Berufsverbot wegen Palästina Solidarität: Keine Kündigung für Ahmad!

24.03.2026, Lesezeit 2 Min.
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Foto: Stefanie J. Steindl (privat).

Ahmad Othman wurde wegen seines politischen Engagements von seinem Arbeitgeber gekündigt. Nachdem Ahmad erfolgreich gegen die unrechtmäßige Kündigung geklagt hatte, folgte die zweite. Der Gerichtsprozess gegen die zweite Kündigung findet am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Dortmund statt.

Ahmad arbeitete als IT-Administrator für das Land NRW. Im Dezember 2024 wurde er wegen seines Engagements in der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) gekündigt, welche im Mai 2024 unrechtmäßig durch das Innenministerium NRWs verboten wurde. 

Der Arbeitgeber erklärt, Ahmad sei aufgrund seiner politischen Aktivität ungeeignet, den Job als ITler auszuführen und wirft ihm vor, seine Zugriffsmöglichkeit auf sensible Daten zu missbrauchen. Diese haltlose Anschuldigung diskreditiert Ahmads Vertrauenswürdigkeit und kommt einem Berufsverbot gleich.

Nachdem Ahmad gegen die unrechtmäßige Kündigung geklagt hatte, wurde diese im April 2025 durch das Arbeitsgericht Dortmund für unwirksam erklärt, da die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats am Kündigungsprozess nicht ordnungsgemäß erfolgte. Das Land NRW zog seine Berufungsklage im Oktober 2025 zurück.

Allerdings wurde Ahmad bereits im Juli 2025 erneut zum September desselben Jahres gekündigt. Hinweise auf ein Fehlverhalten oder rechtliche Begründungen dafür führte das Land NRW nicht auf. Auch gegen diese erneute unrechtmäßige Kündigung erhob Ahmad eine Kündigungsschutzklage. 

Die Kündigung muss zurückgenommen werden!

Das Berufsverbot gegen Ahmad reiht sich in die Berufsverbote gegen Benjamin Ruß, Inés Heider, Lisa Poettinger sowie Luca Schäfer ein, und ist ein politisch motivierter Angriff auf linke und palästinasolidarische Kräfte, die den Genozid in Gaza benennen und sich gegen den deutschen Imperialismus richten.

Diese Angriffe und Einschüchterungsversuche durch den Staat und seine Institutionen dürfen wir nicht hinnehmen, deshalb fordern wir, dass die Kündigung von Ahmad zurückgenommen wird. Gegen alle Berufsverbote für politische Aktivist:innen und für ein freies Palästina!

Wir rufen daher alle dazu auf, bei der Kundgebung und zur solidarischen Prozessbegleitung für Ahmad vor dem Arbeitsgericht in Dortmund teilzunehmen.

Solidarische Prozessbegleitung für Ahmad

Wann? 

26. März, 11:30 

Wo? 

Arbeitsgericht Dortmund

Ruhrallee 3

44139 Dortmund

Saal 137

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