Warum das Bekenntnis der Linkspartei zur deutschen Staatsräson schadet
Die Linke spürt im Berliner Wahlkampf erneut den Druck, sich vorbehaltlos zum „Existenzrecht Israels“ zu bekennen. Die Spitzenkandidatin Elif Eralp kommt der Aufforderung nach, wodurch sie der Solidaritätsbewegung mit Palästina den Rücken kehrt.
Wer sich in Deutschland auf Demonstrationen, in Talkshows, Interviews, akademischen Konferenzen oder journalistischen Beiträgen zum Thema Palästina und Israel äußert, sieht sich umgehend dem Verdacht des Antisemitismus ausgesetzt und die Diskussion dreht sich um das „Existenzrecht Israels“. Die Kritiker:innen werden mit dem Rücken an die Wand gedrängt. Es geht dabei darum, jede prinzipielle Kritik an der israelischen Staatspolitik und am zionistischen Projekt von vornherein als illegitim abzutun. So wächst der Druck auch auf die Partei Die Linke, die in Berlin laut den aktuellen Umfragen zur anstehenden Abgeordnetenhauswahl vorne liegt. Denn ihr wird vorgeworfen, beim „Existenzrecht Israels“ eine unklare oder „israelfeindliche“ Haltung einzunehmen.
Die Linkspartei eignet sich allerdings den Begriff völlig unkritisch an. Auf ihrem Bundesparteitag am 19. Juni 2026 hat sie folgendes beschlossen: „Als Schutzraum für Jüdinnen und Juden kommt dem Staat Israel dabei eine besondere historische und gegenwärtige Bedeutung zu. Wir stehen zum Existenzrecht Israels und für gleiche Rechte aller Menschen in Israel.“ Auf dem Parteitag gab es auch einen Ersetzungsantrag der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Palästinasolidarität, der 30 Prozent der Stimmen der Delegierten erhielt. Im Gegensatz zum Antrag der Parteiführung beinhaltete der Ersetzungsantrag der BAG „das Existenzrecht Israels“ nicht und konzentrierte sich auf die „gleiche[n] individuelle[n] und kollektive[n] Rechte innerhalb und außerhalb Israels, das Ende der illegalen Besatzung sowie das Recht der palästinensischen Bevölkerung, in ihre Heimat zurückzukehren.“ Israel wurde darin als ethno-religiöser Staat mit einem Apartheidsgesetz definiert. Der Genozid am palästinensischen Volk wurde darin als solcher benannt. Dem stellte sich der rechte Flügel jedoch vehement entgegen.
So hat sich die Co-Vorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, im letzten Jahr immer wieder von Beschlüssen der Parteijugend Linksjugend [’solid] distanziert. Als Die Linke Niedersachsen im März 2026 bei einem Parteitag in Hannover einen Beschluss fasste, der Israel in seiner heutigen Form als Apartheidstaat charakterisierte und der israelischen Regierung vorwarf, einen Genozid im Gazastreifen zu betreiben, reagierte Elif Eralp mit der Kritik: „Für mich sind die Existenzberechtigung Israels und das Selbstbestimmungsrecht jüdischer Menschen nicht verhandelbar.“
Doch woher stammt dieser Begriff, welche juristische Substanz besitzt er und welche ideologische Funktion erfüllt er?
Das „Existenzrecht“ als Diktat
Das „Existenzrecht“ wird von der Führung der Linkspartei so behandelt, als handle es sich um eine elementare, seit jeher verankerte Norm des internationalen Rechts. In Bezug auf Israel, dessen Grenzen bei der Staatsgründung bewusst offen gelassen wurden, entsteht allerdings eine Unklarheit, was genau geschützt werden sollte. So expandiert der zionistische Staat seit seiner Gründung Schritt für Schritt – auf Kosten der des Lebens und der Vertreibung Hunderttausender Palästinenser:innen.
Tatsächlich ist das Völkerrecht kein neutrales Regelwerk, sondern der rechtliche Überbau einer imperialistischen Weltordnung:
Die internationale Vertragslage friert ein bestimmtes hegemoniales imperialistisches Gleichgewicht für eine Zeit lang ein. (…) Die Vereinten Nationen waren in ihrer Gründung zweierlei: Einmal ein Instrument des imperialistischen Hegemons der USA, um die Hegemonie über die Welt herzustellen, daher auch der Sitz in New York. Gleichzeitig aber ein Instrument der Diplomatie mit der stalinisierten Sowjetunion und dann auch Chinas, weshalb die Völkermordkonvention die Verfolgung politischer Gruppen beiseite lässt. Den Kompromisscharakter der UN sehen wir besonders im Sicherheitsrat, dem einzigen harten Sanktionsinstrument der UN. Er sollte friedliche Koexistenz von Kapitalismus und degenerierten sowie deformierten Arbeiter:innenstaaten gewährleisten, letztlich also internationale Klassenkonflikte einfrieren.
Im Falle von Palästina diente die Balfour Erklärung 1917 als Basis für die Vormachtstellung des Zionismus in der Region. Vereinigtes Königreich (UK) und Frankreich teilten sich die Länder Westasiens untereinander auf, wie es im Sykes-Picot-Abkommen festgehalten wurde. Das zionistische Projekt konnte sich also die militärische und politische Unterstützung der bedeutendsten imperialistischen Mächte dieser Zeit sichern. So wurde der Staat Israel im Zuge der UN-Gründung 1947/1948 mitten in diesem völkerrechtlichen Rahmen legitimiert. Als die UN-Generalversammlung im Jahr 1947 den Teilungsplan Palästinas diktierte, bildeten die Palästinenser:innen mit zwei Dritteln die breite Mehrheit der Bevölkerung. Nur ein Drittel bestand aus jüdischen Siedler:innen. Die zionistische Bewegung bekam 52 Prozent des Territoriums. Diese offensichtliche Rückendeckung ermutigte die zionistische Siedler:innenbewegung, militärisch palästinensische Dörfer und Häuser anzugreifen und Massaker zu verüben, um die Palästinenser:innen zu vertreiben. Der zionistische Stratege David Ben Gurion war schon 1935 der Ansicht, dass „nur eine kleine Minderheit von Palästinenser*innen bleiben könne, um die Entwicklung eines jüdischen Staates zu garantieren, und der Rest in andere arabische Länder überführt werden müsse.“ Millionen Palästinenser:innen leben heute unter einem militärischen Besatzungsregime – ungefähr 6 Millionen leben im Exil, das heißt in den Nachbarländern und über die Welt verteilt. Israels Gründung basiert also entgegen den Behauptungen nicht auf der Selbstbestimmung, sondern dem Siedlerkolonialismus in Kooperation mit dem Imperialismus. Wir dürfen also das Völkerrecht nicht als natürliche Referenz betrachten, sondern müssen es als das entlarven, was es ist: ein Herrschaftsinstrument, das die gewaltsame koloniale Landnahme in eine widersprüchliche juristische Form packt.
Um die Absurdität der Bekenntnispflicht zu verstehen, hilft es, sich mit der marxistischen Staatstheorie zu beschäftigen, wie Wladimir I. Lenin sie in Staat und Revolution (1917) formuliert hat: Der Staat ist weder ein neutraler Schiedsrichter noch ein Organ zur Versöhnung der Klassen. Er ist ein Produkt der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze, ein gewaltsames Organ der Klassenherrschaft, ein Apparat zur Unterdrückung einer Klasse durch eine andere. Er ist eine „besondere Formation von bewaffneten Menschen“ mittels Armeen, der Polizei, der Geheimdienste und dem Gefängnissystem. Das Recht und die Gesetzbücher sind keineswegs ewige Prinzipien, sondern der Wille der herrschenden Klasse, der zur Staatsgesetze erhoben wird.
Die Bevölkerung ist nicht „eins“, sondern setzt sich aus antagonistischen Klassen zusammen. Jeder kapitalistische Staat geht als Produkt dieser Gegensätzlichkeit hervor, als eine besondere Formation zur Unterdrückung der einen Klasse. Staaten sind also historische Gebilde. Sie entstehen, verändern ihre Grenzen, transformieren ihre Verfassungen, spalten oder lösen sich komplett auf.
Marxist:innen unterstützen das Recht auf Selbstbestimmung der unterdrückten Nationen, was faktisch dem Recht auf die Gründung eines Nationalstaates entspricht:
Das Selbstbestimmungsrecht der Nationen bedeutet ausschließlich das Recht auf Unabhängigkeit im politischen Sinne, auf die Freiheit der politischen Abtrennung von der unterdrückenden Nation. Konkret bedeutet diese Forderung der politischen Demokratie die volle Freiheit der Agitation für die Abtrennung und die Lösung der Frage über die Abtrennung durch das Referendum der betreffenden, d.h. der unterdrückten Nation, so daß diese Forderung nicht der Forderung der Abtrennung, der Zerstückelung, der Bildung kleiner Staaten gleich ist. Sie ist nur ein folgerichtiger Ausdruck für den Kampf gegen jegliche nationale Unterjochung.
„Die sozialistische Revolution und das Selbstbestimmungsrecht der Nationen“ – Wladimir I. Lenin
Doch die Gründungsgeschichte des israelischen Staates basiert auf dem Siedlungskolonialismus. Deshalb lehnen wir es ab, in diesem Fall von Selbstbestimmung zu sprechen. Der israelische Staat hat eine Besonderheit, weshalb er nicht abstrakt auf den bürgerlichen Staat reduziert werden sollte. In ihm verkörpert sich der Siedlerkolonialismus. Der Rassismus und der Krieg zum Zweck der Expansion sind ihm inhärent. Der Staat Israel profitiert zudem auch von seiner strategischen Stellung im Imperialismus: Ein Land, das zwar militärisch und ökonomisch vom westlichen Imperialismus abhängig ist, aber nicht ausgeplündert wird. Israel wird von einem geschlossenen Block an imperialistischen Staaten subventioniert, um in der Region ihre geopolitischen Interessen zu erfüllen. Diese besondere Funktion erlaubt dem israelischen Staat eine politische Selbstständigkeit, die ihn aufgrund der hochentwickelten Rüstungsindustrie zu einer Regionalmacht entwickelte.
Die deutsche Bekenntnispflicht stützt sich im Kern gar nicht primär auf das Völkerrecht. Sie entstammt vielmehr einer spezifischen deutschen Staatsideologie, der sogenannten Staatsräson. Diese speist sich aus einer reaktionären, instrumentellen Interpretation des Holocaust. Historisch ermöglichte diese Doktrin der Bundesrepublik die nahtlose Integration in das westliche Militärbündnis und den Aufbau von lukrativen Wirtschafts- und Rüstungsbeziehungen zu Israel. Die historische Verantwortung des deutschen Imperialismus wird dabei auf eine abstrakte Formel des Antisemitismus reduziert, mit dem Zweck, dass nun die Palästinenser:innen und ihre Verbündete für die Verbrechen des deutschen Faschismus büßen sollen.
Die deutsche Staatsräson, die politische Unterstützung für den Staat Israel einzufordern, ist zugleich ein rassistisches Mittel zur Repression im Inneren. Unter dem Deckmantel des Schutzes jüdischen Lebens wird ein Disziplinierungsapparat in Gang gesetzt, der gezielt gegen migrantische Communities, muslimische Bevölkerungsteile und die radikale Linke gerichtet ist. Dies äußert sich in administrativer Schikane, dem Entzug von Fördermitteln für kritische Kultur- und Bildungsprojekte, Berufsverboten sowie drastischen Verschärfungen im Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht, bei denen die rechtliche Existenz von Menschen an die Unterordnung unter diesen ideologischen Konsens geknüpft wird. Die vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesinitiative des Landes Hessen beinhaltet eine strafrechtliche Ahndung der Existenzrechtleugnung. Dem Entwurf zufolge drohen Personen, die auf öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen die Legitimität des israelischen Staates infrage stellen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Dadurch zeigt es sich, dass dieser Begriff als de facto Gesinnungsstrafrecht dient. Er bricht systematisch mit Grundprinzipien wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Ist der israelische Staat wirklich ein Schutzraum für Jüd:innen?
Das Hauptargument derjenigen, die sich den Begriff zu eigen gemacht haben, lautet gewöhnlich, dass der Staat Israel als unentbehrlicher „Schutzraum der jüdischen Bevölkerung“ gegen den weltweiten Antisemitismus fungiere. So heißt es beispielsweise im Beschluss der Partei Die Linke vom 19. Juni 2026:
Nach der Staatsgründung wurde Israel auch zum Zufluchtsort für Jüdinnen und Juden, die etwa aus arabischen Ländern und Osteuropa vertrieben wurden. Auch heute sehen viele Jüdinnen und Juden Israel als sicheren Zufluchtsort vor antisemitischer Verfolgung und Diskriminierung.
Dieser angebliche „Schutzraum“ ist in Wahrheit ein Ort, an dem jüdische Menschen einer unvergleichlich höheren physischen Gefahr als in Paris, London, Berlin oder New York ausgesetzt sind aufgrund des permanenten Kriegszustands und Anschlagswellen. Statt Sicherheit zu schaffen, hat das koloniale Projekt des Zionismus ein Konstrukt hervorgebracht, das sich im Zustand einer permanenten Belagerung befindet. Durch die fortschreitende Kolonisierung des Westjordanlandes, die Verwandlung Gazas in ein Freiluftgefängnis, den Genozid am palästinensischen Volk, insbesondere in Gaza, und die rechtliche Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung im Staat Israel, erzeugt der Staat genau jene permanente Feindschaft, die das Leben der jüdischen Bevölkerung tagtäglich gefährdet.
Die koloniale Praxis von der Gründung jüdischer Siedlungen, Schulen und Gewerkschaften unter Ausschluss der arabischen Bevölkerung bis hin zur rassistischen Hierarchisierung der jüdischer Einwanderer:innen (wo sephardische und mizrahische Jüd:innen jahrzehntelang von der aschkenasischen Elite diskriminiert werden) offenbart diese Entwicklung.
Wie die sozialistische Organisation Matzpen bereits 1972 in ihrem Grundsatzpapier „Israel and Imperialism“ darlegte, ist der zionistische Staat von seinem Ursprung her ein europäisches Siedlerprojekt, das darauf angewiesen ist, den Klassengegensatz zwischen israelischer Bourgeoisie und Lohnabhängigen durch die Ideologie der „nationalen Einheit“ gegen ein äußeres Feindbild zu überdecken. Das europäische Judentum prägte maßgeblich den Charakter des zionistischen Gedankens – es brachte zudem auch den Chauvinismus gegenüber dem nicht-europäischen Judentum mit. Da Arbeitskräfte für das Land und die Fabriken dringend gebraucht wurden und die „Besatzung durch Arbeit“ (Kibush Havoda) eine Vorbedingung zur Schaffung eines jüdischen Staates auf dem Boden Palästinas war, organisierte man zunehmend die Zuwanderung von Jüd:innen aus arabischen Ländern. Die verschiedenen Wellen der Kolonisierung Israels haben auch dazu geführt, dass selbst jüdische Teile der Bevölkerung unterschiedlichen Formen von Unterdrückung, Rassismus und Chauvinismus ausgesetzt werden. Die Jüd:innen aus den arabischen Staaten wurden lange wie Bürger:innen zweiter und dritter Klasse behandelt. Sie wurden kulturell für Primitive erklärt und ihre arabische Sprache verhöhnt. Die Jüd:innen Äthiopiens (Beta-Israel) bilden den am stärksten unterdrückten Teil der Arbeiter:innenklasse in Israel. Angesichts der Tatsache, dass sie Schwarz sind und Teile ihrer Vorfahren damals durch Kolonisten zum Christentum zwangskonvertiert wurden, bleibt ihnen verwehrt, als „vollwertige“ Jüd:innen anerkannt zu werden.
Dazu gehört auch, dass der zionistische Ethnostaat auf einem politisch-institutionellen System zur Trennung der „Rassen“ und Unterdrückung (Apartheid) aufgebaut wurde. Um diesen Status Quo beizubehalten, muss die Arbeiter:innenklasse, je nach ihrer Schicht in unterschiedlichen Abstufungen, gewisse Rechte genießen, die den Palästinenser:innen nicht zugänglich sind. Durch das israelische Apartheidregime und das Bündnis zwischen Gewerkschaften, Staat und Kapital hat sich die jüdisch-israelische Arbeiter:innenklasse gewisse materielle, strukturelle und demokratische Privilegien verschafft. Allein im Vergleich von palästinensischen Arbeiter:innen zu jenen mit israelischem Pass fällt auf, dass Letztere circa 35 Prozent mehr verdienen. Der durchschnittliche Lebensstandard der jüdisch-israelischen Bevölkerung ist noch um ein Vielfaches höher als der von Palästinenser:innen in der Westbank, in Gaza oder gar denjenigen, die israelische Arbeitsvisa besitzen: Allein der Mindestlohn in Israel beträgt das Doppelte eines durchschnittlichen Lohns in der Westbank und das Vierfache des durchschnittlichen Lohns in Gaza. Israelis haben zudem Nutzen von einer besseren Infrastruktur und dem Zugang zu natürlichen Ressourcen wie beispielsweise sauberem Grundwasser, das in Gaza oder der Westbank verdreckt und teilweise giftig ist oder regelmäßig abgestellt wird durch die israelische Staatsgewalt. Ein:e jüdisch-israelische:r Arbeiter:in besitzt außerdem vollkommene Bewegungsfreiheit, hat Anspruch auf subventioniertes Wohnen auf gestohlenem Land und profitiert vom ständigen Landraub und der Verschiebung der Staatsgrenzen immer weiter in die palästinensischen Gebiete hinein.
Was verteidigen wir?
Das Diktat des „Existenzrechts Israels“ ist im heutigen politischen Diskurs weder eine Rechtskategorie noch ein Friedenskonzept. Es verlagert die Debatte von konkreten, materiellen Tatsachen wie Besatzung, imperialistischer Geopolitik und rechtlicher Ungleichheit auf eine moralische Ebene. Dass sich die Führung der Linkspartei zum „Existenzrecht Israels“ bekennt, zeigt ihre Bereitschaft, die antimilitaristischen und antiimperialistischen Grundsätze zum Zwecke der Regierungsübernahme über Bord zu werfen. Das Diktat des „Existenzrechts Israels“ ist eine essentielle Gesinnungsprüfung für die Einbindung in den deutschen Staatsapparat. Mit dieser Forderung wird von jeder politischen Kraft, die regierungsfähig sein will, ein vorbehaltloses Bekenntnis zum deutschen Imperialismus eingefordert. Dieser ist militärisch, geopolitisch, ökonomisch und ideologisch untrennbar mit dem Zionismus und der Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung verbunden. Angesichts der anhaltenden Verbrechen, die sich in der systematischen Vertreibung, der Errichtung des Apartheidregimes in den besetzten Gebieten, dem fortwährenden Landraub sowie der katastrophalen humanitären Lage und dem Genozids im Gazastreifen manifestieren, fordern wir den sofortigen Abbruch aller Beziehungen zu Israel. Diese Forderung richtet sich zugleich gegen die Verstrickung deutscher Regierungen, die durch Waffenlieferungen und strategische Bündnisse diese Politik aktiv absichern und mittragen.
Wir treten für ein laizistisches, multiethnisches und sozialistisches Palästina auf dem gesamten historischen Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer ein, in dem Jüd:innen, Muslim:innen, Araber:innen und Menschen anderer Ethnizitäten und Religionen friedlich und geschwisterlich zusammen leben. Wir verteidigen das Rückkehrrecht aller durch den zionistischen Siedlerkolonialismus vertriebenen Palästinenser:innen. Das sozialistische Palästina wird einen multiethnischen Charakter haben. Daher muss der sozialistische Staat volle und gleiche Rechte anerkennen, wie beispielsweise gleichen Lohn, volle Staatsbürger:innenrechte und die Gleichberechtigung der Sprachen. Daraus folgt, dass auch Jüd:innen volle Staatsbürger:innenrechte und kulturelle Rechte besitzen werden – ebenso wie die Gleichberechtigung der hebräischen Sprache und den Schutz aller Minderheitensprachen in allen Bereichen der Öffentlichkeit, Bildung, Medien und Verwaltung. Der zionistische Staat ist durch Segregation und Privilegien gekennzeichnet. Das sozialistische Palästina muss dieser Praxis ein Ende setzen.
Wir vertreten eine revolutionäre Strategie, die in der Lage ist, das Vertrauen der Völker untereinander wiederherzustellen, Arbeiter:innenmacht aufzubauen und die imperialistischen Kräfte aus der Region herauszuschmeißen. Wir kämpfen für eine Arbeiter:innenregierung, die sich in Räten organisiert. Denn nur diese Form der Macht, die durch die unterdrückten Massen und das Bauerntum unterstützt wird, kann die Revolution zu Ende führen. Das heißt, in erster Linie geht es darum, die Befreiung vom Imperialismus und der Kampf gegen seinen regionalen Komplizen mit dem Ziel der Etablierung einer Föderation der Sozialistischen Republiken in der ganzen Region Westasiens zu verbinden. Das ist die historische Wette für ein sozialistisches Palästina, das wahre Emanzipation verspricht.