Die deutsche Justiz: Willfährige Helferin des türkischen Staates

26.09.2017, Lesezeit 4 Min.
1

Aller diplomatischen Verstimmungen zum Trotz wurde Anfang September ein weiterer Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten in Verbindung mit dem § 129b StGB (Bildung bzw. Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung im Ausland) in Berlin angestrebt. Ein Fall, der sich einreiht in die lange Kette der zynischen Zusammenarbeit zwischen deutschem und türkischem Staat.

Auch Deutschland hat eine Ehre, und wir werden uns gegen diese Vorwürfe zur Wehr setzen. So gereizt reagiert selten ein Vertreter der deutschen Regierung, aber sie sind das Ergebnis der Vorwürfe der türkischen Regierung, wonach der deutsche Staat terroristische Vereinigungen angeblich beschützen oder tolerieren würde.

Was auch immer mensch unter der „Ehre“ Deutschlands verstehen will, stellt sich die Frage an den Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), ob damit nicht doch eher gemeint ist, dass der deutsche Staat mit seinen Organen die Oppositionellen der türkischen Regierung noch stärker verfolgen will. Dabei sitzen derzeit schon elf kurdische Aktivisten aufgrund des § 129b StGB in deutschen Gefängnissen. Keiner dieser Fälle ist gerechtfertigt, denn es obliegt nicht dem deutschen Staat, dem kurdischen Volk zu untersagen, in welchen Organisationen aktiv sein darf und in welchen nicht. Es unterliegt nicht dem deutschen Staat, diese oder jene Organisationen eines unterdrückten und verfolgten Volkes zu kriminalisieren.

Genau das geschieht allerdings in allen Fällen und darüber hinaus etwa auf Demonstrationen, wenn kurdische Aktivist*innen dafür kriminalisiert werden, wenn sie Zeichen der PKK mit sich tragen. Jener Kurdischen Arbeiter*innenpartei (PKK), die verboten ist und seit dem 2. Mai 2002 auf der „Terrorliste“ der Europäischen Union (EU) steht. Der § 129b StGB basiert ebenfalls auf dieser rein dem politischen Kalkül der EU dienenden Liste.

Verboten ist die PKK in Deutschland seit dem 26. November 1993, die Verbotsverfügung erließ der damalige Innenminister Manfred Kanther (CDU). Ein Verbot also, das nun seit fast einem Vierteljahrhundert besteht und Anlass für die juristische Verfolgung zahlreicher Aktivist*innen war und ist. Auch Hidir Yildirim, gegen den der Prozess eröffnet wurde, sitzt deswegen seit Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Berlin-Moabit.

Besonders interessant ist, dass diese Verfolgung auch jetzt noch anhält, da die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei eine Streitigkeit nach der anderen erfahren. Ebenfalls in der Woche des Prozessauftaktes gegen den Aktivisten Hidir Yildirim sprach die türkische Regierung unter dem Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu (AKP) eine Reisewarnung für Deutschland aus. Doch der gesamte diplomatische Streit ist eine Maskerade, da deutsche Rüstungskonzerne weiterhin prächtige Geschäfte mit dem türkischen Staat machen und der deutsche Staat auf der anderen Seite in seiner Repression gegen kurdische Aktivist*innen nicht nachlässt.

So wurde auch der kurdische Politiker Muhlis Kaya erst im Juli dieses Jahres zu drei Jahren und drei Monaten Haft im Zuge des § 129b StGB verurteilt. Weitere Beispiele aus den letzten Jahren der menschenverachtenden Repression sind Bedrettin Kavak, Mehmet Demir, Mustafa Çelik, Kenan Baştu, Ali Özel, Ahmet Çelik und Ali Hıdır Doğan, die allesamt zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, je nach Fall zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Der türkische Staat, der nach Schätzungen etwa 6.000 (!) Agent*innen in Deutschland beschäftigt, wird sich für diese tatkräftige Unterstützung in der Unterdrückung des kurdischen Volkes bedanken.

Der deutsche Staat mitsamt seiner Justiz ist damit nicht nur Unterstützer*innen, sondern Teil des aggressiv-nationalistischen Kampfes der Türkei gegen eine verfolgte Minderheit, deren Rechte besonders nach dem Aufkündigen des sogenannten Friedensprozesses im Sommer 2015 durch den heutigen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan immer weiter beschnitten werden. So sitzen auch die beiden Vorsitzenden der prokurdischen Partei HDP, Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, seit Monaten im türkischen Gefängnis. Ganz zu schweigen von den hunderten Aktivist*innen, aber auch gewählten Volksvertreter*innen der HDP.

Für das kurdische Volk wie auch für alle anderen nationalen Minderheiten in der Türkei ist dies ein ebenso unhaltbarerer wie dramatischer Zustand. Es ist daher umso wichtiger, dass jene Prozesse wie eben gegen Hidir Yildirim öffentlichkeitswirksam begleitet und politisiert werden. Die nächsten Prozesstermine sind dabei am 5. und 10. Oktober jeweils ab 9 Uhr vor dem Kammergericht in Schöneberg. Dabei kann vor dem geschilderten Hintergrund nichts anderes als die sofortige Einstellung des Verfahrens gefordert werden.

Mehr zum Thema