„Gruppe Freital“ in Haft – doch die Gefahr von Rechts bleibt bestehen

09.03.2018, Lesezeit 3 Min.
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Mitglieder der rassistischen „Gruppe Freital“ wurden vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein wichtiger Präzendenzfall im Kampf zur Verfolgung und für die gerechte Bestrafung des rechten Terrorismus.

Der Prozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ endete am Mittwoch mit langen Haftstrafen für alle Angeklagten, die wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Das Oberlandesgericht Dresden verhängte Strafen von vier bis zehn Jahren, wobei Patrick F. und Timo S. als Rädelsführer die höchsten Strafen bekamen und nun für neuneinhalb und zehn Jahre ins Gefängnis müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, sich 2015 zusammengeschlossen zu haben, um mit Sprengstoffanschlägen Geflüchtete, Migrant*innen sowie linke Aktivist*innen und Politiker*innen anzugreifen.

Alleine im Jahr ihrer Gründung verübten sie Anschläge auf zwei Geflüchtetenunterkünfte im sächsischen Freital, auf das Parteibüro der Linkspartei und das Auto eines Stadtrates der selben Partei sowie ein linkes Wohnprojekt in Dresden. Insgesamt wurden bei ihren Anschlägen mit Sprengstoff und Pyrotechnik zwei Menschen verletzt. Doch das Gericht kam zum Schluss, dass die „Gruppe Freital“ den Tod von Menschen infolge ihrer Anschläge in Kauf genommen habe.

Die Verurteilung dieser rechtsextremen Organisation zu langen Haftstrafen als terroristische Vereinigung ist eine teilweise Anerkennung einer Situation, in der rechtsterroristische Gruppen in Form von „Bürgerwehren“ im ganzen Bundesgebiet entstehen und straffrei Geflüchtete, Migrant*innen und Linke angreifen konnten. Im vergangenen Jahr gab es 2.220 Angriffe auf Geflüchtete, davon alleine mehr als 300 Anschläge auf Unterkünfte von Geflüchteten. Auch wenn das eine extrem hohe Zahl ist, die mehr als sechs Angriffen täglich entspricht, handelt es sich um einen Rückgang im Vergleich zu 2016, als 3.500 Angriffe auf Geflüchtete gezählt wurden.

Bisher haben Justiz und Polizei gemeinsam dazu beigetragen, dass der Großteil dieser Angriffe straffrei bleibt. Während linke Aktivist*innen wie bei G20 mit harten Strafen belegt werden und Migrant*innen wie im Falle der kurdischen Bewegung mit ständiger Polizeirepression leben müssen, können Rassist*innen ungestört Attentate auf Migrant*innen und Geflüchtete durchführen. Auch die Bundesregierung hat zum Erstarken rechtsextremer Organisationen durch die Entrechtung von Geflüchteten, die massiven Abschiebewellen und die Aufnahme des fremdenfeindlichen Diskurses durch die Unions- und SPD-Ministerien beigetragen.

Deshalb können Geflüchtete, migrantische Organisationen und Linke nicht auf die bürgerliche Justiz vertrauen, dass diese dem Rechtsterrorismus ein Ende setzt. Im Gegenteil kann nur die unabhängige Mobilisierung dieser Sektoren gegen die rassistische Politik der Bundesregierung, den Rechtsruck, die AfD und die Prekarisierung einen Ausweg aus dieser Situation bieten.

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