Wohin steuert die kurdische Bewegung in der Türkei?
Der Auflösungsprozess der PKK schreitet voran. Haben wir es mit einem Frieden oder der Kapitulation zu tun?
Ende 2024 überraschte Devlet Bahçeli, der Chef der ultrarechten Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) und engster Bündnispartner von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, die Öffentlichkeit mit einer unerwarteten Wendung. Er forderte im Parlament, dass der seit 1999 inhaftierte historische Führer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, das sogenannte „Recht auf Hoffnung“ (umut hakkı) erhalten könne, wenn dieser die vollständige Auflösung der Organisation verkündet. Öcalan reagierte darauf mit einer Botschaft, dass die PKK „ihr natürliches Ende erreicht hat und an einem Punkt angelangt ist, an dem ihre Auflösung unausweichlich geworden ist.“
Kurze Zeit später setzte Bahçeli noch eins drauf: „Selahattin Demirtaş sollte in sein Haus zurückkehren, die Ahmets an ihre Aufgaben, und Öcalan sein Recht auf Hoffnung erhalten. Die Türkei muss ihren Frieden finden“. Das Vorhaben wurde von der DEM Parti (Partei der Gleichheit und Demokratie der Völker) als historischer Wendepunkt begrüßt. Sie begann, den Kontakt zur Regierung und Öcalan mittels einer Delegation zu intensivieren, um einen Prozess einzuleiten.
Diese Vorstöße gipfelten schließlich im Sommer 2026 im Entwurf eines Gesetzes, das den offiziellen Titel „Gesetzesentwurf zur Stärkung der nationalen Solidarität und der gesellschaftlichen Integration“ trägt und in der Türkei knapp als „Rahmengesetz“ (Çerçeve Yasa) bezeichnet wird. Die Initiative wird von allen Beteiligten als historischen Wendepunkt zur endgültigen Überwindung des Jahrzehnte andauernden bewaffneten Konflikts zwischen dem türkischen Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) präsentiert.
Das Rahmengesetz wurde am 10. August vom türkischen Parlament mit der Stimme von 467 von insgesamt 562 Abgeordneten verabschiedet. Das Gesetz besteht aus 12 Artikeln und wurde am 18. August im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Was bedeutet das Rahmengesetz?
Das Rahmengesetz legt ein Verfahren zur Aussetzung von Ermittlungen, Strafverfolgungen und Strafvollstreckungen fest. Wer darin nach Begriffen wie „kurdisches Volk“, „Muttersprache“ oder anderweitigen demokratischen Elementen sucht, wird vergeblich blättern. Es handelt sich keineswegs um ein „Demokratisierungsgesetz“, sondern um ein technisches Reglement zur Verwaltung der Niederlegung der Waffen seitens der PKK.
Der Dreh- und Angelpunkt ist der Artikel 1. Der gesamte juristische Anwendungsbereich tritt überhaupt erst dann in Kraft. Der Rechtsprozess kann erst dann in Gang gesetzt werden, wenn der Nationale Sicherheitsrat (Milli Güvenlik Kurulu – MGK), das höchste militärisch-zivile Sicherheitsorgan des Staates, offiziell feststellt und im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht, dass die PKK/KCK sowie alle mit ihr verbundenen Strukturen ihre physische Existenz beendet und sämtliche Waffen und Munition vollständig abgegeben haben. Die Vorbedingung für jede rechtliche Regelung ist somit die staatlich bestätigte Kapitulation des militärischen Gegners.
Die Artikel 3 und 6 regeln die bedingte Aussetzung von Straf- und Ermittlungsverfahren sowie den bedingten Aufschub von Haftstrafen für Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen. Für Straftaten im Rahmen organisatorischer Aktivitäten (die Errichtung oder Leitung einer Organisation, die Mitgliedschaft, Propaganda sowie die Finanzierung von bewaffneten Gruppen) wird eine abgestufte Aussetzungsregelung getroffen. Wenn die gesetzliche Höchststrafe für die vorgeworfene Tat 15 Jahre Haft nicht übersteigt, wird die Ermittlung, Verfolgung oder Vollstreckung für die Dauer von fünf Jahren ausgesetzt. Bei Straftaten, die ein Strafmaß von mehr als 15 Jahren, lebenslange oder erschwerte lebenslange Haft nach sich ziehen, beträgt die Aussetzungsfrist zehn Jahre. Während dieser langjährigen Bewährungsphasen bleiben die Betroffenen unter ständiger Aufsicht der Justizbehörden, was ihre demokratischen und politischen Teilhabemöglichkeiten stark einschränkt. Das Gesetz schließt Taten explizit aus, die eine vorsätzliche Tötung im Rahmen von Organisationsaktivitäten darstellen, sowie alle Taten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Haft bedroht sind. Der 1. Juni 2005 markiert das Inkrafttreten des aktuellen türkischen Strafgesetzbuches. Durch diese gezielte Stichtagsregelung stellt die Staatsführung sicher, dass der historische Anführer der PKK, Abdullah Öcalan, sowie die gesamte langjährige Führungsebene der Organisation erstmals von jeglicher Haftaussetzung ausgeschlossen bleiben. Das Gesetz gewährt keine bedingungslose Amnestie und stellt keine vollkommenen Rechte wieder her. Es etabliert vielmehr ein mehrjähriges staatliches Erpressungs- und Überwachungssystem.
Gesteuert wird dieser gesamte Prozess von einem Exekutivrat. Dieser steht unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten und setzt sich aus dem Justiz-, Innen-, Außen- und Verteidigungsminister, dem Leiter des Geheimdienstes MIT sowie dem Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates zusammen. Der Staat sichert sich damit im Voraus gegen jede juristische Aufarbeitung eigener Verbrechen ab. Der Entwurf erwähnt weder das kurdische Volk noch seine demokratischen Rechte, wie etwa das Recht auf muttersprachliche Bildung oder die Beseitigung des repressiven Zwangsverwalter-Systems (kayyım), durch das gewählte kurdische Lokalpolitiker:innen systematisch abgesetzt und durch von der Zentralregierung eingesetzte Statthalter ersetzt werden.
Was will Erdoğan?
Warum entscheidet sich ein autoritäres Regime gerade jetzt zu diesem Schritt? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir den Blick über die Grenzen der Türkei hinausrichten. Die Ursachen liegen in der ökonomischen und geostrategischen Lage der Türkei. Sie ist die Reaktion des Regimes auf die veränderten Bedingungen des globalen Kapitalismus und die Neuordnung in Westasien.
Das AKP-MHP-Bündnis agiert im Nahen Osten als Regionalmacht. Doch sie ist abhängig. Wie passt es zusammen? Laut Lenin gibt es in der Epoche des Imperialismus, die er als „monopolistische Stadium des Kapitalismus“ bezeichnet, Übergangsformen der Abhängigkeit.
Typisch für diese Epoche sind nicht nur die beiden Hauptgruppen von Ländern – die Kolonien besitzenden und die Kolonien selbst –, sondern auch die verschiedenartigen Formen der abhängigen Länder, die politisch, formal selbständig, in Wirklichkeit aber in ein Netz finanzieller und diplomatischer Abhängigkeit verstrickt sind.
Halbkolonien sind eine dieser Formen, fügt Lenin hinzu. Doch nicht die einzige Form. Es gibt selbst unter den Staaten, die wir als imperialistisch einstufen können, keine lineare Entwicklung; sie sind sich ungleich. Die Epoche des Finanzkapitals bringt vielmehr eine Skala an Übergangsformen hervor. Wenn Lenin von der Aufteilung der Welt spricht, meint er die klar definierten Einflusszonen unter imperialistischen Staaten und Monopolkonzernen. Monopole beseitigen die Konkurrenz nicht, sondern verschärfen sie. Gerade weil wenige große Akteure dominieren, wird die Konkurrenz nicht schwächer, sondern strategischer und konfliktreicher.
Lenin sah schon, dass der Imperialismus ein Weltsystem geworden ist. Die globale wechselseitige Abhängigkeit einzelner Nationen und Kapitale ist in ihm auf ein Maximum gekommen. Zwar ist die Welt in der imperialistischen Epoche gespalten, aber der Vorrang bestimmter Länder erhält sich dadurch, dass der Imperialismus gleichzeitig versucht, die ganze Welt unter seiner Herrschaft zusammenzufassen. Der Imperialismus ist eine komplexe Struktur, die von den dominanten imperialistischen Ländern zu den beherrschten Ländern führt. Manchmal ist der Unterdrückte auch der Unterdrücker. Es gibt einen „Norden“ im „Süden“ und umgekehrt.
Der Imperialismus strebt danach, die Welt zu teilen und immer wieder neu zu teilen. Das ist die aktuelle Krise des US-Imperialismus, dessen Hegemonie im Untergang ist. Insbesondere in Westasien sind seine Verbündeten wie Saudi-Arabien oder die Türkei, die ehemals seine Halbkolonien waren, besonders seit der Weltwirtschaftskrise 2007-08 bis heute autonomer geworden, haben Finanzoligarchien und führen Stellvertreterkriege. Der türkische Staat ist zwar mit der Tatsache konfrontiert, dass durch ungleichen Tausch, Währungsabwertungen und Schulden die Abhängigkeit vom imperialistischen Zentrum aufrechterhalten wird, was in letzter Instanz im Akkumulationsprozess eine permanente Krisentendenz erzeugt. Doch die Fraktionen der türkischen Bourgeoisie (Istanbuler oder anatolische), die die großen Monopolkonzerne innehaben, verlangen immer stärker nach Einflusszonen, Rohstoffen, Exportmärkten und Investitionsfeldern im Nahen Osten, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Afrika.
Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad nehmen türkische Unternehmen eine zentrale Rolle beim wirtschaftlichen Wiederaufbau und Handel in Syrien ein. Der Handel zwischen Syrien und der Türkei stieg 2025 um 45 Prozent und wuchs Anfang 2026 um weitere 16 Prozent. Insbesondere die türkische Bau- und Exportindustrie (in den Bereichen Lebensmittel, Textilien, Maschinen, Elektronik und Chemie) profitiert stark von der neuen politischen Lage, indem sie leichten Zugang zu Aufträgen erhält, die die zerstörte Infrastruktur wiederherstellen sollen. Für türkische Unternehmen eröffnet dies erhebliche Chancen, beispielsweise in den Bereichen Bauwirtschaft, Transport, Energie, Telekommunikation, Maschinenbau, Landwirtschaft und Logistik.
Die Türkei ist einerseits ökonomisch und militärisch in das westliche Bündnissystem der NATO eingebunden, versucht aber andererseits, eigene Macht- und Einflusszonen in den Nachbarstaaten durchzusetzen. Mit dem Mekka-Abkommen (auch „Gemeinsamer Verteidigungspakt von Mekka“) steht seit Anfang August 2026 ein geschlossenes Militär- und Sicherheitsbündnis zwischen Saudi-Arabien, der Türkei und Pakistan. Nach dem Vorbild des NATO-Prinzips (Artikel 5) verpflichtet die Vereinbarung die Partner zu gegenseitiger militärischer Unterstützung im Angriffsfall. Neben gemeinsamer Verteidigung umfasst das Abkommen Geheimdienstaustausch, Rüstungskooperationen und gemeinsame Militärübungen. Angesichts der anhaltenden regionalen Instabilität – von den Militäraktionen Israels über die Autonomiebestrebungen Rojavas bis hin zum Krieg gegen den Iran – ist die Regierung in Ankara darauf angewiesen, ihre Südflanke im Nordirak und in Nordsyrien abzusichern und ihre Selbstständigkeit zu erweitern.
Die autonome Region Kurdistan-Irak (KRG) ist seit Jahrzehnten einer der wichtigsten Märkte für die türkische Bau- und Logistikbranche. Türkische Konzerne haben Großprojekte in der Infrastruktur umgesetzt. Zudem ist die Türkei stark von Energieimporten abhängig. Die Pipeline von Kirkuk/Erbil nach Ceyhan war jahrelang eine zentrale Lebensader für den Rohöl-Export der KRG in die Türkei und auf den Weltmarkt. Der türkische Geheimdienst (MIT) und das Militär führen seit Jahren gezielte Operationen im Nordirak durch. Das Ziel ist die Errichtung einer Sicherheitszone an der Grenze und durch das Gesetz und die Bereitschaft der PKK kommen sie ihrem Ziel näher.
Die Aktualisierung der Frage nach einer Führung für die nationale Befreiung Kurdistans
Die Unterdrückung der kurdischen Nation und Nordkurdistans als innere Kolonie der Türkei ist keine Nebensache. Kurdistan ist mit seiner Geographie, natürlichen und menschlichen Ressourcen als Kolonie zwischen den türkischen, irakischen, syrischen und iranischen Nationalstaaten aufgeteilt. Mit dem Zerfall des Osmanischen Reiches und der nachfolgenden Neuordnung Westasiens unter anderem durch das Sykes-Picot-Abkommen von 1916 wurden territoriale Grenzen neu gezogen, woraus die Vierteilung Kurdistans historisch entstanden ist. Die innere Kolonisierung Kurdistans ist daher unmittelbar aus dem ersten imperialistischen Aufteilungskrieg entstanden. Die kurdische nationale Frage ist seitdem in allen vier Ländern ein zentraler Bestandteil der jeweiligen nationalen Politik und hat ein verbindendes Element für die Regionalpolitik. Die kurdische Sprache, Identität und Kultur wurden in den verschiedenen Staaten über Jahrzehnte verboten oder stark eingeschränkt. Die Regionen sind oft stark militarisiert, um Widerstand zu unterdrücken und die staatliche Kontrolle zu sichern.
Angesichts der Entwicklung der kurdischen Bewegung rückt eine fundamentale Debatte erneut in den Mittelpunkt: Die Frage nach der Theorie und Strategie, dem Programm und der Klasse, die die Führung im Befreiungskampf einer unterdrückten Nation ausüben kann. Die PKK folgte in ihren Gründungsjahren einer etappistischen Strategie, die für eine demokratische Volksherrschaft statt für die Diktatur des Proletariats in Allianz mit der Bauernschaft eintrat. Die Bewegung war eine Volksfront. Zwar organisierte sie die verarmten und landlosen Kurd:innen an der Basis, aber auch Teile der kurdischen Landbesitzer:innen gehörten zu den Verbündeten. Auch einen tatsächlichen pro-proletarischen Kurs fuhr sie in der Tat nie, da sie keine Verankerungsversuche innerhalb der Arbeiter:innenbewegung unternahm. Es war eine Guerillabewegung.
In der Periode zwischen 1989-91, mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und weiterer bürokratischer Arbeiter:innenstaaten, begann eine Wende für die PKK: Die politische Orientierung der „nationalen Koalition“ innerhalb der kurdischen Bewegung basierte zunächst auf den Interessen der kurdischen Bourgeoisie. Die PKK versuchte, Teile der kurdischen Großfamilien/Großgrundbesitzer auf ihre Seite zu ziehen. Anstatt die halb-feudalen Strukturen mittels Umsetzung der Landreformen in Frage zu stellen (auf dem Papier waren sie als Forderung vorhanden), konnten sich einige Teile im Gegenteil dazu durch eine Kollaboration mit der PKK befestigen. Die kleinbürgerlichen Elemente der kurdischen Bevölkerung konnten sich – wenn auch hauptsächlich in begrenzter Form – in den türkischen Metropolen (aber auch in nordkurdischen Städten) zu einer kurdischen Bourgeoisie entwickeln. Die kleinbürgerliche PKK hielt es für notwendig, bürgerliche Kräfte in die nationale Koalition einzubeziehen. Ab 1993 begann die PKK auf der ideologischen Ebene, sich vom „unabhängigen, einheitlichen und sozialistischen Kurdistan“ zu verabschieden und erklärte einseitige Waffenstillstände mit dem türkischen Staat. Auf dem 7. Parteikongress im Jahr 2000 entfernte die PKK die restlichen Elemente des ohnehin kleinbürgerlichen Marxismus endgültig aus dem Programm. Die neue strategische Orientierung basierte auf demokratischer Autonomie im Rahmen einer demokratischen türkischen Republik. Seitdem strebt die PKK weiterhin nach der Demokratisierung der Türkei, ohne die kapitalistischen Produktionsverhältnisse und die kolonialen Strukturen anzutasten. Im Gegenteil: Das allgemeine Interesse der kurdischen Bourgeoisie wird auf Kosten der Mehrheit der eigenen Basis umgesetzt.
Die neue strategische Orientierung basiert auf demokratischer Autonomie im Rahmen einer demokratischen türkischen Republik. Seitdem sind alle organisierten Kräfte der kurdischen Bewegung bemüht, die Regierungen von einem Friedensprozess zu überzeugen und den gesamten Fokus auf das türkische Parlament zu legen. Daher wurde die PKK allmählich zu einer passiven Kraft im Nordkurdistan, während die parlamentarische Partei (unter unterschiedlichen Namen angesichts der Verbotsverfahren) die Bühne betrat. Die heutige Strategie der kurdischen Bewegung beruht auf einer grundlegenden Neubestimmung des Verhältnisses von Staat, Demokratie, Klasse und Revolution. Aus dem ehemaligen Ziel eines unabhängigen und vereinigten „sozialistischen“ Kurdistans entwickelte sich zunächst das Konzept der „demokratischen Republik“, später jenes der „demokratischen Konföderation“ und schließlich der umfassenderen „demokratischen Moderne“.
Klassendemokratien hingegen erfordern eine Herrschaft. Jede Herrschaft setzt einen Staat voraus, und jeder Staat wiederum erfordert die Verneinung der Demokratie. Klassendemokratien sind ihrem Wesen nach keine Demokratie, sondern staatliche Herrschaft; die Erfahrungen der Sowjetunion, Chinas und Kubas belegen dies eindeutig. Als goldene Regel sollte gelten: ‚Je mehr Staat, desto weniger Demokratie‘ oder ‚Je mehr Demokratie, desto weniger Staat‘.
Abdullah Öcalan, Bir Halkı Savunmak
Öcalan begründet diese Abkehr zunächst mit einer grundsätzlichen Kritik an der historischen Funktion des Staates. Damit verschiebt sich auch die Bedeutung des Begriffs Revolution. Vielmehr soll eine gesellschaftliche Gegenstruktur entstehen, die sich von der staatlichen Logik unabhängig macht. Öcalan formuliert deshalb ausdrücklich, dass die Lösung weder in der Zerschlagung des Staates noch in seiner vollständigen Übernahme liege. Öcalan verwirft nicht einfach jede politische Macht. Er will vielmehr die politische Macht aus dem Zentrum des Staates in die Gesellschaft verlagern. Demokratische „Kommunen“, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen sollen eigene Entscheidungsstrukturen entwickeln und sich zu einer konföderativen Ordnung verbinden. Der Staat soll dabei nicht unmittelbar abgeschafft, sondern politisch zurückgedrängt und langfristig überflüssig gemacht werden. Die gesellschaftliche Befreiung soll nicht mehr primär dadurch erreicht werden, dass die unterdrückte Klasse die politische Macht erobert und den bestehenden Staatsapparat zerbricht und durch einen neuen Klassenstaat ersetzt. Als politisches Subjekt tritt die „demokratische Gesellschaft“ beziehungsweise der gesellschaftlich organisierte „Volkskörper“ in seiner ethnischen, religiösen, geschlechtlichen und sozialen Verschiedenheit auf.
Trotzki polemisierte beim Bericht an den Fünften Allrussischen Kongress der Sowjets der Arbeiter-, Bauern-, Kosaken- und Rotarmistendeputierten vom 9. Juli 1918 gegen zwei scheinbar gegensätzliche Positionen, die in ihrer praktischen Konsequenz auf dasselbe hinauslaufen. Die Bourgeoisie, so Trotzki, erkläre die Staatsmacht zum „heiligen erblichen Privileg der gebildeten Klassen“ und fordere deshalb: „Rührt sie nicht an.“ Die Anarchist:innen wiederum betrachteten den Staat als „höllische Erfindung“ und „teuflisches Instrument“, mit dem man nichts zu tun haben dürfe. Auch sie sagten letztlich: „Rührt ihn nicht an.“ Der revolutionäre Marxismus hingegen sagt: „Nicht nur anfassen, sondern sie in die Hand nehmen und sie für eure eigenen Interessen einsetzen – für die Abschaffung des Privateigentums und die Befreiung der Arbeiterklasse!“ Trotzki richtet seine Polemik gegen eine scheinbare Gegensätzlichkeit, die heute für uns relevant ist, um Öcalans Staatsverständnis zu kritisieren.
Öcalan erkennt, dass der Staat kein neutrales Verwaltungsinstrument ist, sondern die konzentrierte politische Gewalt einer herrschenden Klasse. Aber aus dieser Einsicht zieht er eine linksliberale Konsequenz. Er erklärt den Staat selbst zum eigentlichen Problem und setzt ihm eine gesellschaftliche Selbstverwaltung entgegen. Für den Marxismus war die Frage niemals, ob man dem Staat abstrakt entgegentritt. Die Arbeiter:innenklasse kann die fertige Staatsmaschine der Bourgeoisie nicht einfach übernehmen und für ihre eigenen Zwecke in Gang setzen. Sie muss sie zerschlagen und durch die Sowjetmacht ersetzen: durch Räte, in denen die arbeitenden Massen unmittelbar politisch handeln. Die Sowjets sind deshalb nicht bloß lokale Selbstverwaltungsorgane neben dem Staat. Sie sind die Form der politischen Herrschaft der Arbeiter:innenklasse.
Seine „demokratische Konföderation“ organisiert sich neben und innerhalb der bestehenden staatlichen Ordnung. Sie kann konjunkturell den Staat umgehen oder zurückdrängen, beantwortet aber nicht die Frage, wer die politische Hegemonie ausübt. Wer besitzt die Banken, die großen Unternehmen, das Land, die Verkehrswege und die Kommunikationsmittel? Wer entscheidet über Investitionen, Produktion und Verteilung? Wer kontrolliert Armee, Polizei, Gerichte und Steuerapparat? Solange diese Machtmittel in den Händen der Bourgeoisie und ihres Staates bleiben, kann keine noch so demokratische Kommune die Klassenherrschaft aufheben. Eine Kommune kann ihre Versammlungen demokratisch abhalten. Aber wenn die Fabrik weiterhin dem Kapitalisten gehört, wenn die Banken weiterhin über Kredit und Investitionen entscheiden und wenn der bürgerliche Staat weiterhin über Armee, Polizei und Justiz verfügt, dann bleibt die gesellschaftliche Macht bei der Bourgeoisie. Die Selbstverwaltung bleibt unter diesen Bedingungen auf einen begrenzten Raum verwiesen. Öcalan ersetzt die Frage der Klassenherrschaft durch die Gegenüberstellung von Staat und Gesellschaft. Doch die Gesellschaft ist in Klassen gespalten. Es gibt nicht „die Gesellschaft“ als einheitliches demokratisches Subjekt, das dem Staat gegenübersteht. Es gibt Kapitalist:innen und Lohnarbeiter:innen, Großgrundbesitzer:innen und Landlose, unterdrückende und unterdrückte Nationen. Der Staat steht nicht außerhalb dieser Widersprüche. Er konzentriert sie politisch und schützt die Eigentumsverhältnisse, auf denen die Herrschaft der Bourgeoisie beruht.
Die Sowjetmacht war gerade deshalb eine höhere Form der Demokratie als die kapitalistische Demokratie, weil sie die politische und ökonomische Macht nicht voneinander trennte. Die Räte waren nicht bloß Diskussionsforen oder Verwaltungsorgane. Sie waren Organe des Klassenkampfes und der Staatsmacht. In ihnen sollten die Arbeiter:innen nicht nur über lokale Angelegenheiten beraten, sondern die gesamte Gesellschaft reorganisieren: die Produktion, die Verteilung, die Bewaffnung, die Verwaltung und die Verteidigung der Revolution. Ihre demokratische Form war untrennbar mit ihrem Klasseninhalt verbunden.
Die historische Lehre der Oktoberrevolution besteht nicht darin, dass jede revolutionäre Staatsmacht zwangsläufig in Bürokratie endet. Die stalinistische Degenerierung war nicht die notwendige Vollendung der Oktoberrevolution, sondern ihre politische Enteignung durch eine bürokratische Kaste. Gerade deshalb darf man die Sowjetmacht nicht mit dem Stalinismus gleichsetzen. Die historische Lehre besteht darin, dass die Arbeiter:innenklasse eine eigene Macht braucht und dass diese Macht nur durch internationale Ausbreitung, Sowjetdemokratie und den Kampf gegen die Bürokratie erhalten werden kann.
Öcalans Konzept zielt angeblich darauf ab, die Staatsmacht in einem langfristigen Prozess zu „überwinden“. Aber die Bourgeoisie wartet nicht darauf, dass sie gesellschaftlich überflüssig wird. Sie nutzt jede politische, ökonomische und militärische Möglichkeit, um ihre Herrschaft zu verteidigen. Es geht nicht darum, ob demokratische Räte, Kommunen und Selbstverwaltung wertvoll sind. Es geht darum, ob sie als Organe einer revolutionären Doppelherrschaft verstanden werden, die um die politische Macht kämpfen, oder als dauerhafter gesellschaftlicher Pol, der neben dem bestehenden Staat existieren kann.
Die Räte sind Organe einer revolutionären Staatsmacht. Diese Macht ist kein Selbstzweck. Sie ist eine Übergangsform, die notwendig bleibt, solange die Klassen bestehen. Erst wenn die Klassen aufgehoben sind, kann auch der Staat als besonderer Gewaltapparat absterben. Die entscheidende Frage lautet daher: Welche Klasse besitzt die politische Macht, welche Klasse kontrolliert die Produktionsmittel, und welche Staatsform dient dem Übergang zur klassenlosen Gesellschaft?
Das ist auch für die kurdische Frage entscheidend. Das Recht der Kurd:innen auf Selbstbestimmung verschwindet nicht dadurch, dass man den Staat theoretisch zum Problem erklärt. Es stellt sich vielmehr gerade dort mit besonderer Schärfe, wo eine unterdrückte Nation nicht über einen eigenen Staat verfügt, sondern auf mehrere staatliche Herrschaftsgebiete verteilt und in ihnen zugleich politisch, ökonomisch und kulturell untergeordnet ist. Das Recht des kurdischen Volkes auf Selbstbestimmung muss bedingungslos verteidigt werden, einschließlich des Rechts auf staatliche Abspaltung. Dieses Recht zu verteidigen bedeutet jedoch nicht, dass die Sozialist:innen für einen kapitalistischen Nationalstaat eintreten müssen. Ein solcher Staat würde die Klassenwidersprüche innerhalb der kurdischen Gesellschaft nicht aufheben, sondern würde sie unter einer eigenen nationalen Bourgeoisie reproduzieren. Nationale Unabhängigkeit und soziale Befreiung sind nicht dasselbe. Die Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts bedeutet, dass kein Volk gegen seinen Willen innerhalb eines fremden Staates festgehalten werden darf.
Die grundlegenden national-demokratischen Rechte des kurdischen Volkes bleiben unerfüllt. Das Gesetz ist weit davon entfernt, Forderungen wie sofortige Abschaffung aller Zwangsverwalter (kayyım), freie Ausübung des Schulunterrichts und der Verwaltung in der kurdischen Muttersprache, uneingeschränkte politische Betätigungsfreiheit, die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen zu garantieren. Die türkische Armee und Polizei werden weiterhin in kurdischen Städten stationiert bleiben.
Daher aktualisiert sich die Frage einer revolutionären Führung für die kurdische Befreiung, die ein Übergangsprogramm und eine revolutionäre Strategie braucht. Die Führung der nationalen Befreiung fällt nicht vom Himmel. Sie wird im politischen Kampf gegen bürgerliche und kleinbürgerliche Führungen, im Aufbau unabhängiger Betriebskomitees, in Streiks und in der Schaffung einer revolutionären Arbeiter:innenpartei geschmiedet, die die Befreiung der kurdischen unterdrückten Nation mit der sozialistischen Revolution in der gesamten Region Westasiens zusammendenkt.