Klassenjustiz urteilt zum Atomausstieg

09.12.2016, Lesezeit 3 Min.
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Stromkonzernen Entschädigungszahlungen zugesprochen. Dabei ging es vor allem um das im Grundgesetz verankerte Recht der Konzerne Profite zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht urteile am 6. Dezember zum beschlossenen Atomausstieg der Bundesregierung. Den Stromkonzernen wurden Entschädigungs-Zahlungen zugesprochen. Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz und dem darin verankerten Recht der Konzerne, auf Kosten der Arbeiter*innen Profite zu machen, vereinbar sei.

Die Richter*innen urteilten, dass das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der Beschleunigung des Atomausstiegs weitgehend im Einklang mit dem Grundgesetz stünde. Es wahre somit das Recht der Konzerne auf Profite. Allerdings hätten die Stromkonzerne eine Recht auf Entschädigungen für die Reststrommenge.

Diese waren ihnen von der Rot-Grünen Bundesregierung im Jahr 2002 mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zugesichert worden. Nach dem Unglück von Fukushima 2011 war dies von Schwarz-Gelb mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wieder gestrichen worden.

Zusätzlich bemängelten die Richter*innen, dass im 2011 beschlossenen Gesetz kein Ausgleich für getätigte Investitionen festgelegt wurde. Dies betrifft die 2010 im Sinn der Stromkonzerne beschlossene Laufzeitverlängerung. Im Urteil heißt es:

„Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ist insoweit mit Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar, als es keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen vorsieht, die im berechtigten Vertrauen auf die im Jahr 2010 zusätzlich gewährten Zusatzstrommengen vorgenommen, durch dieses aber entwertet wurden.“

Diese Zahlungen müssen nun von der Arbeiter*innenklasse geschultert werden, in Form von Steuern und Sparpolitik. Obwohl die herrschende Klasse, also Stromkonzerne und Anbieter*innen von Dienstleistungen und Anlagen zur Wartung und Effizienzsteigerung von Atomkraftwerken, von den bereits getätigten Investitionen profitieren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dient den Stromkonzernen nun als Grundlage, um Ausgleichszahlungen vor Gericht einzufordern. Konkrete Geldbeträge wurden nicht genannt. Wie hoch die Ausgleichszahlungen werden sei weiterhin unklar. Laut Staatssekretär Jochen Flasbarth seien Milliardenforderungen definitiv vom Tisch. Auch eine Sprecherin von RWE sagte, sie gehe nicht davon aus, dass Entschädigungen in Milliardenhöhe gezahlt werden.

Die Bundesregierung ist laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet, bis 2018 nachzubessern. Dann sollen die Regelungen zum Ausstieg aus der Atomenergie mit dem Grundgesetz gänzlich vereinbar sein. So soll auch weiterhin das Recht der Stromkonzerne, auf Kosten der Arbeiter*innen Profite zu machen, vollständig gewahrt bleiben.

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