Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama: Überfällig und doch ein PR-Coup

28.05.2021, Lesezeit 5 Min.
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Denkmal an den Genozid in Windhoek. Foto von Simone Crespiatico / Shutterstock.com

Mehr als 100 Jahre nach dem Völkermord der deutschen Kolonialmacht an den Herero und Nama erklärt der deutsche Staat, sich mit der Regierung von Namibia über ein Aussöhnungsabkommen geeinigt zu haben. Nachfahren der Ermordeten bezeichnen das Abkommen als ein PR-Coup und fordern konsequente Maßnahmen für die Anerkennung.

Im Juli 2016 verabschiedete der Bundestag die Resolution, den Völkermord an den Herero und Nama von 1904 bis 1908 in „Deutsch-Südwestafrika“ zu anerkennen. Seitdem liefen Verhandlungen darüber, wie die Anerkennung formalisiert werden soll und welche Konsequenzen daraus hervorgehen müssen. Heute, am 28. Mai, kündigte der Außenminister Heiko Maas an, sich mit der Regierung von Namibia über ein Aussöhnungsabkommen geeinigt zu haben. Laut dem Abkommen soll die deutsche Regierung das Kolonialverbrechen eingestehen und ein Investitionsprogramm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro (über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt) für die sozialen Projekte in der vom Völkermord betroffenen Regionen zur Verfügung stellen. Damit sollen Gelder in die Wasserversorgung, Elektrifizierung, Bau von Straßen, Schulen und Wohnungen sowie die landwirtschaftliche Entwicklung fließen.

Was geschah damals?

Die Geschichte des deutschen Staates in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist eine Geschichte von aufeinanderfolgenden Genoziden. Zuerst kam der Genozid an den Herero und Nama. Das damalige deutsche Reich herrschte als Kolonialmacht im heutigen Namibia in den Jahren von 1884 bis 1915. Systematisch breiteten sich die deutschen Siedler:innen aus und unterwarfen die einheimische Bevölkerung. Im Jahr 1904 kam es zum Aufstand der Herero, der unter dem Namen Schlacht von Waterberg/Ohamakari bekannt ist. Unter der Führung von Generalleutnant Lothar von Trotha begann ein Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama. Ein Großteil der Bevölkerung wurde in die Wüste vertrieben, wo ihnen die Wasserversorgung unterbunden blieb. Infolgedessen verdurstete und verhungerte der Großteil der Vertriebenen. Zwischen 1904 und 1908 wurden Konzentrationslager von der Kolonial-Armee eingerichtet, wo die Kriegsgefangenen unter Überwachung zur Zwangsarbeit verurteilt waren. Die KZs waren zunächst ein Markt für billige Arbeitskräfte, der den Kapitalist:innen nützlich war. Doch sie wurden deshalb eingerichtet, um die Aufstände der Herero und Nama zu unterdrücken. Schon nach kurzer Zeit verloren sie deshalb jeden ökonomischen Charakter und wurden zu Vernichtungslagern. Nach Angaben der Historiker:innen wurden bis zu 80.000 Herero (80 Prozent der Bevölkerung) und 20.000 Nama (50 Prozent der Bevölkerung) ermordet. Die deutsche Kolonialmacht hat die Herero und Nama massakriert und ihnen die Ländereien sowie ihre Kunst- und Kulturgüter geraubt. Es gibt in Berlin am Columbiadamm ein Denkmal für die deutschen Soldaten, das ihnen in Südwestafrika eine “Heldentat” zuspricht.

Abrechnung mit dem Genozid bleibt aus

Das Ergebnis des Aussöhnungsabkommens ist nur lächerlich und stößt berechtigterweise auf die Unzufriedenheit der Nachfahren von Völkermord-Opfern. So kritisieren die traditionellen Führungsgruppen von Herero und Nama das beschränkte Abkommen und fordern die Regierung dazu auf, es nicht zu bewilligen. Laut den Aussagen der Vertretungsgruppen soll die deutsche Regierung mit der namibischen Regierung hinter geschlossenen Türen verhandelt haben, sodass es den Nachfahren von Opfern des Völkermordes nicht möglich war, an den Gesprächen teilzunehmen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass es bei der Anerkennung des Genozids nicht um die Versöhnung geht, sondern der deutsche Staat Reparationszahlungen vornehmen und eine offizielle Entschuldigung vom höchsten Amt aussprechen müsse.

Die traditionelle Forderung nach der Rückgabe von Land, das den weißen Farmer:innen gehört, bleibt in diesem Abkommen ausgeklammert. Die Farmer:innen gelten als weiße Siedler:innen, die die Minderheit der Bevölkerung ausmachen.

Joyce Muzengua, Sprecherin von Landless People’s Movement (LPM), kritisiert ebenfalls das Abkommen und die Haltung der namibischen Regierung: “Es handelt sich um ein bilaterales Abkommen, das die Herero und Nama nicht einbezieht (…) Die LPM vertritt den Standpunkt, dass, wenn Namibia Geld von Deutschland erhält, dieses an die traditionellen Autoritäten der betroffenen Gemeinden gehen sollte und nicht an die Regierung.”

Die berechtigten Kritiken seitens der Nachfahren von den Genozidopfern enthüllen die Heuchelei der deutschen Regierung. Seit Jahren kämpfen die Herero und Nama um die Anerkennung des Genozids und es gibt in Deutschland und Namibia seit langem Initiativen, die sich für die Aufarbeitung des Völkermordes einsetzen. Mit dem Abkommen will sich die Bundesregierung als fortschrittlich verkaufen. Gleichzeitig nutzt sie es, um ihre Beziehungen in der Region zu verbessern und sich Einfluss zu sichern. Seit 1992 gibt es eine Zusammenarbeit der Bundeswehr und der namibischen Streitkräfte, bei der Deutschland militärisches Führungspersonal ausbildet und Ausrüstung liefert, darunter in der Vergangenheit auch immer wieder Kleinwaffen wie Pistolen, die unter anderem im zweiten Kongokrieg eingesetzt wurden, an dem sich Namibia beteiligte. Auf diese Weise trägt Deutschland auch heute noch zu Gewalt in der Region bei. Eine echte Aufarbeitung der Gräueltaten des Kolonialismus müsste auch verhindern, dass der deutsche Imperialismus in Namibia wieder Fuß fassen kann: Daher muss die militärische Zusammenarbeit beendet werden.

Ein faules Abkommen wird der berechtigten Forderung nach der Anerkennung des Genozids nicht nachkommen. Im Gegenteil will sich Deutschland von seiner Verantwortung loslösen und seinen wirtschaftlichen Ambitionen zur Unterwerfung des Kontinents wie mit dem Marshallplan für Afrika den Boden bereiten. Der Kampf zur Abrechnung mit dem historischen Kolonialverbrechen muss also kombiniert werden mit einem antiimperialistischen Programm.

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