Haftstrafe für Sarkozy: Sein Urteil könnte zuhause vollstreckt werden
Der französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurde wegen Korruption zu drei Jahren Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss er wohl trotzdem nicht.
Nach drei Monaten Überlegung hat die französische Justiz am Montag ihr Urteil gefällt: Nicolas Sarkozy wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung, wegen Korruption und unerlaubter Einflussnahme. Ein beispielsloses Urteil in der französischen Justiz im Kontext der „Bismuth-Affäre“, welche die korrupten Praktiken der französischen politischen Klasse enthüllte. Weniger überraschend wird Nicolas Sarkozy von einer Vorzugsbehandlung profitieren, die es ihm ermöglichen würde, die Strafe zu Hause zu verbüßen. Ein Beweis, dass das Justizsystem weiterhin im Dienst der herrschenden Klasse steht.
Die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft beantragte zunächst eine Haftstrafe von vier Jahren, zwei davon im Gefängnis. Der Anwalt des Ex-Präsidenten, Thierry Herzog und der Richter Gilbert Azibert, welche ebenfalls im Fall „Bismuth“ verwickelt waren, wurden ebenfalls zu drei Jahren Haft, zwei auf Bewährung, verurteilt.
Der ehemalige Präsident wurde schuldig gesprochen, da er seinen Anwalt und Gilbert Azibert benutze, um an illegale Informationen über gerichtliche Untersuchungen zu kommen, im Austausch gegen eine prestigeträchtige Position in Monaco. Dies ist kein Einzelfall, denn Nicolas Sarkozy war von 1995 bis 2012 in nicht weniger als zehn Fälle involviert, von der „Karachi-Affäre“ über die „Helikopter von Kasachstan“ bis hin zu den illegalen Finanzierungen seiner Wahlkampfkampagnen von 2007 und 2012. Darüber hinaus schien Vetternwirtschaft während der Sarkozy-Ära an der Tagesordnung zu stehen, weshalb damals viele Freunde des Ex-Präsidenten zu Schlüsselpositionen in der Justiz, der Polizei und der höheren Verwaltung ernannt wurden.
Somit ist Nicolas Sarkozy der zweite ehemalige Präsident, nach Jacques Chirac, der von der Justiz verurteilt wurde. Letzterer bekam wegen des Falls der fiktiven Jobs des Pariser Rathauses zwei Jahre auf Bewährung. Dies macht einmal mehr deutlich, dass Korruption ein strukturelles Problem in der fünften Republik ist.
Auch wenn das Urteil beispiellos ist, die Straflosigkeit bleibt bestehen. Wer also schuldig ist wegen Korruption und unerlaubter Einflussnahme, muss seine Strafe absitzen… und zwar zu Hause. Tatsächlich hat der Gerichtspräsident bekräftigt, dieses Urteil könnte „eine Anpassung für zu Hause in Form einer elektronischen Fußfessel gebrauchen“. Ein Kinderspiel für den Ex-Präsidenten, der deshalb seine Strafe in einer seiner vielen Zweitwohnungen absitzen kann. Wieder einmal ein Beweis dafür wie lächerlich die Strafen für die Führer dieser Welt ausfallen, welche ständig bevorzugt behandelt werden. Eine Justiz mit zwei Gesichtern: Das eine verurteilt Menschen zu einem Leben in prekären Situationen, während Sarkozy und seine Leute ihre Haftstrafe unter luxuriösen Bedingungen verbringen.
Dieser Artikel erschien zunächst in Spanisch auf laizquierdadiario.com und in Französich auf revolutionpermanente.fr.