Verschärfung der Abtreibungsgesetze: Warum wir jetzt alle nach Polen schauen sollten

Die bereits sehr strenge, vorherige Regelung hatte Abtreibungen noch in drei Fällen erlaubt: bei irreversiblen Schäden des Fötus, bei Gefahren für das Leben der schwangeren Person, oder wenn die Schwangerschaft Resultat einer Vergewaltigung oder eines Inzests ist. Nun sind auch bei schweren und unheilbaren Schädigungen am Fötus keine Abtreibungen möglich. Die Bedeutung des Abtreibungsrechts für … Verschärfung der Abtreibungsgesetze: Warum wir jetzt alle nach Polen schauen sollten weiterlesen