Drei zu Null für Amazon gegen Betriebsräte

19.03.2016, Lesezeit 3 Min.
Gastbeitrag

Der gewerkschaftsfeindliche US-Konzern darf Betriebsräte loswerden. Zwar genießen die einen Schutz vor Kündigungen, aber nicht bei befristeten Verträgen. Ein Gastbeitrag von Alexander Isele aus "Neues Deutschland".

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Aller guten Dinge sind drei – dachte sich wohl das Landesarbeitsgericht, und ließ am Donnerstag keinen Zweifel, dass auch die Revision des dritten Mitarbeiters von Amazon auf Weiterbeschäftigung wohl abgewiesen werden wird. Gut für den Konzern, schlecht für die Belegschaft. Die noch ausstehende Entscheidung des Gerichts wird den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt.

Ein Mitglied des Betriebsrates am Amazon-Standort Brieselang hatte geklagt, nachdem sein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde. Seit 2015 kämpft er um Weiterbeschäftigung, mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit als Betriebsrat. Das Arbeitsgericht Brandenburg/Havel hatte im Juni 2015 in erster Instanz die Klage abgewiesen. Bereits im Januar wurden Klagen eines Betriebsratsmitglieds und eines Ersatzmitglieds vom Landesarbeitsgericht abgewiesen, eine weitere Revision ausgeschlossen.

Amazon eröffnete das Lager in Brieselang Ende 2013 als neunten Standort in Deutschland. Knapp ein Jahr später wurde ein Betriebsrat gewählt. Listen der Gewerkschaft ver.di gewannen die Wahl. Allerdings hatten drei der 13 Betriebsratmitglieder nur befristete Verträge, die im Januar und Juni 2015 ausliefen. Seitdem sind die gewerkschaftlich organisierten Mitglieder des Betriebsrates in der Minderheit. Nach dem Weihnachtsgeschäft 2014 verlängerte der Onlineversandhändler nur rund 100 der knapp 1000 befristeten Verträge, die meisten auch nur für einen weiteren Monat. Insgesamt hatten zu dem Zeitpunkt nur 356 Mitarbeiter von Amazon Brieselang unbefristete Verträge.

Im Januar begründete die Richterin das Urteil damit, dass es keinen gesetzlichen Schutz für befristet beschäftigte Mitglieder des Betriebsrates gebe, anders als einen Kündigungsschutz für Festangestellte. Ein Lücke im Betriebsverfassungsrecht: Ausufernde Befristung ist dort gar nicht vorgesehen, die Gesetzeslage wurde nicht an die neuen Möglichkeiten von Zeitverträgen angepasst. Firmen dürfen Betriebsräte nicht entlassen, sie müssen aber befristete Verträge nicht verlängern. Die Richterin lies es sich am Donnerstag nicht nehmen, auf diese Lücke hinzuweisen, die keine andere Möglichkeit lasse, als die Revision abzulehnen: »Das ist ein betriebsverfassungsrechtliches Problem.«

Amazon trifft die Entscheidung über die Verlängerung von Verträgen anhand eines Punktesystems, bei dem verschiedene Faktoren wie Leistungsbereitschaft oder Verhalten Einfluss nehmen. Die Arbeit im Betriebsrat spiele hingegen keine Rolle, argumentierte der Konzern vor Gericht. Dieser Logik folgte die Richterin nun erneut: „Man kann von dem System halten, was man will“, sagte die Richterin in der Verhandlung. „Ich bin nicht hier, um mich dazu zu äußern. Aber, das System stellt keine Benachteiligung für Betriebsräte dar.“

Dieser Artikel in „Neues Deutschland“

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