Kanzlerin der offenen Stellen

19.11.2021, Lesezeit 4 Min.
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Foto: Mo Photography Berlin / shutterstock.com

Machtkampf an der Berliner FU: Für Andrea Bör scheint es gar nicht genug befristete Arbeitsverhältnisse geben zu können.

Der Machtkampf an der Freien Universität zu Berlin (FU) geht in die nächste Runde. ­Vizepräsident Klaus Hoffmann-Holland erklärte am Montag, er habe seine Präsidentschaftskandidatur zurückgezogen. Er wolle damit zur „dringend und unmittelbar benötigten Befriedung“ beitragen, sagte der Erste Vizepräsident der Hochschule gegenüber dem Tagesspiegel. Er galt als Wunschkandidat der Kanzlerin Andrea Bör.

Die Wahl ist für Mitte Februar 2022 geplant. Zwischen Bör und dem FU-Präsidenten Günter M. Ziegler, der zur Wiederwahl steht, tobt ein offener Konflikt. Der prägte am Freitag auch die Sitzung des Kuratoriums der FU. Diesem zehnköpfigen Lenkungsorgan der Uni gehören je ein Vertreter der Professor:innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und der Studierenden an, aber auch „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ wie die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, oder der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl, der am Freitag zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt wurde, das neben der Feststellung des Haushalts auch für die Wahl des Kanzlers zuständig ist.

Bei der Sitzung im Henry-Ford-Bau herrschte dicke Luft, nachdem sich herausgestellt hatte, dass Kanzlerin Bör im September an dem Gremium vorbei Widerspruch gegen die Ablehnung des Nachtragshaushalts durch den Senat eingelegt und dem Senat sogar mit rechtlichen Schritten gedroht hatte. Die Kanzlerin sei dazu nicht autorisiert gewesen, teilte Ziegler mit.

Der Senat hatte seine Ablehnung des Nachtragshaushalts begründet mit einer dort eingebrachten, nicht nachvollziehbaren Ausweitung des Stellenplans um rund 270 Stellen bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalsätze. In den Haushaltsplan dürften nur zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Ausgaben eingestellt werden, hieß es. Personalausgaben seien so zu bemessen, dass das tatsächlich benötigte und vorhandene Personal ausfinanziert sei. Im vorliegenden Fall jedoch sollten offenbar in erheblichem Umfang Stellen geschaffen werden, die zur Erfüllung der Aufgaben nicht notwendig oder jedenfalls nicht ausfinanziert seien. Der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler, ergänzte im Kuratorium: „Die Androhung rechtlicher Schritte wurde vom Senat sehr kritisch aufgenommen.“

Anette Simonis, Vertreterin der akademischen Beschäftigten, monierte indessen, dass die Mitglieder des Kuratoriums nicht informiert worden waren: „Man hätte erwarten können, dass die Schreiben des Senats zugestellt werden.“

Der neue Ärger kam für Bör äußerst ungelegen, das Verhältnis des Präsidiums zum Senat war bereits sehr angespannt. Mitte Oktober war bekanntgeworden, dass die Kanzlerin eine Personalagentur damit beauftragt hatte, einen Gegenkandidaten für Ziegler zu finden, was ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Rücktrittsaufforderungen aus der Landespolitik einbrachte. Ein Vorfall, mit dem sich das Kuratorium ebenfalls befassen musste. Nach 45minütiger Beratung wurde unter Ausschluss der Kanzlerin und des Präsidenten die Einsetzung einer externen Untersuchungskommission beschlossen. Eine beim Wissenschaftssenat eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde werde unabhängig davon weiter geprüft, so Gaebler.

Kritisch äußerte sich dann auch Claudius Naumann, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats: Trotz des Haushaltsüberschusses von insgesamt 140 Millionen Euro, der dem Nachtragshaushalt zugrunde liege, seien eine Vielzahl im Haushaltsplan kenntlich gemachter Stellen nicht besetzt. Tarifvertragliche Zuschläge für Überstunden müssten oft erst gesondert geltend gemacht werden. Verärgert zeigte sich Naumann auch darüber, dass die Kanzlerin in Aussicht gestellt habe, das grundsätzliche Verbot von sachgrundlosen Befristungen durch das novellierte Berliner Hochschulgesetz nicht zu achten, weil sie es für verfassungswidrig halte. Ein Punkt, bei dem Gaebler klarstellte: Entweder achte man das Gesetz, oder man lege Rechtsbeschwerde ein. Man könne nicht eigenmächtig entscheiden, das Gesetz nicht anzuwenden.

Den Tagesordnungspunkt „Zusammenarbeit der Personalräte mit dem Präsidium“ schließlich hatte Senatsvertreter Gaebler selbst auf die Tagesordnung gesetzt. Anlass war ein offener Brief an die Senatskanzlei, in dem die FU-Personalratsgremien sich darüber beschwerten, dass die Hochschulkanzlerin mit dem Verweis auf eine sparsame Haushaltsführung systematisch Schulungen im Personalvertretungsrecht verweigere. Zuletzt war Vertretern von Auszubildenden mit Verweis auf deren befristete Arbeitsverhältnisse die Teilnahme an einer Grundlagenschulung verweigert worden, in der sie sich bereits befanden.

Dieser Artikel erschien zuerst in der jungen Welt.

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