FU drangsaliert Betriebsrat des Botanischen Gartens weiter

21.09.2017, Lesezeit 3 Min.
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Am Dienstag fand am Berliner Arbeitsgericht eine weitere Verhandlung gegen die Geschäftsführung der Freien Universität (FU) wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit statt. Dabei ging es um die Teilnahme der Sekretärin des Betriebsrats an einem Seminar zum voraussichtlichen Betriebsübergang der Betriebsgesellschaft Botanischer Garten Botanischen Museum (BG BGBM) in die Zentraleinrichtung der FU.

Im Januar soll die Betriebsgesellschaft des Botanischen Garten voraussichtlich in die Zentraleinrichtung überführt werden. Dieses Ergebnis ist ein riesiger Erfolg des langen Arbeitskampfes der Kolleg*innen. Für einige Beschäftigte zieht die Wiedereingliederung Lohnerhöhungen von bis zu zehn Prozent mit sich. Das ist ein historischer Sieg: Ein outgesourcte Tochterfirma wird in den Mutterkonzern zurückgeführt! Doch wie genau dieser Übergang vonstatten gehen soll, ist noch sehr umstritten. Der Betriebsrat hat dabei ein gewichtiges Wort mit zu reden, damit keine*r der Beschäftigten benachteiligt wird.

Dafür fand im Sommer ein viertägiges „In-House-Seminar“ des Betriebsrats statt, an dem auch die Sekretärin des BRs teilnehmen sollte. Eigentlich sehr nachvollziehbar, bedeutet dieser Übergang doch einen riesigen technischen und kommunikativen Verwaltungsaufwand, der nicht zuletzt vom Betriebsratsbüro geleistet werden muss. Die Geschäftsführung der FU verweigerte der Sekretärin jedoch die Teilnahme und drohte sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

In der Verhandlung selbst offenbarten sowohl die FU als auch der Richter ihre sexistische Rollenvorstellung von der Tätigkeit einer Sekretärin – Kaffee kochen, Stifte sortieren, Raum vorbereiten. Dass die Tätigkeit einer Sekretärin weit darüber hinausgeht, machte der Betriebsrat in der Verhandlung und in vielen Schreiben an die Geschäftsführung deutlich.

Ironischerweise wies die FU selbst auch darauf hin, dass sich der Fall mit dem Betriebsübergang sowieso erledigt hat. Doch ist es auch die Geschäftsführung, die einen weiteren Fall von Betriebsbehinderung beim Thema Dienstplangestaltung nun vom Bundesarbeitsgericht (BAG) höchstpersönlich prüfen lassen will. Ein Fall, der sich vor Ende des Jahres mit Sicherheit auch nicht erledigt hat. Das FU-Präsidium wirft Geld für sinnlose Gerichtsverfahren aus dem Fenster, um die kämpferischen Beschäftigten zu schikanieren.

Darüber hinaus haben die Geschäftsführung der FU und der BG BGBM derart oft die Rechte des Betriebsrats und der Beschäftigten mit Füßen getreten, dass nicht auszuschließen ist, dass es bis Januar weitere solcher Versuche geben wird. Zumal der 1. Januar 2018 bisher nur als frühester Zeitpunkt für den Betriebsübergang genannt wird. Den notwendigen, formellen Beschluss des Präsidiums und des Kuratoriums der FU gibt es noch nicht. Es ist deshalb umso notwendiger, den Druck auf die FU aufrecht zu erhalten und die eigenen Rechte zu verteidigen. Nicht nur vor Gericht, sondern auch im Betrieb selbst und auf der Straße.

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