Demo nach Urteil gegen Kristina Hänel: „Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist keineswegs nur symbolisch“

26.11.2017, Lesezeit 5 Min.
Gastbeitrag

Am Abend des 24. November 2017 haben in Frankfurt am Main ca. 300 Menschen gegen die Kriminalisierung von Abtreibung demonstriert. Zuvor war es auch in Gießen zu einer größeren Demonstration gekommen.

1

Freitag Vormittag wurde in Gießen das Urteil in einem aufsehenerregenden Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel bekannt gegeben: Einen Tag vor dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, verurteilte das Amtsgericht die Ärztin zu einer Geldstrafe von 6.000 €, weil diese auf ihrer Website angeblich „Werbung“ für Abtreibungen machte.

Schon der Vorwurf ist eine Beleidigung aller Frauen, die jemals in die Situation kamen sich über Schwangerschaftsabbruch informieren zu wollen – ganz so, als ob eine Abtreibung ein Konsumgut zur Vergnügung wäre, für das es Werbung geben könnte. Hinter dem Verbot von „Werbung“ versteckt sich vielmehr die strukturelle Gewalt, die der Staat gegen Frauen ausübt: Frauen sollen, wenn es nach dem Staat geht, nicht frei über ihre Körper und ihre Reproduktionsarbeit verfügen können.

Die Kriminalisierung von Abtreibungen ist eine Klassenfrage

Ob eine Schwangerschaft von der Frau gewollt ist oder nicht, ist dem Staat egal. Sie sollen systematisch in die Rolle der Mutter gedrängt werden. Deswegen sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche immer noch im Grundsatz illegal. Nur in Ausnahmefällen bleiben sie straffrei. Dieser straffreie Weg zum Abbruch wird den Frauen vom Staat so schwer wie möglich gemacht: Sie müssen alle möglichen bürokratischen Hürden überwinden, die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Eingriff nur in Ausnahmefällen und die verpflichtenden Beratungen sind oft demütigend und kristallisieren das bereits an sich unerträgliche gesellschaftliche Stigma.

Die Kundgebung zur Demonstration, die am Donnerstag Abend als Reaktion auf das Urteil vor der Frankfurter Filiale von pro familia beginnt, macht darauf aufmerksam, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen keineswegs nur ein symbolisches Relikt aus einer alten Zeit darstellt, sondern auch heute einen funktionalen Stellenwert im Kapitalismus hat. Als ein Beispiel für den Zynismus der Regelungen nach kapitalistischen Bedürfnissen, führen die Redner*innen unter andrem an, dass es spezielle Ausnahmeregelungen für Kinder mit absehbaren Beeinträchtigungen gibt, ein Schwangerschaftsabbruch also erleichtert wird, wenn er dem Staat potentielle Kosten erspart. Auch die Tatsache, dass sich besonders arme Menschen die hohen Kosten für einen Abbruch nicht immer ohne weiteres leisten können, und somit Geldsorgen die Wahrnehmung fundamentaler Rechte zur Selbstbestimmung erschweren, findet besondere Erwähnung. Für die Demonstrierenden ist klar: Abtreibung ist eine Klassenfrage.

Der Staat versucht eine gesellschaftliche Debatte zu unterbinden

Die feministische Juristin und Tony-Sender-Preisträgerin Sibylla Flügge begrüßte die Demonstration in einer kurzen Ansprache als „dritte Welle“, die notwendig sein wird, wenn sich an der Situation etwas ändern soll. Denn an der Form, dass Schwangerschaftsabbrüche immer noch durch das Strafgesetzbuch geregelt werden, ist zu erkennen, dass der Staat hier nicht gewillt ist nachzubessern. Schon seit Jahrzehnten gab es Versuche die Paragraphen 218 und 219 StGB abzuschaffen, was von der Politik und Justiz immer wieder verhindert wurde.

Immer wieder wurde argumentiert, diese Paragraphen seien nur ein symbolisches Zugeständnis an Rechte und Fundamentalisten, de facto seien Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal, ja die Paragraphen würden sogar zum Schutz der Frauen dienen. Etwas ganz anderes erzählen die vielenVerfahren, die über Jahre hinweg gegen Praxen eröffnet wurden, die Frauen offen über Abbrüche informierten. Diese Verfahren wurden meist gegen Geldstrafen eingestellt, Ärzt*innen also für die Wahrnehmung ihrer Informationsaufgaben leise bestraft, ohne dass eine öffentliche Debatte geführt werden konnte.

Nur aufgrund einer großen Solidaritätskampagne bekommt nun das Urteil gegen Kristina Hänel die nötige Öffentlichkeit, um diese strukturelle Gängelung von Frauen und der Verdrängung des Themas Abtreibung ans Licht zu bringen. Doch davor hat der Staat am meisten Angst: „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“ – so wird die vorsitzende Richterin von den Medien in ihrer Urteilsbegründung zitiert. Hinter den Schutz des ungeborenen Lebens „tritt – und das ist nun mal der Wille des Gesetzgebers – das allgemeine Informationsrecht der Frau zurück“ heißt es dort weiter. Die Richterin spricht also nicht die Logik eines weltfremden ideologischen Diskurses aus, sondern zitiert nur die offizielle Staatsräson der Bundesrepublik.

Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt eine Neuregelung anzustoßen und den Fall wegen der offensichtlichen Schieflage des Vorwurfs der Werbung an eine höhere Instanz zu verweisen – stattdessen bürden Staat und Justiz nun den Betroffenen und besonders Kristina Hänel selbst auf, sich durch alle Instanzen des Systems zu kämpfen. Deshalb braucht es unsere Solidarität und unseren Einsatz im Kampf gegen die strukturelle Gewalt gegen Frauen im Kapitalismus.

Mehr zum Thema