Kommt jetzt der Radikalenerlass 2.0?
Mehrere Bundesländer planen, Bewerber:innen vor Einstellungen im Öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue zu prüfen. Gerechtfertigt wird das mit dem Kampf gegen Rechts. Schaut man genauer hin, wird schnell klar: hier werden Tausende von Linken angegriffen.
Am 10. Juli kündigte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) an, die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamt:innen verschärfen zu wollen. Argumentiert wird damit, durch diesen Vorstoß Kante gegen die AfD zu beweisen und Personen, die als gesichert rechtsextrem eingestuft werden, eine Anstellung beim Staat zu verunmöglichen. Wirft man nun einen Blick auf die Liste der Organisationen, deren Mitgliedschaft als problematisch und extremistisch eingestuft wird, so wird schnell klar: im Fokus stehen nicht nur AfD-Mitglieder, sondern grundsätzlich alle, die vom Verfassungsschutz entsprechend eingestuft werden – das trifft auch besonders linke Gruppierungen.
Medial wurde dieser Vorstoß mit fokussiertem Blick auf AfD-Mitglieder als wichtiger und notwendiger Schritt vermarktet und fand besonders in den Reihen von SPD und Grünen Anklang. Weitere Bundesländer haben diesen Vorstoß ihrerseits zum Anlass genommen, entsprechende Regulierungen anzustoßen. Schleswig-Holstein hat angekündigt, vor Einstellungen künftig Regelabfragen beim Verfassungsschutz durchzuführen und auch Niedersachsen zieht die Einführung eines Fragebogens zur Mitgliedschaft und Unterstützung bestimmter Organisationen in Betracht. Im Land Brandenburg wird solch ein Verfahren bereits seit letztem Jahr standardmäßig durchgeführt und in Bayern ist dieses Prozedere schon seit längerem nicht wegzudenken.
Personen, die sich um Anstellungen beim Land Rheinland-Pfalz bewerben wollen, müssen künftig deklarieren, weder aktuell noch innerhalb der vergangenen fünf Jahre einer (politischen) Organisation angehört zu haben, die als extremistisch eingestuft wird. Wem dies nun wie ein positiver Vorstoß erscheint, der hat das Kleingedruckte nicht gelesen. Welche Organisationen dieser Einstufung unterliegen, wird vom landeseigenen Verfassungsschutz im Rahmen einer regelmäßig aktualisierten Liste extremistischer Organisationen festgelegt. Darunter fallen in Rheinland-Pfalz derzeit unter anderem Parteien wie die DKP oder MLPD, solidarische Bündnisse wie die Rote Hilfe, die anarchosyndikalistische FAU-Gewerkschaft und Netzwerke wie Migrantifa Rhein-Main. Ebenso werden Netzwerke innerhalb der Linkspartei wie Marx21 und trotzkistische Gruppen wie SAV und SOL gelistet.
Mitglieder linker Organisationen würden somit weiter kriminalisiert und linke Positionen aus der Öffentlichkeit vertrieben werden. Denn wer eine Anstellung im öffentlichen Dienst, wie beispielsweise eine Lehrtätigkeit an einer Schule oder die Arbeit im erziehungspädagogischen Bereich eines kommunalen Kindergarten anstrebt und sich innerhalb der vergangenen fünf Jahre in einer Antifa-Gruppe oder auch einer Untergruppe der Linkspartei engagiert hat, sieht sich gezwungen diese Stelle nicht ausführen zu dürfen oder teilweise sogar das Referendariat innerhalb des Lehramtsstudiums nicht antreten zu können.
Nachdem Kritik am ursprünglichen Vorschlag, Personen lediglich auf Basis ihrer Parteizugehörigkeit oder Mitgliedschaft in einer Organisation aus dem Staatsdienst auszuschließen, laut wurde, ist man nun in Rheinland-Pfalz etwas zurückgerudert. Fortan soll doch jeder Fall einzeln individuell geprüft werden. Dennoch erinnert die Vorgehensweise gegen unliebsame Stimmen stark an den Radikalenerlass von 1972.
Was war der Radikalenerlass?
1972 einigten sich Bund und Länder der westdeutschen BRD unter Führung Willy Brandts (SPD) auf die Einführung des sogenannten „Radikalenerlass“. Dieser führte dazu, dass tausende Bewerber:innen und Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue hin überprüft wurden, was zur Folge hatte, dass sie Stellen nicht antreten durften, gar aus diesen entfernt wurden, oder ihr Studium nicht weiterführen durften. Dieser Entschluss folgte der Kriminalisierung Linker aus der 68er-Bewegung, wobei die damalige Bundesregierung bereits 1950 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) einen Erlass vorbrachte, der „Gegner:innen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ aus staatstragenden Positionen entlassen sollte. In der Praxis richtete sich der „Adenauererlass“ vor allem gegen linke und kommunistische Organisationen, was 1956 im Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht gipfelte. All das fiel in eine Zeit, in der der Staatsapparat selbst noch bis in die höchsten Positionen mit Altnazis, die die NS-Zeit mitgetragen und mitverwaltet hatten, durchsetzt war.
Mit dem Radikalenerlass von ’72 wurde, ähnlich dem zuletzt angebrachten Vorstoß in Rheinland-Pfalz, im Einzelfall geprüft, welche Personen und Gruppierungen als verfassungsfeindlich gelten. Die Entscheidungsgewalt hielten jeweils die zuständigen Einstellungsbehörden, welche Regelanfragen an die Verfassungsschutzämter stellten. Bestätigte der Verfassungsschutz etwaige „verfassungsfeindliche Aktivitäten“ und konnten die Bewerber:innen diese in sogenannten Anhörungsgesprächen nicht gänzlich ausräumen, so wurde ihnen die Einstellung im öffentlichen Dienst verwehrt.
Der Radikalenerlass stieß auf großen Unmut und Proteste, besonders unter jungen Menschen und innerhalb der Universitäten – Orte, an denen die vorherrschende Ordnung besonders hinterfragt oder kritisiert wurde und die durch den Erlass gezielt angegriffen wurden. Aufgrund der inneren Proteste sowie Kritik aus dem Ausland wurde die Regelung 1976 durch die Bundesregierung unter Helmut Schmidt (SPD) erstmals auf Bundesebene abgeschwächt. Ab 1979 wurde eine neue Regelung durch den Bund erlassen: Nur wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, sollten personenbezogene Informationen beim Verfassungsschutz erfragt werden.
Ab dem Ende der 1970er Jahre setzten einige Bundesländer den Radikalenerlass weitestgehend aus, voran die SPD-geführten Bundesländer, deren Parteigenoss:innen teilweise selbst vom Radikalenerlass betroffen waren. Als letztes Bundesland rückte Bayern 1991 von diesem Erlass ab. Nach der Aussetzung des Radikalenerlasses kam es zu einigen Präzedenzfällen und Gerichtsurteilen von Personen, die gegen ihre Entlassungen geklagt hatten. So entschied 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Entlassung einer niedersächsischen Lehrerin aufgrund ihrer DKP-Mitgliedschaft nicht rechtens war, da die Entlassung gegen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte.
Dass ausgerechnet jetzt, darüber diskutiert wird, Personen aufgrund ihrer Gesinnung aus bestimmten Positionen zu entheben oder sie von vornherein aus diesen fernzuhalten, ist als Teil der derzeitigen globalen Hegemoniekrise des Kapitalismus und als Ausdruck einer Militarisierung nach innen wie nach außen zu begreifen. So werden Personen ideologisch auf Linie gebracht, in den vorherrschenden Duktus eingehegt, davon abweichende Meinungen und Kämpfe gezielt delegitimiert, Personen durch die Bedrohung ihrer substanziellen Lebensgrundlage mundtot gemacht und Proteste im Keim erstickt. Dabei wird durch den Angriff auf das Recht auf Arbeit zugleich die Lebensgrundlage von Menschen innerhalb dieses Systems angegriffen und gleichermaßen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit beschnitten.
Dies zeichnete sich bereits bezüglich palästinasolidarischer Universitätsangestellter und Professor:innen im Mai 2024 ab, nachdem die damalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) intern überprüfen ließ, ob es rechtlich realisierbar wäre, bestimmten Professor:innen Forschungs- und Fördergelder zu entziehen. Zuvor hatten ebendiese Lehrenden nach einer Besetzung durch Studierende an der Freien Universität Berlin einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie forderten, von Polizeieinsätzen gegen ihre Studierenden und der strafrechtlichen Verfolgung dieser abzusehen.
Auch in jüngster Vergangenheit ließ sich der Zwang zur ideologischen Einhegung bereits am Beispiel der bayerischen Lehramtsstudentin Lisa Poettinger beobachten, der untersagt wurde, ihr Referendariat anzutreten. Ihr wurde vorgeworfen, als Marxistin und Klimaaktivistin demokratiefeindlich zu sein. Das bayerische Bildungsministerium begründete den Ausschluss damit, Poettingers Tätigkeiten und Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation sei unvereinbar mit den Pflichten einer Beamtin.
Fälle wie diese zeigen sehr deutlich, dass hierbei vor allem Linke diszipliniert werden sollen. Wer also nun über Überlegungen zur Amtsenthebung und Bestrafung von AfD-Mitgliedern jubelt, denkt leider etwas zu kurz. Die Einführung staatlicher Repressalien – auch wenn sie mit dem Kampf gegen die AfD und andere rechte Kräfte begründet werden – trifft früher oder später in doppelter Härte Linke.