EZB-Proteste 2015 – Verfassungsbeschwerde gegen Polizeiwillkür

23.09.2019, Lesezeit 3 Min.
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Dortmund - Proteste

Eine handelsübliche Plastikfolie wird ab jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passivbewaffnung gewertet werden darf. Dieser Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen. Wir spiegeln die Pressemitteilung unseres Genossen Benjamin Ruß.

Pressemitteilung: EZB-Proteste 2015 – Verfassungsbeschwerde gegen Polizeiwillkür

Eine handelsübliche Plastikfolie wird ab jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passivbewaffnung gewertet werden darf. Dieser Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen.

In einem mittlerweile mehr als vier Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen Benjamin Ruß und der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt nun am 19. September Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das OLG Frankfurt den Revisionsantrag Mitte August abgelehnt hatte. 2015 war es durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft zu einer Anzeige wegen Passivbewaffnung auf einer Demonstration gegen Ruß gekommen.

„Der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte erfolgt zunehmend willkürlich und endet immer öfter tödlich. Ich möchte mein Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Behörden einschränken lassen!“ argumentiert Benjamin Ruß das Tragen einer Plastikfolie bei den EZB-Protesten im März 2015 und die nun erfolgte Verfassungsbeschwerde.

Allein seit August 2018 gab es mindestens vier bestätigte Todesopfer, die Zahl der Verletzungen dürfte um ein vielfaches höher liegen. Immer wieder wird der massive Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei kritisiert, besonders im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Fußballspielen. Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das Genfer Protokoll sogar verboten.

„Ich betrachte diese Verfassungsbeschwerde auch als Beitrag zur Verteidigung unserer demokratischen Rechte, die über die letzten Jahre z.B. in Form der neuen Polizeiaufgabengesetze zugunsten der staatlichen Repressionsorgane mehr und mehr ausgehöhlt worden sind.“, so Ruß weiter.

Für eine detaillierte juristische Einschätzung zum vorliegenden Fall, wenden Sie sich bitte an RA. Mathes Breuer bei der Münchner Anwaltskanzlei „Wächtler & Kollegen“: 089/542 75 00

Bisherige Berichterstattung zum Rechtsstreit:

Frankfurter Rundschau: Die Folie als Waffe
Frankfurter Rundschau: Blockupy-Prozess in Frankfurt: Landgericht wertet Folie als Schutzwaffe
Lower Class Magazine: Das Plastikfolien-Verbrechen

Berichterstattung zu Todesfällen nach Pfeffersprayeinsätzen:

Berliner Morgenpost: Randalierer stirbt nach Pfefferspray-Einsatz der Polizei
Heidelberg24: Dramatisches Ende einer Verkehrskontrolle: Mann stirbt auf offener Straße
T-Online.de: Reanimation nach Polizeieinsatz – 36-Jähriger gestorben
Westfälische Rundschau: Türken riefen „Mörder“ nach Tod ihres Landsmanns
taz: Tödlicher Polizeieinsatz
taz: Erneuter Todesfall nach Pfefferspray
SWR Aktuell: Tod nach Festnahme

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