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Solidarität mit den Hungerstreikenden im Abschiebegefängnis Eichstätt!

07.10.2018, Lesezeit 3 Min.
Gastbeitrag

Im Abschiebegefängnis Eichstätt sind zwei kurdische Menschenrechtsaktivisten in den Hungerstreik getreten. Wir spiegeln die Pressemitteilung des Bündnisses für Frieden in Kurdistan.

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** NEUE ENTWICKLUNGEN IN EICHSTÄTT **

Im Fall der beiden kurdischen Menschenrechtsaktivisten, die sich seit Anfang September in Eichstätt in Abschiebehaft befinden, gibt es neue Entwicklungen.

Während über den Eilantrag für Y. T. gegen die Abschiebung und Haftentlassung noch nicht entschieden wurde, verbrachte die Bundespolizei R. A. Ende letzter Woche nach München. Dort sperrte man ihn mehrere Tage lang in einen Container unmittelbar an einer Rollbahn. Augenzeugen berichten, dass die Bedingungen dort absolut unwürdig sind. Unter anderem 24 Stunden Fluglärm, kein Schlaf, keine Fenster in den Containern, stark eingeschränkte Besuchszeiten. Es wäre sicher keine Übertreibung die Umstände am Münchener Flughafen als Folter zu bezeichnen!

Am Montag, 1.10.2018 sollte er nach Sofia/Bulgarien ausgeflogen werden. Durch demokratischen Protest und Öffentlichkeitsarbeit konnte dies in letzter Minute verhindert werden. R. A. wurde daraufhin zurück nach Eichstätt ins Abschiebegefängnis gebracht.

Die Unterstützergruppe und Anwälte kämpfen weiterhin darum, die beiden Abschiebungen zu verhindern. Es ist bekannt, dass der bulgarische Staat in Zusammenarbeit mit der türkischen Regierung sogenannte (illegale) ‚Kettenabschiebungen‘ durchführt. Im Fall einer Überstellung in die Türkei droht den beiden Aktivisten jahrelange Haft. Rechtsstaatliche Verfahren und anwaltliche Betreuung sind in der Türkei bei politischen Gefangenen bekanntlich nicht zu erwarten. DIE ZEIT DRÄNGT!!! Y. T. und R. A. sowie weitere Gefangene haben einen Hungerstreik begonnen um auf die unmenschlichen Bedingungen des Abschiebegefängnisses Eichstätt aufmerksam zu machen und gegen ihre Abschiebung zu protestieren.

Unter anderem wird die Kommunikation der Gefangenen sehr stark eingeschränkt. Sie dürfen max. 30 Minuten pro Tag telefonieren. Sie können nicht angerufen werden. Selbst ihre Anwälte können nicht das Gefängnis anrufen und mit ihren Mandanten sprechen. Die unterschriebenen Vollmachten, welche die beiden ihren Anwälten zukommen lassen wollten, wurden vom Gefängnispersonal viel zu spät abgeschickt.

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung durch Herstellung von Öffentlichkeit. Es darf nicht sein, dass die deutsche Politik derzeit wegen bevorstehender Wahlen oder aus anderen innenpolitischen Erwägungen eine inhumane Abschiebepraxis durchsetzt, die die Betroffenen der Willkür eines Unrechtsregimes, wie es die Türkei derzeit ist, ausliefert.

Gez. Bündnis für Frieden in Kurdistan – Nürnberg

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