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Ver.di unterschreibt Burkaverbot in Hessen

04.03.2017, Lesezeit 3 Min.
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Nach der Ankündigung eines Burkaverbots in Bayern gibt es nun auch in Hessen ein Burkaverbot im öffentlichen Dienst. Besonders skandalös: Die ver.di-Führung unterschreibt den Tarifvertrag, der das festschreibt, trotzdem.

Das Verbot von Burkas und Niqabs im öffentlichen Dienst ist die neuste Chiffre rassistischer Stigmatisierung im öffentlichen Diskurs, verkleidet als angebliche Verteidigung einer „offenen Kommunikation“. Nachdem in Bayern ein entsprechender Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet worden ist, prescht nun das Land Hessen vor. In der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst machte die Landesregierung die Festsetzung eines Burkaverbots zur Vorbedingung für die Unterschrift unter den Tarifvertrag. Hessen, das nicht mehr Teil der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist und deshalb nicht an den kürzlich erzielten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder gebunden ist, setzt sich damit an die Spitze eines reaktionären Diskurses, der Muslim*innen zu Feind*innen der „demokratischen Werte“ stilisieren will.

Besonders skandalös ist dabei, dass die Verhandlungsführer*innen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di diesen Tarifvertrag auch noch unterschrieben haben. Im Gegenzug für eine äußerst moderate Lohnerhöhung von 4,2 Prozent in fast zwei Jahren – die laut neusten Zahlen wahrscheinlich von der Inflation völlig aufgefressen wird – ließ sich die Gewerkschaftsführung vor den rassistischen Karren spannen.

Mit der Ausrede, dass es sich um ein allgemeines Verbot der Verhüllung des Gesichts während der Dienstzeit handele und dass „Trägerinnen von Kopftüchern nicht betroffen“ seien, verteidigt die ver.di-Führung diesen Abschluss. Verhandlungsführer Wolfgang Pieper gibt sich staatstragend: „Es geht darum, wie tritt der Staat in Form seiner Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber? Die Beschäftigten sollen für den Bürger klar erkennbar sein.“ Klar ist jedoch, dass die „Erkennbarkeit“ nur ein Vorwand ist – beispielsweise sind vermummte Polizist*innen auf Demonstrationen von der Regelung ausgenommen. Bewaffnete Hooligans in Uniform müssen nicht „erkennbar“ sein, muslimische Frauen hingegen schon.

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In den Medien wird entsprechend auch von einem „Burkaverbot“ und nicht von einem „Verhüllungsverbot“ gesprochen, denn auch wenn die ver.di-Oberen davon nichts wissen wollen, könnte der Zweck der rassistischen Stigmatisierung nicht klarer sein – gerade auch angesichts dessen, wie wir zum Burka-Verbot in Bayern geschrieben haben, dass es kaum Burkaträgerinnen in Deutschland gibt und ein solches Verbot nur Stimmungsmache ist.

Die ver.di-Spitze setzt damit einen äußerst ungünstigen Präzedenzfall, anstatt mit einer klaren antirassistischen Grundhaltung die Unterschrift unter ein solches Dokument zu verweigern. Das wird auch der bayerischen Staatsregierung erleichtern, ihr rassistisches Gesetzesvorhaben zu legitimieren und durchzusetzen.

Antirassistische Gewerkschafter*innen sollten diesen Tarifabschluss in der Urabstimmung deshalb rundweg ablehnen – und so ein Zeichen setzen, dass der Kampf gegen Rassismus nicht durch ein paar mehr Euro im Geldbeutel verkauft werden kann.

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