Internationaler Gerichtshof verkündet vorläufiges Urteil über israelische Verbrechen

26.01.2024, Lesezeit 3 Min.
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Foto: Roman Yanushevsky // shutterstock

Der internationale Gerichtshof hat entschieden, dass genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, um wegen Völkermord gegen Israel zu ermitteln. Außerdem hat er Israel einige Auflagen auferlegt.

Heute hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil über die von Südafrika eingebrachte Klage zum Völkermord in Gaza verkündet. Heute wurde allerdings nur über vorläufige Maßnahmen entschieden, um aufgrund der Dringlichkeit genozidale Akte zu stoppen. Der eigentliche Prozess, der entscheiden soll, ob es sich um einen Völkermord handelt wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Heute wurde aber entschieden, dass dieser Prozess vom IGH geführt wird, weil es Anhaltspunkte für einen Völkermord gibt. Israel hat schon im Voraus angekündigt, das Urteil zu ignorieren und seine genozidalen Angriffe bis zum “absoluten Sieg” fortführen zu wollen. Da das Urteil zwar rechtskräftig ist, aber durch den Sicherheitsrat ausgeführt werden muss, ist es wahrscheinlich, dass die USA ihr Vetorecht nutzen werden, um ihren Verbündeten zu schützen.

Südafrika hat eine 84-seitige detaillierte Anklageschrift eingebracht, die sowohl die Absicht, die Umsetzung als auch den historischen Kontext des Genozids gegen die palästinensische Bevölkerung darstellt. Israel auf der anderen Seite bezeichnete Südafrika als den “juristischen Arm” der Hamas und beschuldigt alleine die Hamas einen Völkermord gegen Israelis zu begehen.

Das Gericht hat im Prinzip alle Anklagepunkte des südafrikanischen Rechtsteams als plausibel bestätigt. Allerdings hat es die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand nicht übernommen. Stattdessen fordert der IGH Israel auf, alle Handlungen, die gegen die Völkermordkonvention verstoßen zu stoppen, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen und innerhalb eines Monats einen Bericht über die Prävention von Handlungen, die unter die Völkermordkonvention fallen, vorzulegen. Wie die Weltgemeinschaft, der UN-Sicherheitsrat und die Verbündeten Israels auf das Urteil reagieren, bleibt offen. Deutschland hatte schon kurz nach der Verhandlung Anfang Januar angekündigt, Israel im Gerichtsprozess gegen Südafrika zu unterstützen. Namibia reagierte daraufhin bestürzt und hat Deutschland auf seine eigene genozidale Geschichte und dessen fehlende Aufarbeitung hingewiesen.

Auch wenn die Bestätigung des IGH, dass Israels Handlungen unter die Völkermordkonvention fallen ein Sieg ist, muss für uns klar sein, dass die Instrumente des sogenannten internationalen Rechts nicht unsere Instrumente sind, da sie ein kapitalistisches und imperialistisches globales Wertesystem repräsentieren und beschützen. Der IGH stellt zwar teilweise richtige Forderungen, spart aber die dringendsten, wie einen sofortigen Stopp der israelischen Angriffe, aus. Ganz davon abgesehen, bleibt auch bei den bestehenden Forderungen offen, wie diese durchgesetzt werden sollen angesichts des Vetorechts der USA im Sicherheitsrat. Es ist nicht nur notwendig, über das Urteil des IGH hinauszugehen, sondern sich in der Durchsetzung nicht von der bürgerlichen “internationalen Staatengemeinschaft” abhängig zu machen. Die Befreiung der palästinensischen Bevölkerung kann nur durch die palästinensischen Arbeiter:innen und die internationale Solidarität der Arbeiter:innenklasse erkämpft werden. Es braucht jetzt  Demonstrationen auf der Straße von allen Gewerkschaften und Linken Organisationen, aber vor allem Streiks gegen Waffenlieferungen, wie es die belgischen Flughafenarbeiter:innen vorgemacht haben.

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