Schüsse auf Zwölfjährige: Die Polizei und ihre tödliche Moral
Die Polizei in Bochum hat ein zwölfjähriges Kind angeschossen. Sie begründen das mit Notwehr und zeigen sich „betroffen“. Doch ihre moralischen Werte sind nur eine Abdeckung für ihre tödlichen Absichten als Institution.
In der Nacht zum 17. November wurde ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen in Bochum in einer psychischen Ausnahmesituation angeschossen. Das Kind wurde notoperiert und ihr Zustand ist zwar mittlerweile stabil, aber weiterhin kritisch.
Nach aktuellem Kenntnisstand lief das Mädchen von ihrer Wohngruppe weg und ging zur Mutter, der im Vorfeld das Sorge- und Aufenthaltsrecht für die Tochter entzogen wurde. Beide sind gehörlos und den Erklärungen der Mutter zufolge sagte die Tochter, „sie könne das nicht mehr ertragen“. Das Kind befand sich also sehr wahrscheinlich in einer psychischen Ausnahme- und Extremsituation, als die Polizei eintraf und die Wohnung durchsuchen wollte. Das Kind ist auf lebensnotwendige Medizin angewiesen, wie das mit ihrem Zustand zusammenhängt, ist unklar.
Ein Kind in einer Extremsituation – und eine Polizei, die eskaliert
Wie es genau zu dem angeblichen Angriff des Kindes kam, erklärt die Polizei selbst. Die Mutter habe den Polizisten den Weg versperrt, man kann annehmen, dass es dabei um das fehlende Sorgerecht ging oder sich die Mutter schlichtweg Sorgen um die Kinder machte, die sich beide in der Küche aufhielten. Weil sie die Polizisten nicht durchlassen wollte, wurde die Mutter fixiert und ihr wurden Handschellen angelegt. Die Tochter kam erst danach aus der Küche und habe mutmaßlich mit zwei Messern die Polizei angreifen wollen. Diese schoss gleichzeitig mit Pistole und Taser.
Unter all diesen Bedingungen und in Anbetracht dessen, dass dieses zwölfjährige, gehörlose, psychisch kranke Kind vier Polizisten mit Schutzweste, Schusswaffe, Taser und weiterer Ausrüstung gegenüberstand, diese vermeintlich angreifen wollte und dabei sowohl mit einem Taser als auch mit der Schusswaffe angeschossen wurde, bleibt die Frage offen: Nach welcher „Moral“ handeln Polizisten eigentlich?
Unter unserem ursprünglichen Instagrampost sind viele kritische Kommentare, die die Intention der Polizisten berechtigterweise hinterfragen. Einige verhältnismäßig wenige Kommentare jedoch stellen sich schützend vor die Polizei und argumentieren damit, dass sie ja von dem Mädchen mit zwei Messern angegriffen worden seien. Die Polizisten hätten aus Notwehr gehandelt. Doch dieses Argument lässt viele Fragen offen und ignoriert wichtige Faktoren.
Der Mythos „Gefahr“: Wie Polizeigewalt gerechtfertigt wird
Polizeibeamte sind mit Pfefferspray, Schlagstöcken und Taser ausgestattet – die in Kombination ohnehin schon tödlich enden könnten für jedes noch so fitte, minderjährige Kind oder gar Erwachsene. Noch dazu besitzen sie Schutzwesten und schnittfeste Quarzhandschuhe. Sie müssen bereits als Zugangsvoraussetzung für den Dienst in der Polizei körperlich topfit sein und kriegen obendrauf auch noch eine physische Ausbildung in Selbstverteidigung und Repressionsmethoden (zum Beispiel linke Demos willkürlich stürmen und angreifen).
Dem gegenüber steht ein Kind. Ein Kind, das allen Anschein nach Angst hatte – um die Mutter, um sich selbst, ganz gleich. Sie hört nicht, was passiert, sie sieht nur über die Küchenecke, dass die Mutter von vier Personen angegriffen, fixiert und in Handschellen gelegt wird. Ob sie dabei zwei Messer oder nur eins oder gar keins in der Hand hält, ist absolut irrelevant, wenn vier voll ausgebildete Beamte das Ziel sind.
Niemand kann allen ernstes fest davon überzeugt sein, dass die Polizei dieses Kind nicht unbeschadet hätte entwaffnen können. Eine Zwölfjährige ist vier erwachsenen Männern in voller Montur haushoch unterlegen, in jeglicher Hinsicht. Die zwei Messer in ihrer Hand sind Sandkörner gegen die Waffen ihres vierköpfigen Gegenübers, die Menschen aus so gut wie jeder Entfernung töten können.
Doch genau das ist es, was die Polizei und ihre gesamte Institution ausmacht: Das Argument einer angeblichen Gefahr durch eine Waffe ist nur eine Farce, um die Gewalt zu rechtfertigen, die die Polizei immer und immer wieder anwendet. Es geht nicht darum, eine tatsächliche Situation faktenbasiert darzulegen und eine angebliche Gefahr für die Gesellschaft zu entschärfen, sondern eine Gefahr heraufzubeschwören, die keine ist, um zu rechtfertigen und zu normalisieren, dass Polizist:innen Schusswaffen besitzen und mit ihnen schießen dürfen – nahezu wann immer sie wollen, denn niemand anderes kann sie kontrollieren außer sie selbst.
Die Polizei macht dabei klar, wen sie als Menschen und wen sie als wertlose Ware sieht. Dieselbe Institution schützt am 29. November eine extrem rechte und in großen Teilen faschistische Jugendorganisation bei ihrer Neugründung in Gießen. Dieselbe Polizei schützt Donald Trump, Alice Weidel oder Friedrich Merz auf ihren Veranstaltungen, auf ihren Weltreisen per Privatjet und überall, wo sie sind. Dieselbe Polizei hat andere Jugendliche wie Lorenz S. und Mouhamed Lamine Dramé erschossen und getötet.
Die Moral der Polizei ist nicht, sich gegen eine Zwölfjährige zu wehren, sondern diese Zwölfjährige als entmenschlichte Gefahr darzustellen und polizeiliche Schüsse auf sie zu legitimieren. Alle sollen ihnen glauben, dass es dringend notwendig war. Und um zu unterstreichen, dass die Polizisten dabei angeblich unschuldig seien, sollen jetzt die Kolleg:innen derselben Institution aus Essen für Aufklärung sorgen. Doch wie soll die Polizei etwas aufklären, das sie selbst getan hat?
Wir haben zu oft bewiesen bekommen, dass es doch keine Waffen gab bei den Betroffenen, dass sie doch keine strafbaren Handlungen begangen haben und dass sie alles andere als eine Gefahr für die Gesellschaft waren. Immer wieder ist klar geworden: Die Polizei schießt nicht, weil sie muss, sondern weil sie kann und weil sie will. Es ist auch kein Machtmissbrauch in dem Sinne: Diese Macht ist ihnen genau hierfür gegeben. Sie sollen durch diese Art der Repression das Bild schärfen, dass die Gegenden, die migrantisiert, sozial ausgegrenzt und verarmt sind, entmenschlicht und zur Gefahr gekennzeichnet werden.
Polizist:innen schützen sich gegenseitig – wir müssen uns auf uns selbst verlassen
Das ist nicht einfach eine Ausnahme in der Polizei – das ist ihr wesentlicher Existenzgrund. Ohne diese Polizei und ihre Gewalt kann die Regierung nichts gegen berechtigte Proteste wie beispielsweise gegen den Genozid in Gaza oder gegen die AfD und Rechtsruck unternehmen. Sie brauchen die Polizei und berechtigen sie bis dahin, dass sie sogar einen eigentlich absolut und in jedem Fall verbotenen Einsatz von Schusswaffen gegen Minderjährige unter 14 als Notwehr deklarieren können. Wie sich das genau in diesem Fall verhält, wird sich rechtlich noch zeigen.
Doch dieser besonders extreme Fall ist ein erneuter Beweis dafür, dass Polizist:innen immer, in jeder Situation, die Entscheidung darüber haben, ob Menschen leben (dürfen) oder nicht. Sie haben die Waffen zu jeder Zeit an jedem Ort dabei und sie können diese Waffen benutzen, wann sie wollen. Denn die Einzigen, die diese Polizist;innen kontrollieren und untersuchen dürfen, sind andere Polizist:innen. Und genau deshalb brauchen wir von der Polizei unabhängige Untersuchungs- und Kontrollkommissionen.
Kontrollkommissionen aus Betroffenen, ihren Angehörigen, Beschäftigten, Gewerkschaften und Nachbarschaften, die Polizeigewalt aufklären. Die Polizei kann sich nicht selbst kontrollieren, es kommt fast nie zu Verurteilungen. Unabhängige Kommissionen brauchen Zugang zu den nötigen Informationen, um sie selbst überprüfen und Ermittlungen überwachen zu können. Dies ist nur möglich mit einer Selbstorganisierung von Arbeiter:innen, Schüler:innen und Studierenden an ihren Arbeits- und Lernorten, die in Versammlungen über Themen wie Polizeigewalt beraten. Zur Durchsetzung müssen Gewerkschaften sich an diesen Prozessen beteiligen und die Polizei als Repressionsorgan endlich aus ihren eigenen Reihen (sogenannte „Gewerkschaft“ der Polizei) ausschließen, um sich mit Betroffenen wirklich solidarisch machen zu können.