Streik im Helios-Krankenhaus Dachau gerichtlich verboten

05.12.2017, Lesezeit 3 Min.
1

Drei Tage wollten die Beschäftigten gegen die katastrophalen Arbeitsbedingungen am Helios-Krankenhaus in Dachau streiken. Doch in einem skandalösen Beschluss verbot das Arbeitsgericht München auf Druck der Bosse den Streik kurzerhand.

Drei Tage lang sollte der Streik des Pflegepersonals am Helios-Krankenhaus in Dachau gehen. Doch genau einen Tag vorher verbot das Arbeitsgericht diesen mit einer einstweiligen Verfügung. Beantragt hatte diese die Helios-Klinik, die die teuersten Rechtsanwält*innen engagierte und auf 190 Seiten den Streik verschossen. Doch Geld für das Personal ist nicht da.

Dabei geht es den Beschäftigten längst nicht mehr hauptsächlich um mehr Lohn. Das ist aufgrund der desaströsen Zustände im Klinikum in den Hintergrund geraten. Es fehlen im Krankenhaus an die 100 Stellen. Das hat zur Folge, dass eine Arbeitskraft sich um 30 Patient*innen kümmern muss. Die Arbeiter*innen sind daher völlig überlastet. Zusätzlich kann eine adäquate Behandlung nicht mehr sichergestellt werden, ebenso fehlt die Zeit zur Einhaltung von Hygiene-Vorschriften.

Das alles nur, damit der Helios-Konzern mit der Gesundheit auf dem Rücken der Gesundheit der Beschäftigten hohe Profite erzielten kann. Ende 2015 beispielsweise steigerte Helios seinen Gewinn nach Steuern um 23 Prozent, was 352 Millionen Euro entspricht. Der Konzern plant im Mittel mit Gewinnen von 13 bis 15 Prozent.

Diesem Konzern eilte nun das Arbeitsgericht München zur Hilfe. Eine Begründung des Beschlusses sollte eigentlich um 14 Uhr am Dienstag vorliegen, sie wurde vom Gericht aber immer noch nicht nachgereicht. Laut Aussagen von Beteiligten der Verhandlung sieht das Gericht die Friedenspflicht weiter in Kraft aufgrund einer Regelung im Manteltarifvertrag. Dabei zielt der Streik auf die Schaffung eines „Entlastungstarifvertrages“ ab, der so nichts mit dem Manteltarifvertrag zu tun hat. Weiter soll das Landesarbeitsgericht München erst zu Beginn nächster Woche entscheiden, obwohl ein Verfahren im Eilrechtsschutz gegeben ist.

Schon Ende Oktober hatten die Beschäftigten an zwei Tagen gestreikt. Damals rief die Gewerkschaft ver.di noch zu Warnstreiks auf. In einer Urabstimmung sprachen sich dann vergangene Woche 97 Prozent der teilnehmenden Beschäftigten für einen „Erzwingungsstreik“ aus, der von Mittwoch bis Freitag für mehrere Stunden gedauert hätte.

Helios-Vorstand Marcus Sommer hat dagegen nur Spott für die Beschäftigten übrig: „Selbstverständlich erkennen wir das gesetzliche Streikrecht unserer Beschäftigten an. Das aggressive und rücksichtslose Vorgehen der lokalen Gewerkschaftsvertreter hat uns aber keine andere Wahl gelassen, als das Gericht anzurufen.“ Das ist mehr als zynisch, die Aggression geht von Seiten des Konzern aus, der auf Kosten der Gesundheit der Arbeiter*innen und Patient*innen Gewinne in Millionenhöhe erzielt.

Wahrscheinlich fühlt sich die Leitung des Klinikums auch von einer sich formierten Bürgerinitiative in Unterstützung des Streiks unter Druck gesetzt. An dem Solikreis hatten sich zuletzt über 40 Leute beteiligt, darunter Vertreter*innen der Linkspartei, der Freien Wähler, der Ärzt*innenschaft sowie solidarische Studierende und weitere Beschäftigte anderer Berufsgruppen. Der Dachauer Oberbürgermeister, Florian Hartmann (SPD), ließ der Initiative formal auch seine Unterstützung zukommen.

Das Urteil steht allgemein im Kontext des Versuchs der Zurückdrängung des Streikrechts. Dies einerseits durch das Tarifeinheitsgesetz, andererseits immer wieder juristisch, wie beim Verbot des Streiks der Pilot*innen bei der Lufthansa. Umso mehr brauchen die Beschäftigten jetzt Solidarität, um das Streikrecht zu verteidigen und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Mehr zum Thema