Ampel: Milliarden für Konzerne statt gegen Kinderarmut

30.08.2023, Lesezeit 3 Min.
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Quelle: Alex Linch / shutterstock.com

Die Ampel einigt sich auf Wachstumschancengesetz und Kindergrundsicherung. Steuerentlastung für Unternehmen gibt es dabei in Milliardenhöhe, die Kindergrundsicherung wird unterfinanziert.

Nach monatelangem Konflikt zwischen Grünen und der FDP wurde sich nun geeinigt. 2,4 Milliarden Euro ab 2025 für zusätzliche Investitionen in Kindergrundsicherung und 36 Milliarden allein in Steuererleichterungen bis 2028 an die deutsche Wirtschaft. Die grüne Familienministerin Lisa Paus hatte ursprünglich noch mindestens 12 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung gefordert. Die Einigung erscheint nicht wie ein Kompromiss, sondern schlicht wie Augenwischerei.

Bei der Kindergrundsicherung vorgesehen sind Regelungen zum einkommensunabhängigen „Kindergarantiebetrag“ (bisher bekannt als Kindergeld) sowie dem alters- und einkommensabhängigen „Kinderzusatzbetrag“, ebenso eine neue Berechnung des Existenzminimums. Doch handelt es sich vor allem um Reformen in der Verwaltung, statt einem echten Schlag gegen fortschreitende Kinderarmut.

So äußern sich Sozialverbände kritisch zu den Plänen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele , erklärte, die Zahlen, die die Koalition als Neuberechnung des sozioökonomischen Existenzminimums verkaufe, seien „fadenscheinig“. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Schneider, betonte, die veranschlagten 2,4 Milliarden Euro gingen wahrscheinlich allein für den Verwaltungsaufwand drauf, als tatsächlich bei armen Kindern anzukommen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk befand, dass die Einigung hinter den Erwartungen zurückblieb. Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF), erklärte: „Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.“ Sie schlussfolgerte: „Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.“

Zynisch sind ebenfalls die von Lindner betonten „Anreize zur Erwerbstätigkeit„. Damit gemeint ist, dass der geplante alters- und gehaltsabhängige Kinderzuschlag nur bis zu gewissen Grenzen anrechnungsfrei ist, die Empfänger:innen von Bürgergeld also gegebenenfalls auf den Garantiebetrag zurückfallen und kein zusätzliches Geld bekommen. Eine Logik, nach der ein Kampf gegen Kinderarmut an den von Armut Betroffenen, insbesondere viele alleinerziehende Frauen, vorbei stattfindet. Heuchlerischer kann der angebliche „Feminismus“ der Ampel kaum aussehen.

Ein fehlendes, umfangreiches Programm gegen Kinderarmut würde besonders jene entlasten, die am meisten von ihr betroffen sind, darunter Alleinerziehende und vor allem Migrant:innen. Eine Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetz oder eine Einbeziehung dieser Leistungen in die Kindergrundsicherung ist jedoch ebenfalls nicht geplant, womit auch Menschen ohne Arbeitserlaubnis gezielt vernachlässigt werden.

Tatsächlich gegen Kinderarmut einzustehen, heißt höhere Löhne, niedrigere Mieten, Arbeitserlaubnis und Bleiberecht für alle, weniger Aufrüstung und Krieg und heißt auch Sozialprogramme durch die höhere Besteuerung und Enteignung von Unternehmen zu finanzieren.

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