Schlecker: Kapitalistische Arroganz und Klassenjustiz

29.11.2017, Lesezeit 6 Min.
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Am Montag wurden Anton Schlecker und seine Kinder vom Landgericht Stuttgart verurteilt. Sie hatten den Schlecker-Konzern 2012 vorsätzlich pleite gehen lassen – 25.000 Frauen verloren ihren Job. Doch für die Zerstörung zehntausender Leben kriegt der "Drogeriekönig" nur eine Bewährungsstrafe.

Der „Drogeriekönig“ Anton Schlecker kommt mit Bewährung davon. Er wurde vom Landgericht Stuttgart wegen „vorsätzlichem Bankrott“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 54.000 Euro Geldstrafe verurteilt. 2012 hatte er seine Drogeriekette laut Auffassung des Gerichts absichtlich pleite gehen lassen – 25.000 Menschen, darunter überwiegend Frauen, verloren ihre Lebensgrundlage. Gerade in kleineren Ortschaften wurde der letzte Rest lokaler Infrastruktur vernichtet. Und trotzdem: Anton Schlecker darf weiterhin frei herumlaufen.

Denn die Zerstörung von zehntausenden Jobs ist in Deutschland nicht strafbar. Deshalb bekommt das Familienoberhaupt der Schlecker-Familie – die in den 2000er Jahren zu den 100 reichsten Familien Deutschlands gehörte und eins der 25 größten europäischen Handelsunternehmen besaß – eine Strafe, die unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und vor allem unter der Erwartung der ehemaligen Beschäftigten lag:

Als Anton Schlecker vom Landgericht Stuttgart wegen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wird, ertönt von den Besucherbänken ungläubiges Gemurmel. Viele sogenannte Schlecker-Frauen, die in den hinteren Reihen im Gerichtssaal Platz genommen haben, rechneten offenbar mit einer härteren Strafe.

Schleckers Imperium war aufgebaut auf der massiven Schröpfung der Beschäftigten: harte Arbeitsbedingungen, brutale Umgangsformen und eine krasse Gewerkschaftsfeindlichkeit.
Deshalb ist das Urteil gegen Anton Schlecker ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen. Umso mehr, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die Schlecker-Familie – wie das Gericht auch im Fall Anton Schleckers anerkennt – Millionen von Euro beiseite geschafft hat, um es vor dem Zugriff von Gläubigern und Beschäftigten zu bewahren:

„Man hat versucht, vor der drohenden Insolvenz alles beiseite zu schaffen“, sagte Richter Martis. Auch als die Pleite feststand, sei keiner auf die Idee gekommen, das entnommene Geld zu verwenden, um Rechnungen zu bezahlen und Löhne zu bezahlen. Noch immer warten unzählige Gläubiger auf die Begleichung ihrer Rechnungen.

Ein Trostpflaster ist deshalb, dass die Schlecker-Kinder Lars und Meike zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung von zwei Jahren und neun beziehungsweise acht Monaten verurteilt werden. Denn sie hatten laut Aussage des Gerichts einen größeren materiellen Vorteil vor der Insolvenz herausgeschlagen und sich unter anderem mehrere Millionen Euro auf Privatkonten überweisen lassen. Die ehemaligen Beschäftigten quittierten das mit Genugtuung: „Als dann aber Schleckers Kinder Lars und Meike zu zwei Jahren und neun beziehungsweise acht Monaten Haft verurteilt werden, rufen einige Besucher deutlich hörbar ‚Yes‘ und ‚Jawoll‘.“ Gegen das Urteil wollen die beiden nun in Revision gehen.

Aber auch, wenn die Revision scheitern sollte: Am Ende bleibt die Gerichtsentscheidung ein zynisches Kommentar der kapitalistischen Klassenjustiz. Ja, es ist gut, dass die Schlecker-Familie verurteilt wurde – ein Zeichen, dass man als Unternehmer*innen nicht alles mit seinen Beschäftigten machen darf. Doch angesichts der Vernichtung der Lebensgrundlage nicht nur von zehntausenden Beschäftigten, sondern auch ihren Familien, ist das Urteil lächerlich. Das kommt auch in der Urteilsbegründung zu Anton Schlecker heraus:

Außerdem habe der inzwischen 73-jährige Schlecker sein Leben lang gearbeitet und sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Und selbst habe er sich nicht bereichert. Tatsächlich hat Schlecker keine Ferraris gekauft, und auch kein Geld ins Ausland transferiert. „Anton Schlecker hat für seine Familie Geld beiseite geschafft. Besonders verwerflich ist das nicht“, sagte Richter Martis. Eine Gewinnsucht könne er deswegen nicht erkennen.

Was ist mit den „Schlecker-Frauen“, die ihr Leben lang für den herrischen Patriarchen gearbeitet haben und von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts standen? Die kapitalistische Arroganz hinter dieser Logik ist ekelerregend. Umso mehr, als es schlicht und ergreifend nicht stimmt, dass Schlecker nicht mit Luxusautos durch die Gegend fahren würde, wie die Süddeutsche Zeitung über den Tag der Urteilsverkündung schrieb:

Anton Schlecker sitzt am Steuer eines schwarzen Porsche Cayenne GTS, auf dem Beifahrersitz seine Tochter Meike. In der Tiefgarage eines Fünf-Sterne-Hotels hatten sie kurzerhand den Wagen gewechselt und brausten nun in einem Auto davon, welches laut Preisliste neu mehr als 90 000 Euro kostet.

Trotzdem schließt der mehrfach hier zitierte SPIEGEL-Artikel mit Verständnis für Schlecker:

Gefängnis hin oder her: Seine größte Strafe hat Schlecker womöglich längst bekommen: Der scheue Familienpatriarch wurde zum Prozessbeginn Anfang März ins Rampenlicht gezerrt. Jeden Montag saß Schlecker gemeinsam mit seiner Familie auf der Anklagebank und musste sich der Öffentlichkeit stellen. Monatelang wühlten sich Staatsanwälte durch unzählige Dokumente und Zeugenaussagen, zogen akribisch und in aller Öffentlichkeit eine Bilanz seines unternehmerischen Scheiterns. Das ist für Schlecker vielleicht die größte Schmach.

Am Ende hat die kapitalistische Klassenjustiz immer noch ein bisschen Mitleid und Verständnis für die Kapitalist*innen und ihre Familien. Schleckers größte Schmach die Öffentlichkeit? Er habe sich früher nichts zu Schulden kommen lassen? Die „Schlecker-Frauen“ wissen es zehntausendfach besser.

Doch wenn es gegen Mitglieder unserer eigenen Klasse geht, lässt die Justiz nicht so leicht Gnade walten. Zwei Beispiele aus den letzten Jahren können das verdeutlichen:
Erst vor wenigen Tagen ist Fabio, ein 18-jähriger Italiener, der gegen den G20-Gipfel in Hamburg protestierte, aus der Untersuchungshaft entlassen worden, in der er seit über vier Monaten steckte. Dafür musste er 10.000 Euro Kaution auf den Tisch legen. Selbst laut Aussage der Staatsanwaltschaft wird ihm keine direkte Tat vorgeworfen, allein seine Teilnahme an einem „Schwarzen Block“ sei strafbar. Bis nächstes Jahr wird der Prozess noch weitergehen, dessen einziger Zweck es ist, all diejenigen einzuschüchtern, die auch nur an Protesten gegen die herrschende Ordnung teilnehmen wollen.

Und auch in der Arbeitswelt lächelt uns die hässliche Fratze der Klassenjustiz immer wieder entgegen: Nachdem die Kaiser’s-Kassiererin Emmely 2008 wegen zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassen wurde, musste sie über zwei Jahre für ihre Wiedereinstellung kämpfen. Mehrere Gerichte hatten die Entlassung zuvor als gerechtfertigt angesehen, da das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber zerstört worden sei. Wie wir anlässlich ihres viel zu frühen Todes vor zwei Jahren geschrieben haben:

Emmely setzte sich zur Wehr. Zweieinhalb Jahre lang kämpfte Emmely gemeinsam mit einem Solidaritätskreis aus gewerkschaftlichen und linken UnterstützerInnen gegen ihre Entlassung. Nach endlosen Gerichtsprozessen und Urteilen gegen sie musste Kaiser’s sie schließlich wieder einstellen. […] Emmely erteilte ihnen allen eine Lektion der Klassenmoral und bot somit eine Inspiration für Tausende ArbeiterInnen im ganzen Land, die sich an ihrem Kampf ein Beispiel nahmen.

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