Berliner Krankenhausbewegung: Von diesen Forderungen darf nicht abgerückt werden!

07.09.2021, Lesezeit 5 Min.
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Foto: KGK

Die überwältigende Mehrheit votierte für den Erzwingungsstreik. Zuvor gibt es jedoch weitere Verhandlungen mit den Arbeitgeber:innen, nachdem diese vor Gericht mit ihrem Streikverbot gescheitert sind. Von folgenden Forderungen darf nicht abgerückt werden:

Gestern wurde das Ergebnis der Urabstimmung für einen Erzwingungsstreik der Beschäftigten der Berliner Krankenhausbewegung bekannt gegeben. Das Ergebnis war überwältigend. Rund 98 Prozent stimmten mit Ja. Dieses Ergebnis zeigt, mit welcher Entschlossenheit und welcher Kraft die Angestellten in den Krankenhäusern aus den bisher langwierigen Kämpfen hervorgegangen sind.

Besonders wichtig an diesem Streik, der am Donnerstag beginnen soll, ist, dass für Verhandlungen die Streiks nicht unterbrochen werden sollen, was die Kampfkraft schwächen würde. Die Vivantes-Töchter traten zuletzt am vergangenen Freitag in einen Warnstreik. Daran beteiligten sich spontan 400 Beschäftigte. Das zeigte bereits: Die Streik- und Kampfbereitschaft unter ihnen ist hoch. Kein Wunder – hat der Angriff auf das Streikrecht Ende August die Wut noch angefacht.

Dabei handelte es sich um eine Fortsetzung der Streiks der letzten Augustwoche. Damals endete ein hunderttägiges Ultimatum mit vielen ergebnislosen Verhandlungen. Die Vivantes-Geschäftsführung startete einen ungeheuren Angriff auf das Streikrecht mit dem Versuch, durch eine einstweilige Verfügung sowohl den Streik der Pflegekräfte für Tarifvertrag-Entlastung als auch den der Töchter zu verbieten. Die Geschäftsführung weigerte sich, die Notdienstvereinbarung zu unterschreiben. Vor Gericht forderten sie das Verbot der Streiks, da es keine Notdienstvereinbarung gab. Von der Geschäftsführung wurden Notdienste vorgeschlagen, welche sich mit dem vorhandenen Personal zum Teil gar nicht umsetzen lassen, da selbst im Normalbetrieb zu wenig Personal vorhanden ist. Das ist ein Skandal! Die Führung weiß selbst nicht, wie es um die Personalsituation steht oder übersieht es einfach. Das zeigt auf, dass die Geschäftsführung unfähig für Verhandlungen ist.

Das Streikrecht stellt ein Grundrecht dar, welches niemals in Frage gestellt werden darf – schon gar nicht für Profite. Letztendlich wurden die Verfügungen vor Gericht in zweiter Instanz gekippt.

Die Vivantes-Geschäftsführung ließ sich erst im Gerichtssaal darauf ein, endlich Notdienstvereinbarungen abzuschließen.
Die Streiks werden weiter gehen, denn die Verhandlungen für die Töchter, am 31. August, brachten kein Ergebnis, das annehmbar war. Die nächsten Verhandlungen sollen nun am 9. September stattfinden.
Zum Streik am Freitag versammelten sich die Beschäftigten vor dem Krankenhaus Neukölln. Von dort aus ging es mit einer Demo zum Vivantes Speiseversorgungszentrum (VZ2). Während der Demonstration wurden Reden von betroffenen Mitarbeiter:innen, ver.di und den Regierungsparteien gehalten. Raed Saleh (SPD) betonte dabei, dass der Tarifvertrag nicht am Geld scheitern würde.

Gleichzeitig sprachen die Politiker:innen von einer Angleichung an den TVöD, was sich wieder wie ein Haustarifvertrag anhört. Der stellvertretende Vorsitzende der Berliner Linkspartei, Tobias Schulze, sprach sich konkret für einen Haustarifvertrag aus. In diesem wären lediglich die Lohnzahlungen an den TVöD gekoppelt. Für die Tochterbeschäftigten gibt es aber keine Alternative, als den Flächentarifvertrag TVöD, wenn auch in Stufen. Denn letztendlich ist ein Flächentarifvertrag besser zu verteidigen, als wenn wieder komplett unterschiedliche Haustarife in den unzähligen Tochterunternehmen immer neu abgeschlossen werden. Bei der CFM (Charité Facility Management) wurde nämlich beispielsweise nicht der TVöD umgesetzt, sondern wieder ein Haustarifvertrag abgeschlossen, in welchem die Löhne bestenfalls dem TVöD angelehnt sein werden.

Es ist auch frappierend, dass eben jene hier vertretenen Parteien diese „Vertöchterungen“ überhaupt erst ermöglicht und das bis heute nicht behoben haben. Stattdessen muss die Wiedereingliederung jetzt durch Streiks erkämpft werden. Die Forderungen der Beschäftigten sind klar und gehen aus einem Eckpunktepapier hervor, das bei der Teamdelegiertenversammlung in der Alten Försterei am 9. Juli abgestimmt wurde.

Anklagend muss auch gesagt werden, dass alle Töchter von Vivantes, als auch der Charité nur gegründet wurden, um Tarifverträge zu unterlaufen und Belegschaften zu spalten. Nicht etwa, wie oft von der Gegenseite behauptet, um zu optimieren. Denn das Gegenteil ist der Fall. Arbeitsprozesse, die im Krankenhaus wichtig sind, werden dadurch desorganisiert. Zuständigkeiten sind unklar und es kommt zu Fehlern, die vermeidbar wären. Oft genug wird das ganze Gebilde nur noch durch die Zusammenarbeit der Arbeiter:innen selbst zusammengehalten.

Stattdessen werden eine Vielzahl von Vorständen und Geschäftsführer:innen benötigt und teuer bezahlt, um Geld zu sparen – ein ziemlicher Irrsinn. Das alles in einem öffentlichen Grundversorgungsbetrieb, der aufgrund seiner Aufgaben keine Profite generieren darf. Letztendlich könnte und sollte ein solcher Betrieb auch komplett in öffentlicher Hand, von den Beschäftigten selbst geführt werden.

Die Forderungen der Beschäftigen sind:

  • Stufenplan zur Einführung des TVöD-Krankenhaus 1:1 bis 2023, beginnend rückwirkend zum 1. April 2021
  • Übernahme der TVöD-Entgeltordnung VKA
  • Übernahme des Tabellenentgelds mit den jeweiligen Stufen und nach den jeweiligen Anlagen
  • Übernahme aller Zuschläge, Zulagen und besonderer Zahlungen des TVöD-K
  • Übernahme der Jahressonderzahlungen
  • Übernahme der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit Krankengeldzuschuss
  • Übernahme des Urlaubs, Zusatzurlaubs und der Arbeitsbefreiung
  • Einführung der tarifvertraglichen Arbeitszeit der direkt bei Vivantes Beschäftigten bis 2023
  • Einführung der Altersvorsorge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Überleitungsregelungen für die Gesellschaften Beschäftigten, insbesondere:
    • Anerkennung sich ergebender materieller Besitzstände
    • Anerkennung der Beschäftigungszeiten im Konzern

Von diesen Forderungen darf nun nicht mehr abgerückt werden, denn alles andere wäre ein schlechter Kompromiss!

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