Gegen das Betreuungsgeld!

16.11.2012, Lesezeit 2 Min.
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Das Betreuungsgeld ist nun also beschlossene Sache: Eltern, die ihre Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren nicht in staatlichen Einrichtungen betreuen lassen, erhalten ab nächstem Jahr 100 Euro im Monat. De facto erhalten vor allem Frauen* das Betreuungsgeld, da sie es in den allermeisten Fällen sind, die für den größten Teil der (unbezahlten) Haus- und Erziehungsarbeit als verantwortlich gelten. Auf den ersten Blick könnte es so erscheinen, als ob das Betreuungsgeld diese unbezahlte Arbeit anerkennt und sichtbar macht. Die Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre, in der die unbezahlte Arbeit geleistet wird, dient dem Zweck, durch die Nichtbezahlung von Reproduktionsarbeit die Kapitalverwertung profitabler zu gestalten. Dies kann nur durch eine Vergesellschaftung der Haus- und Erziehungsarbeit überwunden werden.

Durch das Betreuungsgeld wird das Modell mit einem/einer Ernährer*in auch über die Zeit seiner Zahlung hinaus zementiert. Gemeinsam mit dem Ehegattensplitting und der ungleichen Bezahlung für Lohnarbeit von Männern* und Frauen* verstärkt das Betreuungsgeld die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit und normalisiert damit auch die Trennung von privatem und öffentlichem Bereich.

Desweiteren ist das Betreuungsgeld ein Instrument ausschließlich für Gutverdienende: Hartz-IV-Empfänger*innen wird es in vollem Umfang angerechnet, Alleinerziehende und prekär Beschäftigte können es sich nicht leisten, auf Lohnarbeit zu verzichten. Und nicht zuletzt wirkt das Betreuungsgeld wie eine Subvention für den privaten Bildungsmarkt, da Gutverdienende noch Unterstützung bekommen, wenn sie ihre Kinder in teure Privatkitas schicken. So wird die soziale Selektion immer stärker ausgedehnt. Das Betreuungsgeld ist ein weiterer Beweis dafür, dass Frauenbefreiung und die Überwindung der Klassenverhältnisse miteinander gedacht werden müssen.

Die „*“ sollen dem rein gesellschaftlichen Charakter der Zweigeschlechtlichkeit Rechnung tragen.

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