Angriffe der FU-Leitung gegen die Arbeiter*innen des Botanischen Gartens Berlin gehen weiter

18.09.2018, Lesezeit 3 Min.
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14.06.2018, Berlin: Das Victoriahaus, ein Schaugewächshaus, wird im Botanischen Garten Berlin nach umfangreichen Sanierungsarbeiten am Wochenende wiedereröffnet. Foto: Jens Kalaene/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit

Die neueste Veröffentlichung des Personalrats des Botanischen Gartens der Freien Universität Berlin dokumentiert verschiedene Versuche der Freien Universität, dem Botanischen Garten seine Eigenschaft als Dienststelle abzuerkennen und auf diesem Wege den zuständigen Personalrat zu zerschlagen.

Die Bildung des Personalrats des Botanischen Gartens beruht auf dem „Gesetz zur Eingliederung des Botanischen Gartens in die Freie Universität Berlin“. Das ist der Freien Universität offensichtlich ein Dorn im Auge: Erneut stehen die Interessenvertretung und die Belegschaft am Botanischen Garten im Visier des Präsidiums der Freien Universität. Dabei versucht die Freie Universität sich mit allen Mitteln über das Gesetz hinwegzusetzen.
 
Zu dem Zweck war sie schon 2015 vor das Verwaltungsgericht und in 2. Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gezogen. Dort argumentierte die FU, dass der Botanische Garten keine Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) des Landes Berlin sei und dass somit der dort gewählte Personalrat rechtswidrig gebildet wurde. Die Klagen der FU Berlin, sowohl vor dem Verwaltungsgericht Berlin als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, blieben erfolglos.
 
Als nächstes versuchte die Freien Universität, das Abgeordnetenhaus davon zu überzeugen, dass Gesetz zur Eingliederung zu ändern. Dazu sprach die Kanzlerin der FU Berlin, Frau Dr.-Ing. Bör, in einer öffentlichen Anhörung vor dem Abgeordnetenhaus. Hier trug sie am 3. Juli 2017 die Bitte vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass der Botanische Garten nicht mehr als Dienststelle im Sinne des PersVG Berlin gilt. Eine Gesetzesänderung erfolgte jedoch nicht.
 
Darauf folgte, dass bereits zum Jahresbeginn 2018, die Planstellen der Technik-Abteilung, des Botanischen Gartens, verlagert wurden. Dies geschah im Zuge des Betriebsübergangs in die Dienststelle Dahlem der FU Berlin. Seitdem werden durch die Leitung der FU Berlin kontinuierlich weitere Aufgaben und Zuständigkeiten von Arbeiter*innen des Botanischen Gartens in den Verantwortungsbereich der Dienststelle Dahlem der FU Berlin verlagert. Dazu gehören beispielsweise die Schlüsselverwaltung, die IT-Abteilung, Raum-Management und viele mehr.
 
Der Personalrat des Botanischen Gartens wurde bisher nicht an diesen grundlegenden Änderungen der Arbeitsabläufe beteiligt, trotz der Aufforderung seinerseits dazu. Die Änderungen sind grundlegend, da diese Auswirkungen auf alle Beschäftigten des Botanischen Gartens haben.
 
Die Gruppe „Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht“ verurteilt das Vorgehen der Freien Universität Berlin und ruft den Senat dazu auf sicherzustellen, dass die Freie Universität das Eingliederungsgesetz achtet! Sie schreiben dazu:

Wir fordern die Freie Universität auf die Angriffe auf die Beschäftigten des Botanischen Gartens und ihre Interessenvertretung zu unterlassen!!!
 
Hände weg vom Personalrat der Zentraleinrichtung des Botanischen Gartens!!!
 
Hände weg von den Beschäftigten des Botanischen Gartens!!!!

 

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