Hiergeblieben! Wie das PAG die Bewegungsfreiheit aushebelt

09.05.2018, Lesezeit 3 Min.
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Die Liste der Befugnisse, die die Polizei in Bayern mit der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) bekommen soll, ist lang. Doch schon seit vergangenem Jahr ist eine besonders krasse Verschärfung in Kraft. Längst dürfen sich in Bayern nicht mehr alle frei bewegen – und das kann Existenzen zerstören.

Im Juli 2017 trat das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen in Kraft. Durch die Medien ging es damals unter einem anderen Namen: Gefährdergesetz. Anders als heute gab es keine so breite Bewegung, wie sie sich gegen das neue bayerische PAG zusammengefunden hat. Doch schon im „Gefährdergesetz“ steckte ganz ähnlicher Zündstoff, wurde dort doch erstmals der sehr weite Begriff der „drohenden Gefahr“ benutzt. Daraus wurde auch die „Unendlichkeitshaft“ abgeleitet, also die Inhaftierung von solchen Personen, die der Polizei als gefährlich gelten, noch bevor es zu irgendeiner Straftat gekommen ist. Die Haft kann seitdem um je drei Monate verlängert werden, ohne dass es je zu einer Verhandlung kommt.

Doch daneben hatte das „Gefährdergesetz“ noch eine weitere Neuerung parat, die – zu Unrecht – noch weniger Aufmerksamkeit erhielt als die „Unendlichkeitshaft“: die Aufenthaltsge- und verbote. Das Aufenthaltsverbot ähnelt dabei einer Art aufgeblasenem Platzverweis. Einer Person kann untersagt werden, einen bestimmten Ort zu betreten. Das betrifft zum Beispiel Fußballfans, von denen die Polizei annimmt, sie könnten im Umfeld einer Partei gewalttätig werden. Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungsgesetz sind davon bislang noch nicht betroffen. Neu ist aber, dass diese Maßnahme bis zu drei Monate andauern kann. Und ganz wie mit der Inhaftierung kann sie unendlich oft verlängert werden.

Das Aufenthaltsgebot hingegen ist eine bisher völlig unbekannte Waffe für die Polizei. Die Polizei kann Menschen, die sie für gefährlich hält, dazu zwingen, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Das ist nichts anderes als eine Verbannung. Wenn der Aufenthaltsort außerhalb der bisherigen Gemeinde liegt, droht nicht weniger als der Verlust des Arbeitsplatzes und damit die Bedrohung der gesamten Existenz.

Gerne verweisen die CSU-Granden darauf, dass bei den vielen neuen Befugnissen ja immer noch der Richtervorbehalt gilt. Und da die Justiz ja schließlich unabhängig sei, gebe es also keinen Grund zur Sorge. So auch bei der „Unendlichkeitshaft“: einer Verlängerung der Inhaftierung muss tatsächlich ein Richter zustimmen. Nicht so bei den Aufenthaltsge- und verboten. Jede*r einfache Polizist*in kann solche anordnen. Treffen kann es potentiell jede*n. Und dann ist der Willkür der Polizei Tür und Tor geöffnet.

Und wie es mit so vielen Maßnahmen im PAG ist, kennen Geflüchtete solche Einschränken in die Bewegungsfreiheit zur Genüge. Die Residenzplicht gilt auch heute noch für viele Geflüchtete in Bayern. Den ihnen zugewiesen Regierungsbezirk dürfen sie nicht verlassen. Umso wichtiger, dass auch Geflüchtete aktiv an den Demonstrationen gegen die Gesetzesverschärfungen der CSU teilnehmen, wie morgen auf der Großkundgebung auf dem Marienplatz.

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