Die Ampel streicht 219a – jetzt die Streichung von 218 erkämpfen!

25.11.2021, Lesezeit 3 Min.
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Der Frauenkampftag 2019 in Berlin. Bild: DIE LINKE (CC BY-NC-SA 2.0)

Der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen verspricht die Streichung des Anti-Abtreibungs-Paragraphen 219a StGB. Das war nur durch jahrelangen politischen Kampf möglich! Doch noch ist das Verbot der Abtreibung nach Paragraph 218 nicht gekippt. Das heißt: Wir müssen weiter kämpfen!

Seit Jahren kämpfen Feminist:innen in Deutschland für die Abschaffung des Strafrechtsparagraphen 219a, der „Werbung“ für Abtreibung verbietet, in der Realität aber Schwangeren den Zugang zu wichtigen Informationen verwehrt und Ärzt:innen für die Bereitstellung von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert.

Die gestern präsentierte Koalitionsvereinbarung zwischen den Ampelparteien SPD, FDP und Grüne sieht unter anderem vor, diesen reaktionären Paragraphen, der ein Relikt aus der Nazizeit ist, zu streichen. Ebenso soll der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtert werden und endlich auch Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden.

Die Streichung von Paragraph 219a StGB ist ein wichtiger politischer Fortschritt – ein Ergebnis jahre- und jahrzehntelanger politischer Kämpfe der Frauenbewegung. Noch 2019 hat die Regierung eine Minimalreform von 219a durchgeführt, nachdem die SPD-Familienministerin Franziska Giffey (die jetzt in Berlin Regierende Bürgermeisterin wird) die Streichung des Paragraphen einem lausigen Kompromiss mit der CDU/CSU geopfert hat. Zuletzt im Januar 2021 war die Revision der Ärztin Kristina Hänel abgewiesen worden, die sich seit Jahren gegen den Anti-Abtreibungs-Paragraphen 219a StGB stellt und auch nach der Reform des 219a rechtskräftig wegen der Information für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde.

Dass die Ampelkoalition nun verspricht, diese unsägliche Praxis zu beenden, ist kein Geschenk des Himmels, sondern nur durch harte politische Kämpfe errungen worden. Und diese Kämpfe sind noch nicht beendet: Zum Einen ist ein Koalitionsvertrag noch kein Gesetz – wir müssen weiterhin Druck aufbauen, damit die Streichung von 219a durchgesetzt und nicht im letzten Moment irgendeinem Kompromiss geopfert wird. Und zum Anderen ist der Paragraph 218 weiterhin Teil des Strafgesetzbuches. Er stellt Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Doch von der Streichung von Paragraph 218 ist im Koalitionsvertrag keine Rede. Abbrüche sollen also weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben – doch wir brauchen eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen, die zudem kostenlos und frei zugänglich für alle, die sie brauchen, bereitgestellt werden müssen. Auch gegenüber der „Ampel“ heißt es also: Weg mit 218!

 

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