Zwei Gerichtsverhandlungen gegen Union Busting am 24. Mai

19.05.2017, Lesezeit 3 Min.
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Am kommenden Mittwoch finden zwei wichtige Verhandlungen am Berliner Arbeitsgericht statt. In beiden Fällen geht es um "Union Busting". Das bedeutet, dass Unternehmen versuchen, Betriebsräte und gewerkschaftliche Strukturen zu zermürben. Wir rufen dazu auf, die Kolleg*innen in beiden Fällen zu unterstützen.

„Gezielt wird auf einige, getroffen werden alle!“ Das ist das Motto einer Protestkundgebung vor dem Berliner Arbeitsgericht am kommenden Mittwoch. Dabei geht es um zwei Verfahren, die gleichzeitig stattfinden.

1. Betriebsrats-Bashing in der Sozialen Arbeit

Wie die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht schreibt:

Im ersten Verfahren geht es um INTEGRAL e.V., Träger von sozialen Einrichtungen in Berlin.

Nun könnte man meinen, bei einem sozialen Träger geht es sozial zu und der Umgang ist demokratisch, teilhabeorientiert und transparent. Doch weit gefehlt. Zusammen mit einer für Betriebsrat-Bashing und Union-Busting bekannten Kanzlei wird systematisch versucht, den Betriebsrat in seiner Arbeit zu behindern.

Nun hat der Betriebsrat ein Beschlussverfahren eingeleitet, weil Betriebsräten in zwei Fällen Entgelt gekürzt wurde, als sie erforderlicher Betriebsratsarbeit nachgingen und in einem anderen Fall dem Betriebsrat verwehrt wurde, mit dem Aufsichtsrat des Vereines in Kontakt zu treten.

Denn würde der Vorstand sein Ziel erreichen, den Betriebsrat auszubremsen, einzuschüchtern und zu entmutigen, sind die Beschäftigten dort willkürlichen Entscheidungen, Lohndumping und Arbeitsüberlastungen schutzlos ausgeliefert.

Mit diesem Beschlussverfahren macht der Betriebsrat deutlich, was schon im Physikunterricht gelehrt wird: Druck erzeugt Gegendruck!

Wir organisieren eine breite und tatkräftige Unterstützung  für den Betriebsrat und die Belegschaft von INTEGRAL e.V. am Tag des Kammertermins!

2. Missachtung der Mitbestimmung bei Dienstplänen

Wie Nelli Tügel in der jungen Welt berichtete:

Bereits am 12. Juni 2015 wurden die Betreiber der Betriebsgesellschaft für die Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum vom Arbeitsgericht Berlin per richterlichem Vergleich dazu verpflichtet, Dienstpläne nur nach Zustimmung des Betriebsrates an die Beschäftigten zu versenden. Das Unternehmen hielt sich jedoch nicht an diese Verpflichtung. Der Betriebsrat wurde weiter daran gehindert, seine Rechte wahrzunehmen und für gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten zu sorgen.

Daraufhin zog der Betriebsrat wieder vor Gericht. Im November 2016 urteilte das Arbeitsgericht Berlin erneut, dass sowohl neue als auch geänderte Dienstpläne erst nach Zustimmung des Betriebsrates veröffentlicht werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung droht der Betriebsgesellschaft und der Freien Universität Berlin (FU) jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro pro Fall. Der Botanische Garten und das Museum gehören als fakultätsunabhängige Zentraleinrichtung zur FU, die Betriebsgesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Universität.

Trotz des klaren Urteils ist von Zurückhaltung auf Seiten der Chefs wenig zu spüren. Im Gegenteil: Die FU und die Betriebsgesellschaft haben gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Unterstützt werden sie von der Frankfurter Kanzlei »Beiten Burkhardt«. Diese hat sich bereits als Union-Busting-Kanzlei einen Namen gemacht, zum Beispiel bei den Median-Kliniken, wie zuletzt von der Aktion Arbeitsunrecht in Deutschland angeprangert wurde.

Die Gerichtsverhandlung sollte bereits am 12. April stattfinden und wurde aufgrund des Arbeitgebers von der zuständigen Richterin auf den 24. Mai 2017 verschoben.

Auf zu beiden Verfahren!

Mittwoch, 24. Mai, 08:45 Uhr, vor dem Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, Raum 522
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