ABC des Marxismus: B wie Bourgeoisie

13.05.2012, Lesezeit 2 Min.
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Bourgeoisie ist der Name der herrschenden Klasse im Kapitalismus. Marxist*innen bezeichnen die bürgerliche Gesellschaft als „Diktatur der Bourgeoisie“. Doch augenscheinlich leben wir heute im Parlamentarismus. Ist damit die Herrschaft der Bourgeoisie verhindert? Nein, denn die „Diktatur der Bourgeoisie“ ist als abstrakte Herrschaft zu denken, die sich in verschiedenen Formen äußert.

Zuerst einmal: Wer ist denn diese Bourgeoisie? Bourgeoisie heißt übersetzt Großbürger*innentum und benennt die Klasse der Kapitalist*innen. Das sind jene Menschen, die mit ihrem Wertbesitz als Kapital arbeiten, das heißt Tauschwert über die Aneignung fremder Arbeitskraft vermehren.

Die politisch-ökonomischen Strukturen der heutigen bürgerlichen Gesellschaft – als voll entwickelter Warenwirtschaft – erheben sie als gesellschaftliche Träger*innen dieser Kapitalakkumulation zur herrschenden Klasse. Alle Staatsgeschäfte, Eigentumsverhältnisse und Wirtschaftsgeschäfte dienen direkt oder indirekt den Verwertungsinteressen des Kapitals.

Zwei Dinge sind dabei im Besonderen zu beachten. Zum Einen herrscht die Bourgeoisie nicht in der persönlichen Form individueller Kapitalist*innen. Die bürgerliche Gesellschaft sichert die Herrschaft der Bourgeoisie als Klassenherrschaft. In besonderen Situationen ist sie zu diesem Zweck bereit, einzelne Bourgeois zu opfern. Zum Anderen übersetzt sich die Herrschaft der Bourgeoisie in verschiedene Staatsformen. Entsprechend der Kräfteverhältnisse zwischen den gesellschaftlichen Klassen können das in verschiedenen Ausformungen und Überschneidungen Parlamentarismus, Bonapartismus oder Faschismus sein. Trotz größerer oder kleinerer Unterschiede haben es all diese Staatsformen gemein, im Endeffekt die Eigentums- und damit Herrschaftsverhältnisse der Bourgeoisie zu sichern.

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