Etappensieg für Kurierfahrer:innen

10.02.2022, Lesezeit 4 Min.
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Foto: Anai Paz / klassegegenklasse.org

Berliner Gericht erlässt einstweilige Verfügung: Gorillas muss entlassenen Arbeiter weiterbeschäftigen.

Um außerordentliche Kündigungen von Betriebsräten zu stoppen, braucht es kein langwieriges Hauptverfahren mehr. Das machte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom Montag klar. Entlassene Arbeiter:innen haben demnach den Anspruch, mit einer einstweiligen Verfügung schnell eine Weiterbeschäftigung zu erwirken.

In dem Fall hatte ein gekündigter Fahrradkurier geklagt. Der Rider – so werden die Fahrradkuriere bei dem Lieferdienst Gorillas genannt – hatte am 8. Oktober 2021 einen Anruf von einer unterdrückten Nummer erhalten. Die Person hätte sich als Mitarbeiter von Gorillas ausgegeben und ihm mitgeteilt, dass er fristlos entlassen sei, erklärte der betroffene Rider Daim am Dienstag gegenüber junge Welt. Aus Angst vor weiteren Repressionen durch Gorillas möchte er seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Die telefonische Kündigung erfolgte wenige Tage nach einer Welle an wilden Streiks in Berlin und Leipzig, mit dem die Beschäftigten unter anderem ein pünktliches Auszahlen der Löhne erwirken wollten. Das Startup reagierte drastisch und kündigte Beschäftigten fristlos, die sich an den Protestaktionen beteiligt hatten. Am Telefon hätte Daim nur eine Frage gestellt: »Wissen Sie, dass ich Teil des Wahlausschusses für die Betriebsratswahl bin und unter besonderen Kündigungsschutz stehe?« Der anonyme Anrufer bejahte.

Für den zuständigen Rechtsanwalt Martin Bechert, der etliche Klagen gegen die Entlassungen bei Gorillas führt, ist das Urteil in zweiter Instanz richtungsweisend. „Ein Hauptverfahren gegen eine Entlassung kann sich oft über Jahre hinziehen“, erklärte er gegenüber jW am Dienstag. „Wenn Beschäftigte bis zu einem rechtskräftigen Urteil warten müssen, wird eine Weiterbeschäftigung oft endgültig verhindert.“ Sie müssten sich einen neuen Job suchen, ihr Leben neu orientieren. Selbst wenn im Hauptverfahren festgestellt werde, dass die Kündigung rechtswidrig war, würden die meisten Beschäftigten lediglich eine Abfindung nehmen, aber nicht erneut in den alten Job zurückgehen. So würden Unternehmer mit illegalen Kündigungen oft die Bildung von Betriebsräten vereiteln können.

Mit einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung – wie nun im Fall von Daim geschehen – wird dem Beschäftigten das Recht zugesprochen, im Betrieb zu verbleiben, bis das Hauptverfahren entschieden ist. Bisher hatte das Landesarbeitsgericht sehr hohe Hürden an eine solche Verfügung gestellt. Auch wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, hätten die Entlassenen einen „besonderen Beschäftigungsgrund“ nachweisen müssen, so Bechert. „Das ging nur für sehr ausgewählte Berufsgruppen wie beispielsweise Fußballer, die ihr Recht einklagen konnten, weiter am Training teilzunehmen.“

Gorillas konnte die Wahl des Betriebsrates nicht verhindern, weder mit den Entlassungen noch mit dem Versuch, durch eine Umstrukturierung des Unternehmens, die Wahl verbieten zu lassen. Auch Daim wurde in den Betriebsrat gewählt und fährt jetzt auch wieder Lebensmittel von seinem alten Standort aus. Das Lager dort habe sich sehr verändert, berichtete er. „Es gibt nur noch sehr wenige Kollegen, die schon im Oktober bei Gorillas gearbeitet haben.“ Viele Rider seien durch Zeitarbeiter:innen ersetzt worden.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes ist ein wichtiger Etappensieg für die Beschäftigten. Doch der Weg zu besseren Arbeitsbedingungen ist noch weit. Gorillas ficht die Betriebsratswahl juristisch an. Und auch eine erfolgreiche Klage auf Wiedereinstellung ist keine Garantie dafür, dass man auch weiter im Betrieb arbeiten kann. Rechtsanwalt Bechert erklärte, dass andere Mandanten, deren Wiedereinstellung er vor Gericht erstreiten konnte, wenige Tage später erneut gekündigt wurden. Zu den konkreten Fällen möchte sich Gorillas nicht äußern.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Jungen Welt.

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