FU verweigert Gleichbehandlung der Beschäftigten des Botanischen Gartens

22.03.2017, Lesezeit 3 Min.
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Im Dezember konnten die Kolleg*innen vom Botanischen Garten noch den erkämpften Tarifvertrag feiern. Doch die Beschäftigten fordern nicht nur gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sondern auch den Schutz vor Mobbing und Diskriminierung. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung liegt seit Ende 2015 fertig verhandelt und vom Betriebsrat unterschrieben auf dem Tisch. Nur die Geschäftsführung und die FU verweigern bis heute ihre Unterschrift.

Bild: Bei einer Veranstaltung in Berlin solidarisieren sich die Anwesenden mit den Beschäftigten am Botanischen Garten und fordern Gleichberechtigung statt Diskriminierung.

Wenn man die Tage durch den Botanischen Garten schlendert, lohnt sich ausnahmsweise mal nicht nur der Blick auf die verschiedenen Pflanzenarten oder das ansehnliche neue Victoriahaus, das aufgrund von Personalmangel allerdings noch nicht eröffnet hat. Auch am Schwarzen Brett können sich Besucher*innen über den Botanischen Garten informieren. Genauer gesagt: Über die Arbeitsbedingungen der Kolleg*innen. Dort informiert ein Brief des Betriebsrats der Betriebsgesellschaft Botanischer Garten und Botanischen Museum (BG BGBM) über eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung der BG BGBM bzw. der FU gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und andere Persönlichkeitsverletzung, wie Mobbing. Zwischen 2014 und 2015 wurde die Vereinbarung verhandelt. Im Dezember 2015 wurde letztlich eine Einigung erzielt. Doch plötzlich schien die FU kein Interesse mehr am Abschluss der Vereinbarung zu haben. In dem Brief heißt es dazu:

Eine Unterschrift wird jedoch, trotz Einigung im Einigungsstellenverfahren, seit Dezember 2015 seitens der Freien Universität abgelehnt. Dies wurde mit einem nicht näher ausgeführten Widerspruch durch das Präsidium der Freien Universität begründet. Für uns ist das unverständlich, denn bislang wurden alle Betriebsvereinbarungen für die Beschäftigten im Gemeinschaftsbetrieb ohne Vertreter des Präsidiums unterschrieben.

Dieses Vorgehen reiht sich leider in die unrühmliche Praxis der FU gegenüber den Kolleg*innen ein. Immerhin 50 Monate lang mussten die Kolleg*innen der BG BGBM für ihren Tarifvertrag kämpfen. Selbst als dort eine Einigung erzielt wurde, versuchte die Geschäftsführung noch einen Monat lang, den Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen zu erpressen und verweigerte in dieser Zeit auch die Unterschrift unter den Tarifvertrag.

Die Ungleichbehandlung geht weiter

Dieses Mal hält die FU nun die Kolleg*innen mit einer wichtigen Betriebsvereinbarung hin. Doch damit nicht genug. Die FU Berlin bringt die Tage die Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt auf den Weg. Gelten soll sie für Beschäftigte der FU und für Besucher*innen des Botanischen Garten. Ausgenommen sind damit die Beschäftigten der BG BGBM, die keinem gesonderten Schutz unterliegen würden.

Die FU unterstreicht damit erneut ihre arbeiter*innenfeindliche Politik, die die Kolleg*innen der BGBM ähnlich wie schon während des Tarifkampfes zu Beschäftigten zweiter Klasse macht, die sich auch in anderen Bereichen zeigt. Der Betriebsrat schreibt dazu:

Wir sehen hier Parallelen zu anderen Themen. So wird das gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei den Beschäftigten der Betriebsgesellschaft nicht durchgeführt, ebenso gibt es für die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft keinen zuständigen Datenschutzbeauftragten.

Zu allem Überfluss erhält die FU Berlin seit 2002 auch noch den Total E-Quality Award, unter anderem für besondere Leistungen im Schutz vor „moralischer Belästigung [sowie] sexualisierter Diskriminierung und Gewalt“. Doch der Umgang mit den Beschäftigten vom Botanischen Garten ist alles andere als auszeichnungswert – weder im vergangenen Tarifkonflikt noch im Lichte der aktuellen Auseinandersetzung. Wir schließen uns deshalb gemeinsam mit solidarischen Kolleg*innen, Studierenden und Schüler*innen der Forderung der Kolleg*innen an die FU und die Geschäftsführung an, die oben genannte Betriebsvereinbarung sofort zu unterschreiben. Gleichbehandlung statt Diskriminierung im Botanischen Garten!

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