Auch unter Rot-Rot-Grün bleibt Berlin eine Spielwiese für Miethaie

12.05.2017, Lesezeit 4 Min.
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Seit 2015 stiegen die Berliner Mieten im Durchschnitt um neun Prozent. Der Rot-Rot-Grüne Senat schlägt jetzt eine Reform für den Sozialen Wohnungsbau vor. Der große Wurf jedoch bleibt aus.

Mit einer Reihe von Mietreformen hat Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher in den vergangenen Monaten auf sich aufmerksam gemacht. So schloss sie im April ein Abkommen mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, das verschiedene kleine Verbesserungen für besonders einkommensschwache Mieter*innen vorsah. Nun legt sie mit einer Reform des Sozialen Wohnungsbaus nach.

Die sicherlich wichtigste Regelung ist die Änderung des Mietzuschusses. Bisher konnten Sozialmieter*innen einen Zuschuss beantragen, wenn ihre Kaltmiete ein Drittel ihres Einkommens ausmachte. Jetzt reicht es aus, wenn die Warmmiete mehr als 30 Prozent des Einkommens beträgt. Durch diesen Unterschied sollen nach Lompscher mehr als 17.000 weitere Haushalte Zuschüsse beantragen können. Das große Problem dieser Regelung: Kaum jemand nutzt sie. Von den 26 Millionen Euro, die im vergangenen Haushalt für den Zuschuss eingeplant waren, wurden gerade einmal läppische 500.000 Euro genutzt.

Eine weitere Maßnahme ist das Verbot rückwirkender Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen, die bisher zu hohen Nachforderungen führte. Außerdem sollen Sozialwohnungen auch nach dem Ende der 15-jährigen Förderung als Sozialwohnungen bestehen bleiben und nicht durch den Verkauf in den freien Wohnungsmarkt übergehen. Damit dreht die neue Regierung ein Gesetz der Rot-Schwarzen Koalition von 2011 um, das zum Verlust tausender Sozialwohnungen geführt hatte.

Zu guter Letzt dürfen die Eigentümer*innen von schon einmal verkauften Sozialwohnungen die Mieten auf Grundlage der beim Bau entstandenen Kosten berechnen – obwohl diese damals enorm subventioniert und mit zusätzlichen Steuerentlastungen gefördert wurden. Zwar schränkt die Veränderung die Umlagerung der fiktiven Kosten auf die Miete ein, doch Eigentümer*innen können weiterhin fette Gewinne einstreichen für Kosten, die sie nie zu zahlen hatten.

Dieser Abschnitt des Gesetzes sorgte für heftige Kritik von verschiedenen Wohnraum-Aktivist*innen und mietpolitischen Initiativen. Der Ex-Staatssekretär und Berater der Linkspartei Andrej Holm äußerte sich kritisch zur Regelung:„Es wäre eine absurde Vorstellung, wenn mit der Reform die Zusatzgewinne für Eigentümer auch noch gesetzlich legitimiert werden.“ Auch der Sprecher der Initiative mieterstadt.de, Sebastian Jung, sagte: „Der Senat hat die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus in den Wind geschlagen und legalisiert eine rechtlich umstrittene Praxis.“

Letztlich überdecken die kleinen Maßnahmen im Interesse der Mieter*innen nur die Probleme, schaffen jedoch keine grundlegende Lösung von deren Ursachen. So ist die Erhöhung des Mietzuschusses eine Verbesserung zur vorherigen Situation, jedoch zeigt schon die geringe Nutzung, dass das Potential dieser Maßnahme hinter den Anforderungen zurückbleibt. Anstatt das Geld in den massiven Ausbau sozialen Wohnraums zu stecken, die leerstehenden Wohnungen zu verstaatlichen und zu bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen und ein Verbot von Mietpreiserhöhungen einzuführen, beschränkt sich die rot-rot-grüne Koalition auf ein kraftloses Maßnahmenpaket, das zudem noch die massive Bereicherung der Eigentümer von Sozialwohnungen legitimiert.

Die Arbeiter*innen, Jugendlichen und Rentner*innen sind angesichts solcher Gesetze der Mietpreisentwicklung, bedingt durch Immobilienspekulation und Gewinnmaximierung, schonungslos ausgesetzt. So sind seit 2015 die Mieten um mehr als zehn Prozent gestiegen. Die Bewegungen um den Kiezladen Friedel54, das Café Filou in Kreuzberg und nicht zuletzt die Besetzung an der Humboldt-Universität gegen die Entlassung von Andrej Holm zeigen jedoch, dass die Möglichkeit besteht, mit konkreten Kämpfen gegen die Mietpreissteigerung, Gentrifizierung und bezahlbaren Wohnraum für alle zu kämpfen.

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