Solidarität mit Migrantifa: Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!

28.02.2022, Lesezeit 3 Min.
Gastbeitrag

Wir spiegeln eine Solidaritätskampagne von Migrantifa NRW: Am 23.03. steht eine woman of colour und Aktivistin von Migrantifa NRW und Ruhrjugend vor Gericht. Angezeigt wurde sie von einem Vorstandsmitglied der lokalen AfD. Ihr wird die Beschädigung eines Wahlplakats vorgeworfen. Ein unverhältnismäßig hoher Strafbefehl dient klar der Abschreckung und Repression.

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Anfang September 2021, kurz vor der Bundestagswahl, entfernte eine Woman of Colour und Aktivistin der Migrantifa NRW und Ruhrjugend ein Doppel-Plakat der AfD. Das Plakat bediente eindeutig rassistische Narrative. Beim Entfernen entstand ein minimaler Sachschaden an den Ösen, an denen die Kabelbinder befestigt waren.

Die Aktivistin wurde dabei von einem lokalen AfD-Funktionär gefilmt. Sie wurde verfolgt und sexistisch sowie rassistisch beleidigt. Er drohte ihr zudem damit, ihr den „Kopf vom Hals“ zu schlagen.

Nur wenige Tage später überbrachte die Polizei die Anzeige der Aktivistin persönlich nach Hause. Die anschließende Kommunikation zwischen der Anwältin der Genossin und der Staatsanwaltschaft gestaltete sich mühsam. Die Akteneinsicht zog sich und ohne jegliche Aussage der Angeklagten wurde ein Strafbefehl erlassen. Dieser beläuft sich auf 60 Tagessätze – ein unbestreitbar unverhältnismäßig hohes Strafmaß. Auf einen Einstellungs-Antrag folgte zunächst unkommentiert ein Gerichtstermin. Später hieß es, die Aktivistin würde in diesem Fall wiederholt ihre politische Gesinnung in Form einer Straftat äußern. Unabhängig von der Höhe des entstandenen Sachschadens sei insofern keine Einstellung vorgesehen.

Der Vorwurf der Wiederholung ist konstruiert, um die repressiven Maßnahmen zu verschärfen. Bei der fünf Jahre zurückliegenden Einstellung, auf die Bezug genommen wird, handelt es sich nicht annähernd um eine ähnliche Tat. Die Aktivistin verteidigte eine Person of Colour, die an einem AfD-Stand von einem Funktionär rassistisch diskriminiert wurde. Sie beleidigte in diesem Kontext den AfD‘ler. Während sie angezeigt wurde, weigerte sich die Polizei, ihre Anzeige gegen den Funktionär aufzunehmen. Es kam zu einer Einstellung.

Wir verstehen den Strafbefehl in seiner fehlenden Kommunikation und seiner Unverhältnismäßigkeit als Angriff und Repression. Wir werden weder den Strafbefehl akzeptieren, noch rassistische, sexistische und neo-faschistische Propaganda auf unseren Straßen!

Der Prozess gegen die Genossin findet am 23.03. statt. In den kommenden vier Wochen bis zum Prozess möchten wir mit euch erarbeiten, warum es wichtig und richtig ist, gegen Nazipropaganda vorzugehen. Im Rahmen unserer Kampagne „Gegen Nazipropaganda“ werden wir kreative Möglichkeiten des Umgangs mit Fascho-Material sammeln und vorstellen. Wir freuen uns sehr auf eure Ideen und den Austausch mit euch. Stay tuned!

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