Amtsgericht Tiergarten bestraft Protest gegen AfD

09.12.2016, Lesezeit 6 Min.
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Heute fand der Prozess gegen unseren Genossen Sören wegen der Teilnahme an den Gegenprotesten gegen eine AfD-Kundgebung am 7. November 2015. Dabei wurden insgesamt rund 40 Gegendemonstrant*innen von der Polizei festgenommen, unzählige weitere verprügelt.

Insgesamt drei Stunden zog sich der Prozess heute hin. Fünf Cops wurden als Zeugen geladen, um gegen Sören auszusagen. „Mein lieber Mann, sie wollen heute alle aussagen.“, offenbarte sogar die Richterin ihre Überraschung über die Zahl an Zeugen. Doch das war nicht das einzig absurde an diesem Prozess. Schon zu Beginn untersagte die Richterin den Zuhör*innen das Anfertigen von Mitschriften während des Prozesses. Das allein ist schon skandalös, sind die meisten Strafprozesse doch gerade öffentlich. Doch scheinbar gilt das nur für Menschen mit Presseausweis. Eine gesetzliche Grundlage für diese Untersagung existiert nicht.

Die Vorwürfe gegen unseren Genossen wurde in der Anklageschrift vom Staatsanwalt vorgetragen: Widerstand gegen die Staatsgewalt, sowie gefährliche und versuchte gefährliche Körperverletzung. Konkret war in der Anklage die Rede von „Tritten, Schlägen mit einer Fahnenstange“ sowie „Versteifungen und Rauswinden des Körpers“ während der Festnahme. Doch alle Beteiligten haben richtigerweise die Situation dort vor Ort als „chaotisch und aufgeheizt“ bezeichnet. So strömten in der fraglichen Situation gerade mehrere Hundert Anhänger*innen der AfD zu ihrer Kundgebung, wo sich ebenfalls bereits Leute befanden. Dazwischen sammelten sich wiederum mehrere Hundert Gegendemonstrant*innen, um den Zugang zur Kundgebung für weitere AfDler*innen zu verhindern. Die Polizei stellte sich dabei schützend vor die AfD-Demonstrant*innen und versuchte sie durch die Gegendemonstrant*innen zu führen. Dies geschah mit massiver Gewaltausübung. So wurden zahlreiche Aktivist*innen unter anderem mit gezielten Faustschlägen verletzt. So auch Sören, wobei die Kniffe, Schläge und der versuchte Knieschlag in die Genitalien besonders feige und hinterhältige Angriffe darstellten.

Vage Aussagen der Polizei

Die Aussagen der Polizeibeamten waren aber oft sehr vage. So konnte der Vorwurf der Tritte gegen die Beamten nicht bewiesen werden. Lediglich „sein hasserfülltes Gesicht“, als er unserem Genossen gegenüberstand, lies einen Cop davon ausgehen, dass er es ja schon gewesen sein müsste. „Jeder hat an jedem gezerrt, egal ob Polizist oder Demonstrant“, beschrieb ein Beamter die Situation. So gaben auch mehrere Cops zu, dass sie teilweise einfach gestolpert sind, ohne das konkret Menschen vorwerfen zu können. Noch schwerer wog der Vorwurf, dass unser Genosse die Cops mit einer Fahnenstange geschlagen haben soll. Doch ob er jetzt damit auch wirklich getroffen hat – darüber herrschte Uneinigkeit. Auch ob die Cops zuerst versucht haben, mit den Leuten zu reden oder gleich zugeschlagen haben, wussten die Zeugen nicht mehr so genau. Die Behauptung des Zugführers der zuständigen Polizeieinheit, er hätte Sören mehrere Male „angeschrien“, die Fahne loszulassen, bevor er körperliche Gewalt angewandt hat, stellte sich durch ein Video als falsch heraus. Dennoch stützt sich auch das Urteil letztlich darauf, dass unser Genosse zumindest versucht habe, mit der Stange Widerstand zu leisten. Damit läge ein besonders schwerer Fall des Widerstands vor, was immerhin mit sechs Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann.

Staatsanwaltschaft forderte härtere Bestrafung

Darauf plädierte letztlich auch die Staatsanwaltschaft. Der zuständige Staatsanwalt forderte dabei sogar eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, da unser Genosse seiner Meinung nach auch die Tatbestände der versuchten Körperverletzung erfüllt habe. Laut seiner Aussage gäbe es keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der Polizisten zu zweifeln. Dieser Vertrauensschuss für die Polizei ist leider nicht ungewöhnlich. Immerhin sind sowohl Richter*innen, als auch Staatsanwält*innen direkte Vertreter*innen des bürgerlichen Staates – genau wie die Polizei. Der Staat schneidet sich nicht freiwillig ins eigene Fleisch. Solange sich die Cops also nicht offensichtlich völligen Unfug zusammenreimen, bleiben ihre Aussagen vor Gericht quasi unangefochten. Und wenn doch mal der ein oder andere Widerspruch entsteht, wird dieser gern auch einfach mal glattgebügelt. Das ganze sei ja schon so lange her, da könne man sich doch nicht an jedes Details erinnern, bla bla bla.

So steht letztlich steht das Urteil: 80 Tagessätze á 25 Euro – insgesamt 2000 Euro. Dazu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten. Die Richterin wies hier zusätzlich ebenfalls darauf hin, dass sie den Polizisten zwar ebenfalls glaube, jedoch gerade die Tritte und die Schläge mit der Fahne nicht bewiesen werden konnten. Gegen dieses Urteil steht allerdings sowohl der Staatsanwaltschaft, als auch der Verteidigung die Revision bzw. die Berufung offen.

Schon während des Prozesses äußerte Sören seine Entüstung über die massive Gewaltanwendung der Polizei. Direkt im Anschluss kommentiert er:

„Das Urteil ist eine Farce. Aber dass Widerstand gegen Rassist*innen derart kriminalisiert wird, verwundert mich nicht. Ich habe keine Illusionen in den bürgerlichen Staat und sein Rechtssystem – er steht eindeutig im Dienste der Herrschenden. Dennoch können wir über solche Prozesse eine Öffentlichkeit schaffen und die Scheinheiligkeit des Staates damit offenbaren. Die vermeintliche Ablehnung der AfD und rassistischer Gewalt seitens bürgerlicher Politiker*innden ist nichts weiter als Heuchelei. Denn gleichzeitig verschärfen sie Sicherheitsmaßnahmen und das Asylrecht unter dem Mantel des „Kampfs gegen den Terror“, während Rassist*innen weiterhin weitgehend ungehindert ihren Terror gegen nicht-weiße, Geflüchtete und linke Aktivist*innen auf die Straße tragen. Damit muss Schluss sein!

Der bürgerliche Staat will uns mit Strafen dieser Art einschüchtern und uns davon abhalten, legitimen und notwendigen Widerstand zu leisten und uns letztlich gegen ihn selbst zu organisieren. Aber diese Rechnung geht nicht auf – ihre Kriminalisierung bestärkt mich darin, dass es gerade jetzt in Zeiten des Erstarkens der Rechten für uns notwendiger denn je ist, uns zu organinisieren und eine gesellschaftliche Gegenmacht aufzubauen!“

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