Wombats vor Gericht: Solidarisch gegen Union Busting!

20.05.2019, Lesezeit 3 Min.
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Der Geschäftsführung von wombat's versucht die Belegschaft weiter einzuschüchtern, indem sie gegen die Betriebsratswahl vom letzten Jahr juristisch vorgeht. Wir spiegeln hier den Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am Mittwoch.

Aufruf zur solidarischen Begleitung der Verhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht Berlin am Mittwoch, den 22. Mai, ab 10 Uhr in Raum 337.

Die Schließung des wombat’s Hostel Berlin wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten seiner Belegschaft scheint von Seiten der Gesellschafter beschlossene Sache zu sein. Trotzdem versucht man die Betriebsratswahl vom Mai 2018 wiederholen zu lassen und zieht hierfür am kommenden Mittwoch vor das Berliner Landesarbeitsgericht.

Schon vor einem Jahr versuchte die Geschäftsleitung per Gerichtsbeschluss die Wahl abbrechen zu lassen. Stein des Anstoßes war es, dass man nicht einsehen will, dass der Belegschaft des wombat’s Hostels Berlin eine fünfköpfige Interessenvertretung zusteht. Die Union Busting Kanzlei friedlein + Partner argumentiert, dass ein Großteil der Arbeitnehmer*innen nur in Teilzeit angestellt und Leiharbeitnehmer*innen nicht als vollwertiger Teil der Belegschaft zu zählen seien. Damit stünde den Beschäftigten nur ein dreiköpfiges Gremium zu. Auch wenn das Gericht dieser Argumentation nicht folgte, so ist der Wahl erstinstanzlich letztlich ein Formfehler zum Verhängnis geworden: Die Kandidat*innen der von der Geschäftsleitung favorisierten Liste waren fast ausschließlich Abteilungsleiter. Auf der Wahlvorschlagsliste wurde diese Tatsache verschwiegen. Deshalb hat der Wahlvorstand beschlossen, die Berufsbezeichnung auf den Wahlzetteln zu korrigieren und auf diesen wichtigen Umstand hinzuweisen. Das Berliner Arbeitsgericht ist der Ansicht, diese Korrektur habe zu einer Beeinflussung des Wahlergebnisses geführt und hätte nicht eigenmächtig durch den Wahlvorstand vorgenommen werden dürfen. Es steht dabei ausser Frage, dass die Berufsbezeichnung auf besagter Liste falsch war: Allerdings hätte der Wahlvorstand nach Ansicht des Gerichts die Listenführerin selbst um Korrektur der Liste bitten müssen.

Wir glauben, der Umstand, dass es sich bei den Kandidaten um die Abteilungsleiter*innen gehandelt hat, ist in einem derart kleinen Betrieb allgemein bekannt. Eine Beeinflussung des Ergebnisses im Sinne von §19 BetrVG hat damit nicht stattgefunden. Davon abgesehen, ist die Korrektur inhaltlich richtig gewesen und sollte nicht geahndet werden. Angesichts der rapide schrumpfenden Zahl von Betriebsräten sollten Gerichte stärker auf deren Schutz hinwirken. Aus diesem Grund ist der Betriebsrat des wombat’s Hostels Berlin – der von knapp 95 Prozent der Beschäftigten gewählt wurde – in Berufung gegangen.

Falls es einer Belegschaft zugemutet wird, kurz vor Schließung ihres Betriebs eine neue Interessenvertretung zu wählen, so hielten wir das für falsch. Es ist im wombat’s Hostel Berlin davon auszugehen, dass die Geschäftsleitung mit dem anstehenden Arbeitsplatzverlust Wahlkampf betreiben wird. Schon bei der Wahl im Mai 2018 hatte man versucht über die Finanzierung von Werbematerialien und einer Wahlfeier für die Liste der Abteilungsleiter*innen das Wahlergebnis zu beeinflussen.

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