Vivantes lässt Pflege-Streik verbieten

09.07.2021, Lesezeit 3 Min.
1
Foto von Sergey Kohl / shutterstock.com

Mit einer einstweiligen Verfügung geht der Klinikkonzern Vivantes gegen den geplanten Warnstreik von Krankenhausbeschäftigten am Donnerstag und Freitag vor. Protestaktionen der Kolleg:innen werden dennoch stattfinden.

Nachdem Vivantes am Dienstag die Verhandlungen mit ver.di einseitig abgebrochen hatte, verkündete die Gewerkschaft, dass am 8. und 9. Juli ein Teil der Beschäftigen zum Streik aufgerufen wurde. Vivantes erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, die den Streik bis auf weiteres für unrechtmäßig erklärte. Begründet wurde dies mit einer fehlenden Notdienstvereinbarung, ohne die nicht sichergestellt sei, dass die essentielle Gesundheitsversorgung für alle Patient:innen aufrechterhalten wird.

Die einstweilige Verfügung ist ein Schlag gegen das Streikrecht und die Selbstorganisierung der Beschäftigten. Denn zum Streik aufgerufen waren noch gar nicht sämtliche Bereiche und Beschäftigte von Vivantes, sondern nur die sogenannten Team-Delegierten, die im Rahmen der Krankenhausbewegung von ihren Kolleg:innen als Vertretung gewählt wurden. Sie sollten am Donnerstag und Freitag zum Krankenhausratschlag zusammenkommen und gemeinsam über das weitere Vorgehen der Bewegung beraten.

Bei diesem Plan war von vornherein klar, dass es nicht zu einer ernsthaften Einschränkung des Krankenhausbetriebs kommen würde. Und ähnliche Warnstreiks eines Teils der Belegschaft haben in den vergangenen Jahren an anderen Krankenhäusern auch ohne Notdienstvereinbarung stattgefunden. Dass ein Gericht trotzdem zu dem Schluss kam, dass der geplante Streik “Leib und Leben” gefährden würde, ist wohl nur durch Klassenjustiz zu erklären.

Schließlich hatte ver.di noch in einer Pressemeldung vom Dienstag darauf hingewiesen, dass man vor dem Streik am Donnerstag eine Notdienstvereinbarung aushandeln wolle: “Am morgigen Mittwoch, dem 7. Juli 2021 verhandeln ver.di und die Arbeitgeber über eine Notdienstvereinbarung, um so Nachteile für Patient/inn/en auszuschließen und einen eingeschränkten Not-Betrieb während des Streiks sicherzustellen.”

Und diese Verhandlungen scheitern für gewöhnlich nicht an der Gewerkschaft, sondern an der Gegenseite, die entweder völlig blockiert (um anschließend die Rechtmäßigkeit des Streiks anzuzweifeln) oder für den “Notdienst” eine so hohe Personaldichte voraussetzt, dass von den schlecht besetzten Stationen kaum jemand streiken könnte.

Gerade diese Unterbesetzung ist es ja, gegen die sich der Streik der Beschäftigten richtet. Umso zynischer also, dass die Unternehmensführung, die dauerhaft die Gesundheit von Patient:innen und Kolleg:innen auf’s Spiel setzt, nun mit der Gefahr durch mangelnde Besetzung argumentiert – und dafür von einem Gericht auch noch Recht bekommt!

Die geplante Kundgebung der Krankenhausbewegung im Stadion Alte Försterei am Freitag von 18 bis 20 Uhr wird dennoch stattfinden. Untersützter:innen können sich hier zur Teilnahme anmelden.

Mehr zum Thema