Ulm 5: Folter für Widerstand gegen den Genozid
Mit der menschenrechtswidrigen Repression gegen die Ulm 5 werden demokratische Rechte der pro-zionistischen Staatsräson geopfert.
Gestern fand der sechste* Verhandlungstag gegen die „Ulm 5“ statt. Es geht um Daniel, Zo, Walt, Vi und Leandra, die Aktivist:innen, die aus Protest gegen den Genozid in Gaza auf dem Gelände der israelischen Waffenfirma Elbit in Ulm Equipment zerstörten, um die dortige Produktion zu behindern. Elbit hat 85 Prozent der in Gaza eingesetzten Drohnenflotte produziert und ist zudem für KI-Systeme wie „Where’s Daddy?“ verantwortlich, das „Zielpersonen“ in ihren Privathaushalten aufspürt und unter Kollateralschäden ermordet – KI-gestützter Massenmord. Während des Vorgangs haben sich die Aktivist:innen selbst gefilmt. Jetzt werden sie wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (aufgrund der Verwendung der Parole „From the river to the sea“) angeklagt.
Während in anderen Verfahren Angeklagte gegen Meldeauflagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist, findet aufgrund des politischen Hintergrundes der Angeklagten de facto eine Vorverurteilung und heftige Bestrafung statt. So wurden die Angeklagten zum Teil unter Bedingungen der Isolationshaft mit 23 Stunden Einschluss ohne Tageslicht festgehalten, dürfen nur zwei Besuche im Monat mit jeweils bis zu 30 Minuten Besuchszeit unter Bewachung empfangen, in denen sie nicht über das Verfahren sprechen dürfen und sie dürfen ausschließlich Post auf Deutsch empfangen. In Daniels Fall war der Besuch anfangs sogar nur hinter Glas erlaubt, ohne die Möglichkeit, seine Eltern zu berühren. Für Josey, die vorwiegend englischsprachige Partnerin von Vi, bedeutet dies, dass Briefe im Rahmen ihrer üblichen Kommunikation beschlagnahmt werden.
Die Haftbedingungen verstoßen so systematisch gegen die von der UN festgelegten Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen. UN-Sonderberichterstatter Méndez bezeichnet insbesondere die Umstände von Isolationshaft als Folter. Dementsprechend verurteilen auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International die Haftbedingungen. Doch nicht nur die menschenverachtenden Haftbedingungen sind ein Problem. Während des Verfahrens müssen die Aktivist:innen in Handschellen in Glaskästen sitzen, was eine vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Verteidiger:innen praktisch verunmöglicht.
Der deutsche Staat will an den Aktivist:innen ein Exempel statuieren und somit den künftigen Widerstand gegen die zionistische Staatsräson brechen. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft auch besonders harte Strafen und will den „antisemitischen Hintergrund“ als strafverschärfend einfließen lassen. Auch dies wird von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, Amnesty International sieht die Anwendung des Paragraphen 129 in diesem Zusammenhang geeignet, Menschen von der Inanspruchnahme ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit abzuschrecken. Demgegenüber steht die Forderung der Verteidigung, die Anklage aus Notwehr gegen den Genozid fallen zu lassen.
Es braucht jetzt Mobilisierungen von allen Gewerkschafter:innen und Linken in Solidarität mit den Ulm 5. Die unmenschlichen Haftbedingungen müssen sofort enden, genauso wie die undemokratischen Umstände des Verfahrens. Die Aktivist:innen müssen sofort freigelassen werden, zusammen mit allen anderen politischen Gefangenen. Nur mit Massenprotest kann durchgesetzt werden, dass es sich hier tatsächlich um Notwehr statt „Straftaten mit antisemitischen Hintergrund“ gehandelt hat. Der Paragraph 129 als pauschales Strafinstrument für Opposition gegen das Regime muss ersatzlos abgeschafft werden. Zudem müssen Richter:innen von der Bevölkerung gewählt, statt vom Staat eingesetzt zu werden. Nur so kann der undemokratischen Klassenjustiz etwas entgegengesetzt werden.
*Korrektur der Redaktion: Hier war vorher vom achten Verhandlungstag die Rede