Voith: Wir müssen das vollständige Streikrecht erkämpfen!

15.05.2020, Lesezeit 5 Min.
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In Sonthofen soll ein Werk der Firma Voith geschlossen werden. Weil die Beschäftigten gegen die Schließung selbst nicht streiken dürfen, versucht die Gewerkschaft die Schließung durch hohe Ausgleichszahlungen unrentabel zu machen. Was ist die bisherige Bilanz solcher Versuche?

Trotz eines Gewinns von sieben Millionen Euro jährlich möchte der Getriebezulieferer Voith seinen Produktionsstandort in Sonthofen im Allgäu schließen. Die Beschäftigten des Werks sind deshalb in den unbefristeten Streik getreten. Aus Sicht der Beschäftigten richtet sich der Streik gegen die Schließungspläne. Weil dies allerdings nach deutscher Rechtssprechung eine illegitime Streikforderung ist, lautet die offizielle Forderung einen Sozialplan durchzusetzen. Damit soll versucht werden die Schließung für das Unternehmen so unwirtschaftlich zu machen, dass sie von ihrem Plan absieht.

Leider ist die Bilanz eben solcher Versuche nicht gerade rosig. Zudem bei einem jährlichen Gewinn von sieben Millionen Euro jährlich die geplante Schließung eh schon nicht wirtschaftlich ist und das Geld da ist, auch einen Sozialplan zu tragen. Der Plan des Konzerns ist es, durch eine höhere Intensivierung der Produktion langfristig höhere Gewinne zu erziehen. Daran werden auch Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe nicht viel ändern.

Alle Infos zum Streik bei Voith in Sonthofen in unserer Spezialrubrik.

In Sachsen-Anhalt wurde ein Molkereibetrieb ebenfalls trotz schwarzer Zahlen geschlossen. Das Unternehmen ging sogar soweit Verkaufsangebote auszuschlagen, sowie das Angebot der umliegenden Milchviehbetriebe, geringere Preise zu akzeptieren um den Betrieb halten zu können. Am Ende hat das Unternehmen in die Standortschließung kräftig investiert, allein mit dem Ziel, die Produktionsintensität zu Lasten der Beschäftigten an den anderen Standorten erhöhen zu können. Bei Halberg-Guss bei Leipzig war das Bild ähnlich. Auch hier gelang es nicht durch die Forderung nach einem Sozialplan die Schließung zu verhindern. Dies gelang nur, weil ein anderer Investor das Unternehmen aufkaufte.

Besonders lehrreich sind die Streiks an den Krankenhäusern gegen die Ausgliederung von Kernbereichen des Krankenhausbetriebes wie der Reinigung oder des Caterings an Tochterunternehmen. Auch hier darf nicht gegen die Ausgliederung selbst gestreikt werden. Stattdessen rufen die Gewerkschaften wie ver.di also zum Streik für gleiche Löhne auf, um dem Outsourcing die wirtschaftliche Grundlage zu entreißen. Die Logik lautet: Wenn die Töchter nicht mehr zum Lohndumping taugen werden sie wieder beim Mutterkonzern eingegliedert.

Auch hier ist die Bilanz ernüchternd. Statt einer Eingliederung der Töchter in den Mutterkonzern, werden immer nur halbgare Kompromisse erzielt. Dies liegt zum einen daran, dass die Gewerkschaftsbürokratie den Kampf mit angezogener Handbremse führt. Auf der anderen Seite gibt ihr die Tatsache, dass sie gar nicht gegen das Outsourcing oder die Werksschließung an sich streiken zu können überhaupt erst die Möglichkeit, halbgare Kompromisse mit der Regierung auszuhandeln. So ist es auch beim Streik für einen Sozialplan. Weil der Streik gegen die Schließung selbst de facto verboten ist gibt es überhaupt die Möglichkeit den Streik vorzeitig zu beenden, ohne dass das eigentliche Ziel, die Schließung zu verhindern, erreicht ist.

Geschichte des deutschen Streikrechts

Das passt gut zum 75. Jubiläum des Siegs der Alliierten über den Hitler-Faschismus. Auch wenn es eine militärische Niederlage gab, blieb das Personal im Staatsapparat der BRD über weite Strecken dasselbe. So war es mit Hans-Carl Nipperdey ein NS-Jurist, der 1952 als Gutachter und später als Richter am Bundesarbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland massiv beschränkte, indem er den bestreikten Unternehmen Schadensersatzforderungen an die Gewerkschaften zubilligte, weil der Aufruf zum Streik nicht gesetzlich gedeckt waren. Seitdem ist das Streikrecht massiv eingeschränkt und immer wieder unter Beschuss durch die Konzerne und die Regierung, die mit Gerichtsurteilen Streiks verbieten (wollen).

Die sozialdemokratischen Gewerkschaftsführungen haben es seit dem nicht vermocht, das vollständige Streikrecht durchzusetzen. Stattdessen nutzten sie es, um halbgare Kompromisse zu schließen und Streiks zu begrenzen. Denn für die bürokratische Kaste ist der Streik nur das allerletzte Mittel. Es wird nur benutzt um bei Verhandlungen Druck zu machen. Für die Beschäftigten allerdings ist der Streik das einzige Mittel überhaupt, um ihre Forderungen gegenüber den Bossen durchzusetzen.

Weil das repressive deutsche Streikrecht in so vielen Kämpfen ein eklatantes Hindernis darstellt, sollten wir für ein echtes Recht auf Streik kämpfen, in den Betrieben und in den Gewerkschaften. Nur so können wir für unsere wirklichen Forderungen kämpfen, wie die Verhinderung von Werksschließungen wie bei Voith oder das Ende von Outsourcing in den Krankenhäusern. Die sozialdemokratische Führung wird immer sagen, dass wir ja für dieses oder jenes streiken können, um unser eigentliches Ziel zu erreichen. In Wahrheiten nutzen sie diese Argumentation aber bloß, um Kompromisse mit den Bossen aushandeln zu können, die nicht den Forderungen der Arbeiter*innen entsprechen. Das ist die Lehre aus den Streiks gegen Schließungen und Outsourcing.

Stimmen der Beschäftigten

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