstein die Fabrikgesetze ein Stück „gesellschaftliche Kontrolle“ und als solche – ein Stück Sozialismus. Auch Konrad Schmidt sagt überall, wo er vom staatlichen Arbeiterschutz spricht, „gesellschaftliche Kontrolle“, und hat er so glücklich den Staat in Gesellschaft verwandelt, dann setzt er schon getrost hinzu: „d.h. die aufstrebende Arbeiterklasse“, und durch diese Operation verwandeln sich die harmlosen Arbeiterschutzbestimmungen des deutschen Bundesrates in sozialistische Übergangsmaßregeln des deutschen Proletariats.

Die Mystifikation liegt hier auf der Hand. Der heutige Staat ist eben keine „Gesellschaft“ im Sinne der „aufstrebenden Arbeiterklasse“, sondern Vertreter der kapitalistischen Gesellschaft, d. h. Klassenstaat. Deshalb ist auch die von ihm gehandhabte Sozialreform nicht eine Betätigung der „gesellschaftlichen Kontrolle“, d.h. der Kontrolle der freien arbeitenden Gesellschaft über den eigenen Arbeitsprozeß, sondern eine Kontrolle der Klassenorganisation des Kapitals über den Produktionsprozeß des Kapitals. Darin, d.h. in den Interessen des Kapitals, findet denn auch die Sozialreform ihre natürlichen Schranken. Freilich, Bernstein und Konrad Schmidt sehen auch in dieser Beziehung in der Gegenwart bloß „schwächliche Anfangsstadien“ und versprechen sich von der Zukunft eine ins unendliche steigende Sozialreform zugunsten der Arbeiterklasse. Allein sie begehen dabei den gleichen Fehler wie in der Annahme einer unumschränkten Machtentfaltung der Gewerkschaftsbewegung.

Die Ursache der folgenreichen Niederlage des in letzter Sekunde abgeblasenen Kampfes lag vor allem im Fehlen einer revolutionären Arbeiter*innen-Partei: Die KPD war zum einen schwach und hatte zum anderen kein Interesse an einer Revolution in Deutschland, folgte sie doch der Theorie des Sozialismus in einem Land und der friedlichen Koexistenz von Arbeiter*innenstaaten und Kapitalismus. Die SPD wollte den Kapitalismus spätestens seit 1919 nur noch erhalten und verwalten. Die Vierte Internationale war in Deutschland physisch weitgehend vernichtet.

Verbot des politischen Streiks statt Wirtschaftsdemokratie

Vorangegangen waren dem 48er-Streik drei Jahre, in denen die Arbeiter*innen in den Schlüsselindustrien um Kohle und Stahl immer wieder in Streiks und mittels Räten die Enteignung der Bosse gefordert hatten, die für den Krieg und das Elend verantwortlich waren – außerdem die nötige Sozialisierung der Nahrungsmittelversorgung. Die SPD lehnte ab und spülte die Forderungen weich. Aber mit der Passivierung des Generalstreiks hatte die SPD gezeigt, dass auch diese weichgespülte Demokratisierungsforderung, die nicht an den Kern der Sache von Krieg, Faschismus und Kapitalismus geht, nicht durchgesetzt werden konnte ohne die von ihr gefürchtete Arbeiter*innenmacht. Unterdessen gewährte US-General Clay „Marshall-Plan“-Gelder nur unter der Bedingung der Aufrechterhaltung kapitalistischer Ordnung.

In der Stahlindustrie wurden seit 1945 bereits Abkommen zwischen Gewerkschaften und Kapitalist*innen über Mitverwaltung in den Vorständen und Aufsichtsräten geschlossen, zum Beispiel bei AEG seit 1946. In Bergbau und Metall wollten die Gewerkschaftsführungen diese Mitbestimmung im Montanmitbestimmungsgesetz verallgemeinern und drohten 1951 erneut mit dem Generalstreik. Für die Bundesregierung war dieser Montanpakt eine Möglichkeit, ihre Macht gegen die Besatzung zu stärken, die eine Entflechtung der Stahlkartelle forderten – was weder im Interesse der neuen Regierung und der Bosse noch der Gewerkschaftsführungen war. Spätestens aber als die Anführer*innen der Arbeiter*innenklasse auf das Mittel des Streiks zur Erzwingung der Reform verzichteten, sah Adenauer keinen Grund mehr, ihnen entgegenzukommen, und wählte die unvermittelte FDP-Lösung ohne wirtschaftsdemokratische Konzessionen an die Gewerkschaften.

Noch kurz vor seinem Tod appellierte Hans Böckler, diese Paritätenlösung auf die Gesamtwirtschaft zu verallgemeinern – ein Bernsteinscher Traum, der der Gewerkschaftsbewegung versagt blieb,weil unter Weglassen des sozialistischen Ziels keine realistische Kampfdrohung mehr möglich war. Das reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz von 1952 fiel weit hinter die Erwartungen selbst des Reformismus zurück, insbesondere zementierte es auch die Spaltung zwischen privatwirtschaftlich und im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Außerdem wurde der politische Streik gerichtlich verboten, woran sich die Gewerkschaftsbürokratien seitdem treu halten. Das Gespenst war gebannt.

Die Sozialpartnerschaft und die europäische Integration als Antworten der Nachkriegszeit wurden Anpassungsmittel, die ins reaktionäre Gegenteil des Bernstein-Versprechens verkehrt waren: Sie näherten sich dem Sozialismus nicht an, sondern belebten den sterbenden Kapitalismus wieder, indem sie die Arbeiter*innenklasse zurückdrängten. Luxemburgs Worte 50 Jahre zuvor klingen prophetisch nach: Wer den Zusammenbruch mit der Notwendigkeit des Sozialismus nicht als Ausgangspunkt nimmt, wird nicht umhin kommen, sich am Ende gegen die Arbeiter*innenklasse zu stellen:

So kommt Bernstein ganz logisch und folgerichtig von A bis herunter auf Z. Er hatte damit angefangen, das Endziel um der Bewegung willen aufzugeben. Da es aber tatsächlich keine sozialdemokratische Bewegung ohne das sozialistische Endziel geben kann, so endet er notwendig damit, daß er auch die Bewegung selbst aufgibt.

Nachdem die Stahlfrage in einem Kompromiss mit den Gewerkschaftsbürokratien gelöst war, der die Mitbestimmung in der Verwaltung zugestand, sie aber auf diese Industrie beschränkte und dafür den politischen Streik und die Eigentumsfrage tabuisierte, war noch ein Ausgleich gegenüber den anderen kapitalistischen Mächten nötig. Der wurde 1952 mit der Vor-Vorgängerorganisation der EU geschaffen, wiederum von der Stahlindustrie ausgehend – die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), oft auch Montanunion genannt. 66 Jahre später wackelt diese zentrale Stütze der Nachkriegsordnung wie selten zuvor, angesichts des Aufstiegs nationalistischer und protektionistischer Phänomene in den wichtigsten imperialistischen Ländern. Welche zukünftige Rolle Deutschland dann spielt, wird gerade im Kräfteverhältnis der Bourgeoisien – und innerhalb der deutschen Bourgeoisie selbst – verhandelt. Sicher ist jedoch eins: Nach Bernstein‘scher Harmonie wird das Ergebnis nicht aussehen.

Weiterführende Literatur

Beier, Gerhard: Der Demonstrations- und Generalstreik von 12. November 1948. Frankfurt am Main/Köln 1975.

Bernstein, Eduard: Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozialdemokratie. Stuttgart 1899.

Luxemburg, Rosa: Sozialreform oder Revolution? Berlin 1899.

Milert, Werner / Tschirbs, Rudolf: Vom Wert der Mitbestimmung. Betriebsräte und Aufsichtsräte in Deutschland seit 1945. Düsseldorf 2006.

Redler, Lucy: Politischer Streik in Deutschland nach 1945. Köln 2007.

Sauerborn, Werner: Das politische Streikrecht. express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 1/2010.

SAV: Der Generalstreik 1948. Nachdruck der VORAN vom Dezember 1988.

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