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Freitag, 2. Dezember: Protest am Botanischen Garten

24.11.2016, Lesezeit 5 Min.
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Der Tarifvertrag am Botanischen Garten der FU Berlin ist immer noch nicht unterschrieben. Studierende der FU und die "Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht" rufen deshalb am Freitag, den 2. Dezember, zu Protesten auf. Wir dokumentieren hier ihren Aufruf.

Am Botanischen Garten Berlin findet derzeit die Veranstaltung „Christmas Garden“ statt. Auf einem etwa anderthalb Kilometer langen Rundgang können die Besucher einen besinnlichen Abend in verträumter Umgebung verbringen. Hinter den Kulissen werden Betriebsräte erpresst und Beschäftigte gedemütigt!

Deshalb rufen die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) und Studierende der FU zu einer Flugblattverteilaktion auf!

Wann? Freitag, den 02. Dezember 2016 von 18:00 – 20:00 Uhr

Wo? Botanischer Garten, Eingang Dahlem, Königin Luise Straße 6-8, 14195 Berlin (Christmas Garden Veranstaltung)

Hintergrund!

Über 50 Monate waren die Beschäftigten des Botanischen Gartens ohne Entgelttarifvertrag. Anfang September gab es in der Tarifauseinandersetzung endlich eine Einigung. Am 30. Oktober waren die fertig ausgehandelten Rahmen- und Entgelttarifverträge von ver.di unterschrieben an die Geschäftsführung geschickt worden. Die Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft, eine 100prozentige Tochter der Freien Universität, verweigern nun die Unterschrift. Gleichzeitig versucht man den Betriebsrat zu erpressen, indem die Betriebsleitung einen Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung mit wesentlichen Verschlechterungen für die Beschäftigten zur Bedingung macht.

12 Stunden Schichten!

Ein wesentlicher Streitpunkt sind die 12-Stunden-Schichten. So lange Arbeitszeiten sind nur deswegen legal, weil das im bisher geltenden Rahmentarifvertrag der IG BAU ausdrücklich erlaubt ist. Die Belegschaft hat auch kein Problem damit. „Manche Kollegen haben lange Anfahrtszeiten“ erzählt ein Arbeiter, der anonym bleiben möchte. „Sie haben gern längere Schichten, weil das rentabler ist.“ Der neue Rahmentarifvertrag beinhaltet eine Öffnungsklausel, damit der Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung treffen kann.

Erpressungsversuch!

Der Betriebsrat hat der Geschäftsführung angeboten, mit einer schlanken Lösung lediglich die 12 Stunden Schichten für einen befristeten Zeitraum zu regeln, um die rechtliche Lücke zu schließen. Die Geschäftsführer schlugen dieses Angebot aus und erpressten den Betriebsrat, indem sie den Abschluss einer umfangreichen Betriebsvereinbarung zur Bedingung machten. Die neue Regelung sollte eine Streichung von Überstundenzuschlägen und eine massive Verschlechterung der Pausenregelung und anderer Arbeitsbedingungen beinhalten. Diese sollte im Eilverfahren durchgedrückt werden. „Wir würden einen Großteil des tariflichen Lohnzuwachses damit wieder verlieren!“, erklärt eine Arbeiterin, die anonym bleiben möchte.

Ordnungsgeld!

Der Arbeitgeberentwurf der Betriebsvereinbarung enthält zudem die Möglichkeit einen vom Betriebsrat abgelehnten Dienstplan trotzdem zur Anwendung zu bringen, was praktisch zu einer Aufhebung der Mitbestimmungsrechte führen würde. Kürzlich sprach das Arbeitsgericht Berlin ein Ordnungsgeld gegen die Betreiber der Betriebsgesellschaft in diesem Zusammenhang aus. Es wurden über Jahre nicht mitbestimmte Dienstpläne zur Anwendung gebracht, was das Arbeitsgericht als grobe Pflichtverletzung gemäß §23 (3) BetrVG geahndet hat. Die Geschäftsführung versucht mit dem Erpressungsversuch also auch das Ordnungsgeld abzuwenden.

Schlechte Verlierer!

Die Geschäftsführer verdienen weitaus mehr als das im TV-L (Tarifvertrag der Länder) vorgesehen ist. Mit der erneuten Blockade der Tarifverträge sprechen sie den Beschäftigten eine Lohnforderung ab, die sie für sich selbst gerne in Anspruch nehmen.

Der Arbeitskampf der „Harten vom Garten“, wie die Aktivisten des Botanischen Gartens inzwischen genannt werden, war ein herausragender Erfolg mit Signalwirkung. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat deshalb dem Tarifabschluss nur zähneknirschend zugestimmt und sprach vom „nervigsten Arbeitskampf“, den sie je erlebt haben. Die Beschäftigten haben ihre Forderungen immer wieder an die Öffentlichkeit gebracht.

„Wir hätten es nicht für möglich gehalten, dass nach den Zusagen des Senats nun ausgerechnet die Betriebsleitung die Unterschrift verweigert“ erklärt ein Arbeiter, der anonym bleiben möchte. „Aber vielleicht verfolgen die vier Geschäftsführer eigene Interessen. Wenn der Tarifvertrag in Kraft tritt, hat die Privatisierung  möglicherweise keine wirtschaftliche Berechtigung mehr“.

Neuer Senat!

Der Garten gehört zur Freien Universität Berlin und damit zum Land Berlin. Ein rot-rot-grünes Bündnis bildet die neue Regierung und hat im Wahlkampf versprochen, die Tarifflucht am Botanischen Garten zu beenden. Inzwischen wurde die Ausfinanzierung in der Koalitionsvereinbarung wie folgt bestätigt:

„Die Finanzierung der Angleichung des Tarifniveaus im Botanischen Garten an den TV-L nach 2017 wird die Koalition im Hochschulvertrag absichern“.

Michael Müller eröffnete am Freitag, den 18.11.2016,  den „Christmas Garden“ feierlich mit dem Direktor Thomas Borsch, einem der Geschäftsführer, die unter dem Tarifvertrag unterschriftsberechtigt sind. Bei den Beschäftigten löste dies Kopfschütteln aus, denn sie bezweifeln, dass der Regierende Bürgermeister über die Vorgänge hinter den Kulissen informiert war.

Mit solidarischen Grüßen,
Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA)

Zum Weiterlesen

Presse:

Junge Welt

Tagesspiegel

Videos:

Tarifflucht am Botanischen Garten

Streikvideo

„Kämpfen lohnt sich Video“ (funktioniert nicht auf Smartphones, nur auf PCs)

Soziale Netzwerke:

Solidarität mit den Beschäftigten am Botanischen Garten

Studentischer Protest:

Klasse gegen Klasse

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