Gesamtpersonalrat der FU unterstützt Streik der studentischen Beschäftigten

07.02.2018, Lesezeit 2 Min.
Gastbeitrag

Am Dienstag hat der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin beschlossen, die Forderungen der studentischen Beschäftigten in Berlin zu unterstützen. Diese kämpfen für einen neuen Tarifvertrag (TVStud III) und, nach 17 Jahren ohne Lohnerhöhung, eine deutlich bessere Bezahlung. Der Gesamtpersonalrat vertritt alle Beschäftigten an der FU, einschließlich der studentischen Hilfskräfte und der Beschäftigten am Botanischen Garten. Wir dokumentieren die Resolution.

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Die studentischen Beschäftigten Berlins kämpfen für einen gerechten Tarifvertrag.

Der Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud II) regelt die Arbeitsbedingungen der über 8000 studentischen Beschäftigten an den Berliner Hochschulen.

Dieser Tarifvertrag ist nach wie vor einmalig in Deutschland. In allen anderen Bundesländern diktieren die Länder einseitig die Bedingungen, zu denen studentische Beschäftigte eingestellt werden. Er wurde 1986 durch einen mehrwöchigen Studierendenstreik erkämpft.

In den ersten 15 Jahren seines Bestehens war der TV Stud II an die Lohnentwicklung im übrigen öffentlichen Dienst gekoppelt, sodass die Löhne mit der Inflation mithalten konnten. Doch 2001 wurde die Dynamisierung des Vertrags aufgegeben.

Ohne die Arbeit der studentischen Beschäftigten an den Berliner Hochschulen wären Studium, Lehre, Bibliotheken, IT-Unterstützung und sogar Verwaltungsbereiche lahmgelegt.

Wie bei anderen Beschäftigten und Beamten an den Hochschulen muss auch die Arbeit der studentischen Beschäftigten wertgeschätzt werden. Das ist insbesondere und für die betroffenen Beschäftigten existentiell durch Aufwüchse in der Bezahlung zu erreichen.

Die anderen Beschäftigten und die Beamten der Berliner Hochschulen waren über Jahre bzw. sind immer noch von den höheren Tarifen und Besoldungen in anderen Ländern und im Bund abgekoppelt. Mühsam wurden Angleichungen für die Tarifbeschäftigten erstritten.

Es ist an der Zeit und mehr als überfällig, dass jetzt die studentischen Beschäftigten eine gerechte und die Lebenshaltungskosten deckende Bezahlung erhalten. Wie es auch bei den übrigen Beschäftigten der Berliner Hochschulen üblicherweise Aufwüchse durch Tariferhöhungen oder gesetzliche Vergütungsanpassungen gibt.

Deshalb unterstützt der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin die Forderungen der studentischen Beschäftigten in den jetzigen Verhandlungen zum Tarifvertrag, insbesondere

  • Inflationsausgleich im Stundensatz, der seit 17 Jahren nicht erfolgte,
  • Dynamisierung über eine direkte Ankopplung an den TV-L und somit eine automatische Anpassung an die Gehaltssteigerungen der anderen Beschäftigten der Berliner Hochschulen, damit der Inflationsausgleich nachhaltig wirkt.

Der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin

6.2.2018

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