Bayerische Regierung will keine Rechtsberatung für Geflüchtete

21.04.2017, Lesezeit < 1 Min.
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Das Bayerische Sozialministerium droht Organisationen, die in der Asylsozialberatung tätig sind, die Förderung zu entziehen, wenn diese Geflüchtete über ihre Rechte beraten. Das gilt auch für die Beratung über Rechtsmittel gegen Abschiebungen.

Mit ihrem Vorgehen setzt die Landesregierung Organisationen und damit ihre Mitarbeiter*innen unter Druck, geflüchteten Menschen ihre Rechte zu verschweigen. Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München hat dagegen eine Petition eingereicht.

Der AKS fordert:

Wir fordern alle in Beratungsstellen arbeitenden Kolleg*innen, und alle Beratungsstellen nutzenden Bürger*innen dazu auf, sich gegen diese Instrumentalisierung und Manipulation zu solidarisieren.

Eine Regierung, die per Erlass erwirken will, dass Menschen ihre demokratischen Rechte nicht einmal mehr wissen sollen, untergräbt ein demokratisches Zusammenleben.

Wir fordern die sofortige Rücknahme dieses ministeriellen Drohbriefes vom 16.3.17.

Kein Fördermittelentzug für Träger der Asylsozialberatung, die sich nicht erpressen lassen.

Keine Sanktionen durch Arbeitgeber*innen von in der Asylsozialberatung tätigen Sozialarbeiter*innen.

Die Unterschrift ist per E-Mail möglich an kritischesozialearbeit@gmx.de. Die Petition ist hier im Volltext einsehbar.

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