Gericht verbietet VSG-Streik: Antwort eines Arbeiters

23.03.2017, Lesezeit 3 Min.
Gastbeitrag

Am Dienstag verbot das Arbeitsgericht Berlin den Streik beim Krankenhausdienstleister Vivantes Service GmbH (VSG). Ein Kollege der VSG macht in einem Gastbeitrag seiner Wut Luft – und zeigt sich entschlossen weiterzukämpfen.

1

Ich schreibe aus dem Reich der Verurteilten:

Der Streik der Vivantes Service GmbH wurde juristisch für illegal erklärt, da sich auf dem Streikaufruf und der Streikankündigung für den Arbeitgeber die Formulierung befand: „Wir fordern die Rückkehr zum Mutterkonzern!“ Es handelt sich hier laut Gericht um eine angeblich „nichttarifierbare“ Forderung, weil sie in die scheiß unternehmerische Freiheit eingreift. Der Brüller ist: Sobald auf einem Streikaufruf eine „falsche“ Forderung steht, sind alle Forderungen auf ihm Wurscht. Für diesen Aufruf darf es dann keinen Streik geben. Genial, oder?

Wenn es um ihre Interessen geht, werden sich ihre Gesetze am Ende immer als unsozial und ungerecht entpuppen. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern, denn sie liefern uns noch mehr Futter für unsere Argumentation! Genau dieses Urteil werden wir überall zum Anlass nehmen, das geltende Verbot des politischen Streiks in Deutschland auf die Tagesordnung zubringen. Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft zwar Tarifverträge aushandeln darf (auch der TVöD ist nicht perfekt, aber das Beste, was wir haben) und dann im Augenblick des größten Angriffs auf ihn (mit der Tarifflucht durch Ausgliederung in ein Tochterunternehmen ) nur zusehen muss. Und das in einem Senatsunternehmen! Wir reden ja hier nicht von den Sklaventreibern Amazon oder Median, sondern von Vivantes – einem 100-prozentigen Unternehmen in öffentlicher Hand!

Mit diesem Urteil wird deutlich: Es gibt keine „guten“ Kapitalist*innen! Kapital ist nie sozial! Uns ist nun untersagt, das Wort Rückführung oder ähnliches auf den Fahnen zu tragen. Wie genau wir das umgehen werden, weiß ich noch nicht, habe aber schon viele Gedankenspiele dazu im Kopf. Wir waren so laut, wir müssen das Kind nicht mehr beim Namen nennen. Vielleicht reden wir demnächst von „du weißt schon was….“ oder von „dem, was nicht genannt werden darf…“

Mit unseren Brüdern und Schwestern aus der Charité haben wir gerade eine derart „revolutionäre Situation“ in dieser Stadt geschaffen, wie sie so schnell nicht wieder kommt. In unserem Umfeld brodelt es.

Warum sollen wir jetzt aufhören zu stänkern? Unsere Gegner wackeln ja schon wieder. Wir sind im Recht, trotz Verurteilung! Ob wir es durchsetzen, hängt letztendlich von der Entschlossenheit unserer Kampfsäue in der VSG ab!

Mehr zum Thema