Unsichere Zeiten: Bundeskabinett beschließt Überwachungspaket
Mit den drei beschlossenen Gesetzesentwürfen versucht die Bundesregierung, den Weg für eine Massenüberwachung mittels automatisierter Datenanalyse und biometrischer Fahndung im Internet frei zu machen.
Das Überwachungspaket, das vom Bundeskabinett Ende April unter dem Arbeitstitel „Gesetzesvorhaben zur Stärkung digitaler Behördenbefugnisse“ beschlossen wurde, beinhaltet drei verschiedene Entwürfe: den „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, den „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und „den Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“. Die ersten beiden Entwürfe bilden zusammen ein eigenes Paket, wobei der Teil zu den Ermittlungsbefugnissen in der Polizeiarbeit die zustimmungsfreien Bestandteile enthält, während der andere Teil vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden müsste.
Ginge es nach der Bundesregierung, so erhielten die Polizeibehörden des Bundes – also das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei – damit die Befugnisse „zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten […], sowohl für die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung“. Das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung würde hierfür eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, die es bisher nicht gibt: „Daher dürfen die Ermittlungsbehörden [bisher] einen solchen Abgleich derzeit nur manuell, also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software, unter Einsatz gängiger Internet-Suchmaschinen, vornehmen, um Personen zu identifizieren, lokalisieren oder Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen.“ Lediglich der Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten bliebe weiterhin unzulässig.
Als Begründung für den massiven Ausbau der Überwachung führt die Bundesregierung – wie so oft in diesem Zusammenhang – angebliche Bedrohungen für die innere Sicherheit an. Konkret nennt sie in den Entwürfen die „schweren Gewalttaten durch Einzeltäter wie in Mannheim, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg und Hamburg“ sowie „eine hohe abstrakte Bedrohungslage für die Sicherheit in Deutschland – auch durch den internationalen Terrorismus“. Eine weitere erhebliche Bedrohung gehe „von der schweren und organisierten Kriminalität aus“, ebenso wie vom „zunehmenden Unterwanderungspotential krimineller Gruppierungen in gesellschaftlichen Strukturen“. Jene Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen erfordere „den Einsatz technologischer Instrumente – auch Künstlicher Intelligenz – in der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung“. Kurzum: Die Bundesregierung zeichnet ein apokalyptisch anmutendes Bild, um massive Eingriffe in die Grundrechte zu rechtfertigen, was unter anderem die im Zuge der Palästinabewegung mehr und mehr eingeschränkte Versammlungsfreiheit betreffen würde.
Als Teil der Europäischen Union steht sie dabei allerdings vor einem Problem, insofern Artikel 5 der EU-KI-Verordnung „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI‑Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern[,]“ verbietet. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages versucht, dieses Verbot durch die Hintertüre zu umgehen: Argumentiert wird dabei, dass die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur „das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […]“ verbiete. Das Verbot gelte daher nur, wenn Strafverfolgungsbehörden KI-Systeme bei der Erstellung der Datenbanken nutzen. Allerdings ließen sich, so der Wissenschaftliche Dienst weiter, Datenbanken von Bildern aus dem Internet auch ohne Einsatz von KI aufbauen.
Dem widersprechen Kritiker:innen, wie AlgorithmWatch, Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kleber und der Chaos Computer Club (CCC). Im Nachgang zu einem gemeinsamen Gutachten schreibt der CCC: „Die in einem Gesetzespaket formulierten Ideen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach biometrischer Dauerüberwachung sind nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat kompatibel und verstoßen gegen EU-Recht.“ Ebenso scharf kritisieren sie die automatisierte Datenanalyse: „Wer eins und eins zusammenzählen kann, wird den im gleichen Entwurf vorgesehenen Plan, automatisierte Datenanalysen in bisher ungekanntem Ausmaße für Polizeibehörden des Bundes zu erlauben, in der selben Kategorie von Überwachungsdystopien einsortieren: Dobrindt plant auch hier eine massenhafte Analyse mit Millionen Betroffenen, deren Daten hinterrücks zusammengeführt und gerastert werden.“
Wer bei „automatisierter Datenanalyse“ an den US-Konzern Palantir denkt, liegt richtig. Diesen brachte auch Alexander Dobrindt (CSU) als Vertragspartner ins Spiel, was durch massiven Protest, unter anderem durch eine Beschwerde der GFF beim Bundesverfassungsgericht sowie Aktionen und 450.000 durch Campact gesammelte Unterschriften, zunächst abgewendet werden konnte. Palantir-Gründer Peter Thiel gilt als langjähriger Unterstützer von Donald Trump und JD Vance. Des Weiteren unterhält sein Unternehmen einen 30 Millionen Dollar schweren Vertrag mit der zu ICE gehörenden Einheit Homeland Security Investigations, um die neue Regierungsplattform ImmigrationOS zu entwickeln – mit dem Ziel, Migrant:innen noch leichter zu identifizieren und abzuschieben. Ebenfalls ist schon länger bekannt, dass das israelische Verteidigungsministerium eine strategische Partnerschaft mit Palantir eingegangen ist, um die Technologie des Unternehmens zur Unterstützung „kriegsbezogener Missionen“ zu nutzen. Dies alles hindert Bundesländer derweil nicht, Palantir-Software zu kaufen und einzusetzen, wie es derzeit in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg der Fall ist.
Das jetzige Überwachungspaket ist mitnichten der erste und einzige Versuch, Massenüberwachung auf technologischem Wege auszuweiten. Es sei hier nur kurz an Debatten über die Vorratsdatenspeicherung oder eine Chat-Kontrolle erinnert. Und dennoch kann der Versuch, Strafverfolgungsbehörden mehr und mehr Befugnisse zu erteilen und – technologisch – aufzurüsten, nicht losgelöst von dem zunehmenden Autoritarismus und der Militarisierung im Äußeren begriffen werden. Eine Gesellschaft, die „kriegstüchtig“ gemacht werden soll, braucht Repressionsorgane, die all jene disziplinieren und reprimieren, die sich dem widersetzen. Ob Jugendliche, die gegen die Wehrpflicht protestieren, streikende Arbeiter:innen, die Kürzungen und Stellenabbau nicht länger hinnehmen, Linke, die gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen, oder allen voran die Palästinabewegung, die im Kampf gegen den Genozid in Gaza ganz besonders unter Druck steht – sie alle wären von der Massenüberwachung betroffen. Denn was hier als Schutzmaßnahme gegen die angebliche terroristische Bedrohung verkauft wird, dient dazu, Aktivist:innen zu verfolgen und Proteste durch abschreckende Maßnahmen im Keim zu ersticken.
Gegen die Pläne der Bundesregierung braucht es Mobilisierungen, wie es sie beispielsweise zwischen 2006 und 2015 unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ gegen Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Mustererkennung oder 2018 in Bayern gegen das Polizeiaufgabengesetz gab. Die Erfahrungen der Vergangenheit machen deutlich, wie wichtig eine Organisierung und ein Kampfplan dabei sind. Nur so entsteht die Möglichkeit, gegen Überwachung, Kontrolle und Repression vorzugehen und den Kampf wirksam zu Ende zu führen.