Frankreich: Skandalöse Gefängnisstrafe für ein Mitglied der NPA-Jugend

02.04.2015, Lesezeit 2 Min.
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// Sie wollen die sozialen Bewegungen zum Schweigen bringen, aber wir werden uns nicht einschüchtern lassen! //

Am 1. April wurde das Gerichtsurteil in zweiter Instanz gegen unseren Genossen Gaëtan, Mitglied der Jugend der NPA in Toulouse, ausgesprochen. Im Dezember 2014 war er schon zu zwei Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1.100 Euro verurteilt worden, weil er nach dem Mord an Rémi Fraisse [der jugendliche Umweltaktivist, der in Sivens in der Nähe von Toulouse, wo ein Staudamm gebaut werden sollte, von der Polizei ermordet wurde] an einer Demonstration teilgenommen hatte. Schon dieses erstinstanzliche Urteil war überzogen und illegitim, doch der Schuldspruch der zweiten Instanz ist einfach skandalös: Gaëtan wurde zu einer verschärften Strafe verurteilt, mit zwei Monaten Gefängnisstrafe ohne Bewährung, vier Monate Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.100 Euro. Dies erklärt sich zum Teil dadurch, dass eine Anschuldigung aufrecht erhalten wurde, die in der ersten Instanz fallen gelassen worden war, nämlich ein angeblicher Angriff auf einen Polizisten – ein juristischer Trick ohne jegliche Grundlage. Anderen DemonstrantInnen wurden an diesem Mittwoch die Gefängnisstrafen bestätigt, die schon im Dezember in der ersten Instanz ausgesprochen worden waren.

All dies findet statt im Kontext einer wachsenden Welle der Repression und Kriminalisierung der sozialen Bewegungen, seitdem die Polizei die ZAD [von UmweltaktivistInnen gegen den Staudamm besetzte Zone] in Sivens räumen ließ: als völlig „normal“ angesehene Aufgebote von Repressivkräften gegen die Demonstrationen in Toulouse, der Rauswurf der CGT aus ihrem Gewerkschaftshaus, das Verbot einer Versammlung der BDS – all das natürlich im Rahmen des berühmten „Geistes des 11. Januar“ [das Klima der nationalen Einheit nach den Attentaten von Paris].

Die Regierung will die Botschaft verbreiten, dass diejenigen, die es wagen, sich gegen die Maßnahmen des Ausnahmezustands zu wehren, sehr teuer dafür bezahlen müssen. Die NPA verurteilt dieses Urteil scharf und ruft alle politischen, gewerkschaftlichen, genossenschaftlichen und menschenrechtlichen Organisationen dazu auf, dasselbe zu tun und die Kampffronten gegen die Repression zu reaktivieren, um sich gegen diese Welle zu wehren und unsere demokratischen Rechte auf Demonstrationen und soziale Kämpfe zu verteidigen.

NPA Toulouse, 1. April 2015

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