SPD knickt ein – wir sagen: Weg mit §219a StGB!

14.03.2018, Lesezeit 3 Min.
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Die SPD hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Paragraphen 219a StGB zurückgezogen, der Informationen über Abtreibungen kriminalisiert. Ein erster Effekt der Großen Koalition. Von welchen Programmpunkten wird sich die SPD noch verabschieden? Für unsere Rechte müssen wir selbst kämpfen.

Tag zwei der neuen Großen Koalition, Angela Merkel ist noch nicht mal zur Kanzlerin gewählt und schon zeigt sich, was Frauen und Menschen, die schwanger werden können, von der neuen-alten Regierung zu erwarten haben. Die SPD macht – aufgrund des Drucks von CDU und CSU – einen Rückzug bei der Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs. Zuvor hatte sie noch die Streichung des Paragraphen gefordert, gemeinsam mit den Grünen und der Linkspartei. Ursprünglich eingeführt wurde das Gesetz von den Nazis. Ziel war es, kommunistische und linke Ärzt*innen zu kriminalisieren. Die Anwendung dieses Paragraphen hat in letzter Zeit zugenommen, da rechte und fundamentalistische Gruppierungen begonnen haben, Anzeige zu erstatten.

Der Paragraph verbietet die „Werbung für Abtreibung“. Das bedeutet laut Gesetz das Verbot jeglicher Information von Ärzt*innen darüber, ob sie Abtreibungen anbieten. Der Paragraph dient einerseits dazu, den Zugang zu Abtreibung zu erschweren. Er führt dazu, dass Frauen sich auf eine nervenaufreibende Suche nach einer Ärzt*in machen müssen, die den Eingriff durchführt. Auch Beratungsstellen werden mit dem Paragraphen daran gehindert, Informationen weiterzugeben, wie die taz berichtet. Andererseits dient er auch weiterhin zur direkten Kriminalisierung der Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das zeigte sich besonders krass im Fall Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde. Auch die Ärzt*innen, die sich öffentlich mit ihr solidarisiert haben und erklärten, dass auch sie Abtreibungen durchführten, wurden angezeigt. Ergebnis von dem allen ist, dass es immer weniger Ärzt*innen gibt, die dazu bereit sind – dazu kommt noch, dass es vielen an Ausbildung fehlt. Denn Abtreibung bleibt illegalisiert und wird deshalb nicht unterrichtet.

Und so müssen ungewollt Schwangere oft über 100 Kilometer weit fahren, um eine Abtreibung durchführen zu können. Sie sind angewiesen auf Hilfe anderer, denn nach dem Eingriff lässt es sich nicht einfach alleine reisen – und sie sind damit auch der Gefahr der sozialen Stigmatisierung ausgesetzt. Vor allem für arme Frauen ist eine solche Reise oft mit hohen Kosten verbunden. Der Zugang zu Abtreibung bleibt so eine Klassenfrage.

Es zeigt sich wieder einmal: Um unsere Rechte zu erkämpfen, können wir uns nicht auf das Parlament verlassen! Auch die begrenzte Entkriminalisierung, die heute gilt, wurde uns nicht geschenkt, sondern von der Generation vor uns erkämpft. Und solange wir in einem System leben, in dem Staat und Kirche miteinander verwoben sind, solange kapitalistische Interessen dafür sorgen, dass unsere Leben und Körper kontrolliert werden, solange werden unsere erkämpften Rechte immer wieder angegriffen. Dagegen müssen wir uns organisieren, uns gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen wie Kristina Hänel wehren und für eine Streichung der Paragraphen 218 und 219a streiten. Denn wir wollen die kostenlose, legale und leicht zugängliche Abtreibung für alle! Und wir wollen noch viel mehr!

Welche Kraft wir Frauen und andere Menschen, die schwanger werden können, aufbringen können, hat sich zuletzt letzte Woche beim internationalen Frauenkampftag gezeigt. Statt auf die Regierung zu hoffen, können wir uns als Frauen und Arbeiter*innen organisieren – und die Welt zum Stillstand bringen!

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