World Athletics zwingt Athletinnen zum Gentest

04.08.2025, Lesezeit 15 Min.
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Foto: kovop / Shutterstock.com

Frauen, die an den diesjährigen Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Tokio teilnehmen möchten, müssen sich einem offiziellen Gentest unterziehen. Die Regelung reiht sich in eine lange Tradition der Geschlechtsüberprüfung weiblicher Athletinnen ein.

Laut World Athletics – dem Dachverband der nationalen Leichtathletikverbände, vormals als International Association of Athletics Federations (IAAF) bekannt – müssen alle Athletinnen ab dem 1. September 2025 einen sogenannten SRY-Gentest durchführen lassen, wenn sie bei internationalen Wettbewerben der Frauen antreten wollen. Dies betrifft also bereits die Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die Mitte September in Tokio stattfinden werden. Laut World Athletics gehe es um den Schutz und die Förderung der Integrität im Frauensport. Beides solle mit dem Test sichergestellt werden. 

Das SRY-Gen befindet sich auf dem Y-Chromosom und initiiert die Testosteronproduktion. Typischerweise korrespondiert das SRY-Gen mit der Entwicklung männlicher Genitalien. Allerdings wird die geschlechtliche Entwicklung von einer Reihe genetischer Faktoren beeinflusst und gleicht eher einem Prozess. So gibt es beispielsweise Frauen, die ein mutiertes SRY-Gen aufweisen, aber weiblich sind. Entgegen der Behauptung von Konservativen und Rechten, wie beispielsweise Donald Trump, der per Dekret die Zweigeschlechtlichkeit festschreiben ließ, ist auch das sogenannte biologische Geschlecht vielschichtig beziehungsweise ein Spektrum – eine Tatsache, die in Konflikt mit dem bis auf wenige Ausnahmen strikt binären Wettkampfsystem des Sports gerät. Eine wichtige Einschränkung macht World Athletics im gleichen Atemzug: Die Bestimmungen gelten nicht für trans Frauen, da nach den aktuellen Bestimmungen ohnehin keine einzige trans feminine Person auf internationaler Elite-Ebene in der Leichtathletik antritt. 

Nude Parades, Gentests, Testosterongrenzwerte: Die Überprüfung von „Weiblichkeit“ hat in der Leichtathletik Geschichte

Erste Geschlechsüberprüfungen bei Frauen im Sport beziehungsweise in der Leichtathletik fanden bereits in den 1930er Jahren, so etwa bei den Olympischen Spielen 1936 in Berlin, statt. Im Zuge des Zweiten Weltkriegs kam es anschließend zur Aussetzung einiger sportlicher Events, sodass die die Tests nicht wie ursprünglich geplant bei den Olympischen Spielen 1940 fortgesetzt wurden, sondern erst 1946 bei den British Commonwealth Games und den Leichtathletik-Europameisterschaften im selben Jahr. Es handelte sich dabei um einen „ärztlichen Eignungsschein“, den Frauen vorweisen mussten. Diese Tests beruhten auf einer gynäkologischen Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane. Verpflichtende Geschlechtsüberprüfungen für alle Frauen, die systematisch von der IAAF durchgeführt wurden, begannen 1966: Diese Test bekamen den Namen „Nude Parades“, da Frauen nackt vor ein Ärztegremium gezwungen wurden, um ihren Körper und ihre Genitalien abtasten zu lassen, die eindeutig weiblich sein mussten. Diese Herabwürdigung rief scharfe Kritik hervor und so ordnete das Internationale Olympische Komitee (IOC) ein Jahr später an, die Überprüfungen künftig mit anderen Techniken vorzunehmen.

Ab 1967 nutzte die IAAF den sogenannten Barr-Test, der das Vorhandensein eines Barr-Körperchens, ein weitgehend inaktives X-Chromosom, überprüft. Da Männer neben einem Y-Chromosom nur ein X-Chromosom besitzen, ist bei ihnen in der Regel auch kein Barr-Körperchen vorhanden. Es gibt allerdings Abweichungen, also Männer mit Barr-Körperchen und Frauen ohne Barr-Körperchen. Diejenigen, die laut IAAF den Test bestanden, bekamen ein Zertifikat zur Bestätigung ihrer Weiblichkeit. Bei einer Abweichung wurde dieses verweigert. Schon damals kritisierten Wissenschaftler:innen die Verwendung eines Geschlechts-Chromatin-Tests, da er viele weitere Merkmale von Geschlecht vollkommen unberücksichtigt lässt. Ausgeschlossenen Athletinnen wurde geraten, sich stillschweigend aus dem Sport zurückzuziehen. In Folge wurden schließlich DNA-Tests verwendet, da der Geschlechts-Chromatin-Test als zu unzuverlässig angesehen wurde. Erst in den 1990er Jahren kam es zu einem gewissen Umdenken: So setzte die IAAF generelle Geschlechtsüberprüfungen aus, wandte sie aber weiterhin an, wenn das Geschlecht einer Athletin in Frage gestellt wurde. Unter dem massiven Druck von verschiedenen Berufsverbänden stellte auch das IOC 1999 generelle Test ein, behielt sich aber eine ähnliche Regelung wie die IAAF vor. 

Doch nur sieben Jahre später veröffentlichte die IAAF eine neue Richtlinie, in der das Vorgehen bei Zweifeln hinsichtlich des Geschlechts skizziert wurde. Demnach konnten Athletinnen aufgefordert werden, sich einer Untersuchung durch ein Gremium aus Gynäkolog:innen, Endokrinolog:innen, Psycholog:innen, Internist:innen und Expert:innen bezüglich Gender- und Transgender-Themen zu unterziehen. So sollte der Anschein einer ganzheitlichen Betrachtungsweise geschaffen werden. 2011 veröffentlichte die IAAF dann erneut Protokolle, dieses Mal bezüglich Hormon- und insbesondere Testosterontests. Dabei wurde ein bestimmter Testosterongrenzwert festgeschrieben, den Athletinnen nicht überschreiten durften; dieser lag zunächst bei 10 Nanomol pro Liter. 2018 verschärfte die IAAF diese Regelung für Athletinnen, die in Rennen über 400 Meter, 800 Meter, eine Meile, Hürden oder eine Veranstaltung mit einer Kombination dieser Distanzen antreten wollten, auf 5 Nanomol pro Liter. 2023 wurde der Grenzwert erneut reduziert, dieses Mal auf Nanomol pro Liter, sowie auf alle Leichtathletik-Disziplinen ausgeweitet. Athletinnen mit zunächst höheren Testosteronwerten werden seitdem vor die Wahl gestellt: Wenn sie weiterhin an Wettkämpfen teilnehmen wollen, müssen sie ihre Testosteronwerte senken und sechs Monate lag World Athletics Rechenschaft darüber ablegen, dass die Werte unter der Grenze liegen, bevor sie wieder antreten können. Im Wesentlichen haben sie dafür zwei Möglichkeiten: Entweder sie unterziehen sich einer Operation oder sie nehmen Medikamente ein. Dies wird von Mediziner:innen scharf kritisiert, da keine medizinische Notwendigkeit für diese Maßnahmen besteht. 

Die Annahme von World Athletics besteht darin, dass höhere Testosteronwerte Vorteile mit sich bringen würden. Zu einem Beweis wurde World Athletics 2015 gerichtlich verpflichtet und die Testosterongrenzwertrichtlinie zwei Jahre ausgesetzt. Dies ging zurück auf eine Klage der Sprinterin Dutee Chand, die 2014 von den Commonwealth Games ausgeschlossen worden war und vor dem Internationalen Sportgerichtshof geklagt hatte. 2017 veröffentlichten Wissenschaftler:innen, die für World Athletics tätig waren, ein Papier, in dem sie zu dem Schluss kamen, dass hohe Testosteronwerte angebliche Vorteile für Sportlerinnen in bestimmten Disziplinen mit sich brächten – also genau jenen, für die World Athletics dann die Testosterongrenzwerte wieder ein- und zudem herabsetzte. Allerdings rief sowohl die Tatsache, dass die Wissenschaftler:innen nicht unabhängig waren, als auch die verwendeten Daten Kritiker:innen auf den Plan, deren Erkenntnisse die angeblichen Beweise entlarvten: Sie fanden beispielsweise heraus, dass die Daten teilweise inkorrekt, doppelt vorhanden oder nicht mit den tatsächlichen Leistungen im Wettkampf in Zusammenhang standen. World Athletics reagierte mit einem Brief, räumte die Fehler ein und versprach eine Wiederholung der Analyse. Die dabei erlangten Erkenntnisse führten die Kritiker:innen zu dem Schluss, dass daraus keine Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. In einer veröffentlichten offiziellen Korrektur musste World Athletics schließlich zugeben, dass die Behauptung eines kausalen Zusammenhangs zwischen Testosteronwerten und der Leistung weiblicher Athletinnen in den bestimmten genannten Disziplinen inkorrekt war. Die Veröffentlichung erfolgte allerdings erst nach den Olympischen Spielen in Tokio, bei denen Athletinnen von den in Frage stehenden Disziplinen ausgeschlossen wurden. Zu ihnen gehörte auch Caster Semenya. Sie klagte zunächst ebenfalls vor dem Internationalen Sportgerichtshof gegen die Regelung. Und dieser musste zugeben, dass Semenya, die sich weigerte, ihre Testosteronwerte durch Eingriffe zu senken, diskriminiert worden war; allerdings sei diese Diskriminierung dadurch zu rechtfertigen, dass die Integrität weiblicher Läuferinnen geschützt werden müsse. Daraufhin ging Semenya vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie zunächst ihre Klage gewann. Letztinstanzlich unterlag sie schließlich, wobei ihr lediglich ein Schadensersatz von 80.000 Euro zugesprochen wurde. Die Testosterongrenzwerte bestehen weiterhin. 

Geschlechtsüberprüfungen im Sport verweisen auf Rassismus und Sexismus 

Im Fall von Caster Semenya zeigte sich immer wieder, wie stark auch die Leichtathletik von Rassismus und Sexismus bestimmt wird. Semenyas Vergehen erscheint im Kontext sportlicher Wettkämpfe zunächst absurd: Sie war schnell und sie hat Goldmedaillen bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften gewonnen. Nach ihrem Sieg bei den Weltmeisterschaften 2009 äußerte die Sechstplatzierte in einem Interview, dass diese Art von Menschen nicht gegen Frauen antreten sollten. Semenya sei keine Frau, sie sei ein Mann. Eine Ausnahme ist sie damit nicht unbedingt: Weibliche BiPOC-Athletinnen waren in der Vergangenheit unverhältnismäßig oft Kontrollen und Diskriminierungen ausgesetzt, wenn es um Geschlechtsüberprüfungen und falsche Anschuldigungen, sie seien Männer oder trans, ging. Ebenso werden BiPOC-Athletinnen deutlich häufiger überhaupt zu Geschlechtsüberprüfungen herangezogen. Danyal Kade Doyle Griffiths von der City University in New York verweist diesbezüglich auf eine seit Langem bestehende Verflechtung von race und gender, wonach Schwarze Frauen im Vergleich zu weißen Frauen als männlicher gelten. So verwundert es nicht, dass gerade in Disziplinen der Leichtathletik, in denen eine gewisse Dominanz von Sportlerinnen wie Sportlern aus dem Globalen Süden besteht, herausragende Leistungen oft nicht etwa gefeiert, sondern angezweifelt werden. 

Neben Rassismus spielen insbesondere sexistische Vorurteile eine zentrale Rolle. Zwar war es Frauen seit 1900 erlaubt, an den Olympischen Spielen teilzunehmen; dies allerdings zunächst nur in denjenigen Disziplinen, die als für Frauen geeignet angesehen wurden, wozu die Leichtathletik nicht zählte. 1928 standen Frauen lediglich fünf Leichtathletik-Disziplinen zur Verfügung, während Männer in 22 antreten konnten. Nach dem 800-Meter-Rennen der Frauen attestierten medizinische Gutachter, Ausdauersport sei für Frauen psychisch und physisch überfordernd. Als Grundlage diente die Tatsache, dass einige der Athletinnen sich nach der Ziellinie auf den Boden gelegt hatten – etwas, was auf jedem Sportplatz mit Tartanbahn für Hobbyläufer:innen zu beobachten sein dürfte. Erst 1960 durften Frauen wieder über diese Distanz antreten; erst weitere 24 Jahre später waren Rennen länger als 1.500 Meter erlaubt. Der Anfang des 20. Jahrhunderts amtierende IOC-Präsident Pierre de Coubertin war der Ansicht, Frauen sollten nur aus gesundheitlichen Gründen Sport treiben und das am besten im Privaten. Der Leipziger Gynäkologe Hugo Sellheim behauptete 1931 sogar, dass durch „zu viel Sport nach männlichem Muster der Frauenkörper direkt vermännlicht [wird], die weiblichen Unterleibsorgane verwelken“.

Muskulöse, starke, schnelle Athletinnen – das passte nicht in das Bild der damaligen Zeit. Wenngleich es einen deutlichen Wandel gab, sind Normen, die das Äußere von Sportlerinnen betreffen, in der Leichtathletik nach wie vor vorhanden. Als die IAAF 2011 Richtlinien zu Hormon- und Testosteronwerten veröffentlichte,  fügte sie einen Anhang mit einem Klassifikationsschema hinzu. Darin ging es darum, wie sich Hyperandrogenismus, also die Symptomatik in Folge einer Hyperandrogenämie oder einer erhöhten Empfindlichkeit des Körpers gegenüber Androgenen, bei Frauen äußerlich zeigt. Neben der Auflistung von Merkmalen, wie einer tiefen Stimme, erhöhter Muskelmasse, einem fehlenden Uterus und einer ausbleibenden Menstruation, und einer Sammlung übergriffiger Fragen beinhaltet das Klassifikationsschema grafische Darstellungen von Körperbehaarung, die dann anhand von Skalen je Körperpartie eingeordnet werden soll. Mädchen ab 15 Jahren sollen außerdem durch Ärzt:innen und Gynäkolog:innen an ihren Genitalien untersucht werden. Hierzu merkt die IAAF an, dass für die vaginale Untersuchung bei besonders jungen Patientinnen möglicherweise eine Vollnarkose erforderlich sei. 

Transfeindlichkeit und konservative Rollenbilder: zwei Seiten einer Medaille 

Dies alles geschieht unter dem Deckmantel des Sicherstellung einer vermeintlichen Fairness – etwas, was es im Sport im Allgemeinen und der Leichtathletik im Speziellen nicht gibt. Neben materiellen Bedingungen, wie dem Zugang zu Trainingsmöglichkeiten, Ausrüstung und Sportförderung, betrifft das auch die körperlichen Bedingungen. Oft wird beispielsweise darauf verwiesen, dass Michael Phelps, einer der erfolgreichsten Schwimmer des 21. Jahrhunderts, außergewöhnlich lange Arme, einen langen Oberkörper sowie große Hände und Füße hat; alles biologische Merkmale, die ihm als ein Faktor unter vielen zu diesen enormen Leistungen verhalfen, also gegenüber anderen Schwimmern einen Vorteil verschafften. Nur wurde niemals gefordert, Phelps sollte sich seine Körperteile auf eine gewisse Norm verkürzen lassen. Neben der Tatsache, dass World Athletics keinen Beweis für den kausalen Zusammenhang von Testosteronwerten und Leistungen von weiblichen Athletinnen liefern konnte, besteht hier zudem ein Doppelstandard, der ebenso für die ganze Thematik der Geschlechtsüberprüfungen besteht: Es sind ausschließlich Frauen, die sich solchen Tests unterziehen müssen. Allerdings ist allein der Normbereich des Gesamttestosterons bei männlichen Erwachsenen viel größer als bei weiblichen. Das heißt, es gibt Männer, die sehr viel höhere oder umgekehrt niedrigere Testosteronwerte haben als andere. In der Leichtathletik gibt es für Männer weder Testosterongrenzwerte noch Geschlechtsüberprüfungen. 

Frauen wie Caster Semenya wurden als Frauen geboren, sind als Frauen aufgewachsen, identifizieren sich als Frauen – kurzum: Sie sind Frauen. Auch wenn die erneute Einführung von SRY-Tests für alle weiblichen Athletinnen nicht direkt auf trans feminine Sportlerinnen abzielt, ist die Debatte nicht von der wachsenden Transfeindlichkeit und der Rückkehr konservativer Rollenbilder zu trennen. Nach ihrem Sieg im Boxen bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris sah sich Imane Khelif einer massiven Hetzkampagne ausgesetzt, die unter anderem von Transfeindlichkeit geprägt war, obwohl auch Khelif nicht trans ist. Ende Juli gab das Nationale Olympische und Paralympische Komitee der USA (USOPC) auf Anweisung einer von Trump erlassenen Verordnung bekannt, trans Frauen offiziell die Teilnahme an den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles zu verbieten. Auch in dieser Verordnung wird mit der angeblichen Notwendigkeit argumentiert, ein sicheres und faires Wettkampfumfeld für Frauen herstellen zu müssen.

Im April dieses Jahres gab der Oberste Gerichtshof in Großbritannien bekannt, trans Frauen gesetzlich betrachtet nicht als Frauen anzuerkennen. Für die Einbeziehung in das Gleichstellungsgesetz und die Bewertung als Frau sei ausschließlich das biologische Geschlecht relevant. Unterstützt wurde das Urteil von radikalfeministischen Frauenorganisationen mit ihrer Gallionsfigur J.K. Rowling, die dafür geklagt hatten und ihre Transfeindlichkeit standardmäßig mit dem vermeintlichen Schutz von Frauen zu rechtfertigen versuchen. Während diese Kräfte jubelten, bedeutet das Urteil für alle Frauen lediglich eine Verschlechterung:

In der Realität wird sich das Urteil auf alle Frauen, egal ob trans oder cis, auswirken. Eines der Beispiele, welches für die Notwendigkeit dieses Antrags angeführt wird, ist die Behauptung, trans Frauen wären Männer, die in Frauenorte wie beispielsweise Umkleiden oder Fitnessstudios eindringen wollen. Natürlich ist das Schwachsinn. Aber was nun daraus resultiert, ist, dass auch cis Frauen, die bestimmten weiblichen Idealtypen nicht entsprechen, Gefahr laufen, aus diesen Orten ausgeschlossen oder mit der Notwendigkeit, ihr Geburtsgeschlecht nachzuweisen, konfrontiert werden.

Genau dieser Fall tritt nun durch die Wiedereinführung der für alle verpflichtenden Geschlechtsüberprüfungen durch World Athletics ein. Hand in Hand mit dem bürgerlichen Staat gehen diese selbsternannten „Feminist:innen“ gegen die Selbstbestimmung von unterdrückten Gruppen vor.

Diese Entwicklungen geschehen nicht losgelöst, sondern stehen in Zusammenhang mit einem internationalen Rechtsruck und der Krise des Kapitalismus, die zu einem Wiederaufkommen und einer Stärkung konservativer Rollen- und Familienbilder führen. Hierzu gehört auch ein strikt binäres Geschlechterbild. Ein zentraler Bestandteil der kapitalistischen Gesellschaft ist die bürgerliche, patriarchal organisierte Kleinfamilie, insofern sie Teil von deren wirtschaftlicher und sozialer Struktur ist. Hinzu kommt die Romantisierung dieser Familienideologie, die damit einhergeht, jene konservativen Geschlechterrollen zu festigen. Es verwundert also nicht, dass auch der Bereich der Sports davon nicht unberührt bleibt. Schließlich geht es dabei um gesellschaftliche Großereignisse, wie etwa die Olympischen Spiele, bei denen Athlet:innen eine Repräsentationsfunktion zukommt und die außerdem durch die Profitinteressen von Großkonzernen, Investoren und Sponsoren bestimmt werden. In einem solchen System sind Schutz und Fairness ohnehin nur Illusionen. Um Diskriminierung, Unterdrückung und Ausbeutung zu beenden, müssen wir also einen gemeinsamen Kampf gegen die materiellen Bedingungen und damit für die Überwindung des Kapitalismus führen. 

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