Gorillas: Nein zum postfaschistischen Streikrecht!

09.11.2021, Lesezeit 4 Min.
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Foto: Simon Zamora Martín

Nach den Streiks Anfang Oktober feuerte das Berliner Startup alle Beschäftigten, die die Arbeit niederlegten. Jetzt laufen die ersten Prozesse an. Zusammen mit Anwalt Benedikt Hopmann kämpft auch Duygu für eine Legalisierung von verbandsfreien und politischen Streiks.

Drei Stühle für Publikum standen in dem Gerichtssaal des Berliner Arbeitsgerichtes, in dem am Montag der erste Gütetermin im Fall der entlassenen Gorillas-Riderin Duygu Kaya stattfand: Viel zu wenig für die 15 Unterstützer:innen, die die Sitzung nur an der offenen Tür verfolgen konnten. Ungewöhnlich war auch, wie der vorsitzende Richter die Sitzung führte. Eigentlich soll der Richter bei einem Gütetermin versuchen, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln, um eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Doch stattdessen war es der Richter, der mit Abstand die meiste Redezeit für seine politischen Kommentare in Anspruch nahm.

Rechtsanwalt Benedikt Hopmann stellt in Frage, ob das Verbot von verbandsfreien oder wilden Streiks rechtens ist. Auch Deutschland hätte die Europäische Sozialcharta unterschrieben, die Arbeiter:innen das Recht auf Streiks zuspricht und nicht nur einer Gewerkschaft. Die Antwort des vorsitzenden Richters auf Hopmanns Einwand, dass er verbandsfreie oder „wilde“ Streiks für legal hält war kurz und deutlich: „Das ist seit 60 Jahren so. Ich sehe nicht, dass sie das ändern.“

Dass Duygu aufgrund der Teilnahme an den Streiks entlassen wurde, stellte die Anwältin von Gorillas in ihrer Verteidigung klar. Sie legte dar, dass sich die Beschäftigten im Warenhaus Bergmannkiez am 1. Oktober in einer Versammlung dazu entschlossen hatten, in den Streik zu treten. Und wie sie weitergestreikt hätten, obwohl herbeigeeilte Manager:innen sie mehrfach auf die Illegalität des Streikes aufmerksam gemacht hätten.

Ganz am Ende des Prozesses richtete die Klägerin Duygu ihr Wort direkt an dem Richter: „Wissen sie, wie der Richter heißt, der in den 50er Jahren über das Verbot von wilden Streiks entschieden hat?“ Eine direkte Antwort blieb er ihr schuldig. Es sei keine Einzelperson gewesen, sondern der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichtes. Selbst wenn er die politische Argumentation von Hopmann als richtig empfände, könnte er aufgrund der Gewaltenteilung diese nicht anwenden. Die Politik müsse Gesetze ändern, wenn sie wollten, dass „wilder“ Streik legal würde.

In diesem Punkt liegt er definitiv falsch: Der verbandsfreie und politische Streik in Deutschland ist nicht auf Grundlage eines Gesetzes verboten. Und es sollte auch kein Gesetz geben, welches das Streikrecht noch weiter einschränkt. Das Verbot beruht nur auf einer Reihe von Urteilen aus den frühen Jahren der Bundesrepublik. Basierend auf Gutachten, Prozessen und einer Rechtsphilosophie, welche vom ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichtes Hans-Karl Nipperdey, ausging. Ein Jurist, der unter Hitler federführend das nationalsozialistische Arbeitsrecht schreib. Das Wort „Recht“ ist hier sicherlich fehl am Platz, da das Gesetz den Arbeiter:innen alle Rechte beraubt, und sie der absoluten Gehorsamkeit gegenüber den Bossen und dem Führer unterwarf. Duygu und ihre entlassenen Kolleg:innen kämpfen also gerade gegen nicht viel weniger als gegen das nationalsozialistische Erbe der deutschen Arbeitsrechtsprechung.

Doch diesen Kampf tragen sie nicht nur vor Gericht aus. Und die Massenentlassungen waren nicht der einzige Angriff von Gorillas auf die Beschäftigten. Am 17.11. soll das Arbeitsgericht über ein Verbot der Betriebsratswahlen entscheiden, welches das Management mit einer einstweiligen Verfügung erwirken möchte. Am Vorabend organisieren die Beschäftigten von Gorillas zusammen mit einem großen Bündnis von Gewerkschafter:innen und linken Gruppen eine Demo unter dem Motto #BoycottGorillas. Sie wollen den öffentlichen Druck auf das Unternehmen erhöhen, damit sie die ständigen Angriffe auf die Belegschaft endlich unterlasssen.

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